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19.4412 · Interpellation · 2019-12-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Generell sind EU Einwanderer von den EU-Nord Ländern besser ausgebildet als Einwanderer von den EU-Süd Länder. Trotzdem blieben Letztere als Resultat der Euro-Krise vermehrt in der Schweiz. Daraus lässt sich schliessen, dass niedrigqualifizierte EU-Zuwanderer Mittel finden in der Schweiz zu bleiben, ohne zwingend eine Arbeitsstelle zu haben. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass - analog zur Situation während der Euro-Krise - EU-Zuwanderer aus Staaten mit schlechterer Wirtschaftslage eine höhere Wahrscheinlichkeit aufweisen, länger in der Schweiz zu verweilen als EU-Bürger von Ländern mit besserer Wirtschaftslage?

2. Inwiefern erhöht die Frankenstärke die Attraktivität der Schweiz für niedrigqualifizierte EU-Zuwanderer?

3. Inwiefern sind niedrigqualifizierte EU-Zuwanderer besonders gewillt, Löhne unter dem Branchendurchschnitt zu akzeptieren, nur um in der Schweiz verbleiben zu können?

4. Welchen Tätigkeiten gehen niedrigqualifizierte EU-Einwanderer nach, falls sie in der Schweiz bleiben, aber trotzdem nicht als erwerbstätig gemeldet sind?

5. Wie viele Fälle von Schwarzarbeit von Zuwanderern aus EU Ländern, aufgeschlüsselt nach Jahr und Nationalität, sind seit 2002 bekannt? Wie hoch ist die geschätzte Dunkelziffer?

6. Wie viele Schwarzarbeitskontrollen, aufgeschlüsselt nach Jahr und Kanton, wurden seit 2002 durchgeführt?

7. Wie viele EU-Zuwanderer, aufgeschlüsselt nach Nationalität, belasten seit 2002 die Sozialwerke der Schweiz durch den Bezug von Arbeitslosengeldern, Invalidenrenten und Sozialhilfe? Wie hoch schätzt der Bundesrat die kumulierten Zahlungen?

8. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass niedrigqualifizierte EU-Bürger volkswirtschaftlich der Schweiz längerfristig schaden können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. + 2. Die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage in der Schweiz und in den EU-Mitgliedstaaten sind Faktoren, die einen Einfluss auf die Zuwanderung und die Aufenthaltsdauer in der Schweiz haben. Die gegenüber 2013 deutlich verringerte Zuwanderung aus Ländern Südeuropas zeigt dies beispielhaft. Die Analysen im jährlich publizierten Observatoriumsbericht zeigen regelmässig auf, dass die Zuwanderung massgeblich den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts folgt. Es gibt mehrere Faktoren in der Schweiz, welche die Zuwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt begünstigen. Dazu zählt neben der Nachfrage an Arbeitskräften in der Schweiz (auch an Niedrigqualifizierten) auch die Frankenstärke.

3. Der Bundesrat verfügt über keine Informationen, welche diese Behauptung stützen. Generell zeigt sich zwar, dass Zuwanderer kurz nach der Einreise ein etwas tieferes Erwerbseinkommen erzielen als Personen, die in der Schweiz geboren wurden. Allerdings können sie diesen Rückstand innerhalb kurzer Zeit wettmachen. Eine Auswertung, welche im Rahmen des 14. Observatoriumsbericht (siehe Kap. 2) für die Jahre 2010-2017 vorgenommen wurde, legt dar, dass der Stundenlohn von Zuwanderern aus der EU/EFTA ohne nachobligatorische Schulbildung im Durchschnitt um 2.9 Prozent höher lag als bei vergleichbaren Ansässigen.

4. Die kantonalen Arbeitsämter und Arbeitslosenkassen informieren die kantonalen Migrationsämter, wenn ein Staatsangehöriger der EU/EFTA die Entschädigung aus der Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft hat. Zu diesem Zeitpunkt wird das Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer überprüft. Artikel 61a des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, SR 142.20) regelt die Fristen für das Erlöschen des Aufenthaltsrechts von EU/EFTA-Staatsangehörigen, die unfreiwillig arbeitslos geworden sind. Falls diese Aufenthalter nach Ablauf dieser Fristen über genügend finanzielle Mittel verfügen, so dass sie nicht der Sozialhilfe zur Last fallen, können sie sich als Nichterwerbstätige weiterhin in der Schweiz aufhalten. Ob Personen, deren Aufenthaltsrecht erloschen ist, ungemeldet einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wird nicht erfasst.

5. Die Anzahl der durchgeführten Schwarzarbeitskontrollen wird jährlich im Bericht über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA, SR 822.41) veröffentlicht. Die Staatsangehörigkeit wird im Rahmen der Berichterstattung zur Schwarzarbeit in den Kantonen nicht erhoben. 2018 gab es bei 5'448 Betriebskontrollen mindestens einen Verdachtsmoment. Ein Verdachtsmoment liegt dann vor, wenn nach erfolgter Kontrolle der Verdacht besteht, dass ein Betrieb oder eine Person gegen das Gesetz verstossen hat und der Fall deshalb den zuständigen Behörden und Organisationen weitergeleitet wird.

6. Seit der Einführung des BGSA im Jahr 2008 hat sich das Kontrollniveau bei den Betriebskontrollen bei 12'000 Kontrollen pro Jahr eingependelt. Die Anzahl der jährlichen Personenkontrollen schwankte von 2008 bis 2018 zwischen 34'000 und 39'000 Kontrollen. Der jährliche Vollzugsbericht des SECO weist die Anzahl Betriebs- und Personenkontrollen sowie die Kontrolldichte nach Kantonen aus.

7. EU/EFTA-Staatsangehörige in der Schweiz leisten ebenfalls ihren Beitrag zur Finanzierung und Sicherung der Sozialwerke. Durch ihre Beitragszahlungen in die Sozialversicherungen entstehen Leistungsansprüche. Von den im Rahmen der Personenfreizügigkeit Zugewanderten bezogen 2016 monatlich 30'500 bzw. 5,5 Prozent der Erwerbspersonen Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Über alle Nationalitäten hinweg waren es 3,3 Prozent. Im gleichen Jahr bezogen 14'853 bzw. 2,0 Prozent dieser Zuwanderer Sozialhilfe, gegenüber 3,2 Prozent in der Gesamtbevölkerung (ohne Asylwesen). In der Invalidenversicherung trugen EU/EFTA-Staatsangehörige 26 Prozent zu den Einnahmen bei, wohingegen sie 15 Prozent der IV-Leistungen bezogen. Schätzungen zu den kumulierten Einnahmen und Ausgaben von Zuwanderern aus der EU/EFTA in die verschiedenen Sozialwerke liegen dem Bundesrat nicht vor, relevante Entwicklungen werden im Rahmen des Observatoriums zum FZA Schweiz-EU jedoch regelmässig analysiert.

8. Der Bundesrat teilt diese Meinung nicht. Gerade auch in saisonalen Branchen (z.B. Landwirtschaft oder Tourismus) sind Schweizer Arbeitgeber nach Ausschöpfung des inländischen Potentials auf Arbeitskräfte aus der EU/EFTA angewiesen.

Antwort des Bundesrates.