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19.4423 · Interpellation · 2019-12-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Abgesehen von der Milch, die schon immer aus historischen Gründen aus den Freizonen in die Schweiz eingeführt wird, ist der der Import von Milch als solcher theoretisch nicht möglich, da die sogenannte "weisse Linie" nicht geöffnet ist. Das ist auch gut so.

Informationen zufolge scheint es aber dennoch möglich zu sein, dass Milch in die Schweiz gelangt. Deshalb möchte ich dem Bundesrat die folgenden Fragen stellen:

1. Wie gross ist die Menge an Frischmilch, die traditionellerweise und legal in die Schweiz eingeführt wird?

2. Gelangt auch andere Frischmilch in die Schweiz? Falls ja, zu welchen Bedingungen, in welcher Menge und für welche Unternehmen?

3. Kann Milch transformierte Milch (dehydriert, angereichert) in die Schweiz eingeführt werden? Falls ja, zu welchen Bedingungen, in welcher Menge und für welche Unternehmen?

4. Gibt es Pläne, den Import von Frischmilch zuzulassen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In den Freizonen produzierte Milch darf innerhalb des Teilzollkontingents Nr. 07.1 "Milch aus Freizonen (zur Versorgung der Agglomeration Genf)" zum Nullzoll in die Schweiz importiert werden. Dieses Zollkontingent hat seine rechtliche Grundlage im Reglement für die Einfuhr der Erzeugnisse der Freizonen in die Schweiz vom 22. Dezember 1933 (SR 0.631.256.934.953) und weist einen Umfang von 62 128 Litern pro Tag, bzw. 23 360 Tonnen pro Jahr auf. Im Jahr 2019 wurden davon 22 396 Tonnen Milch effektiv importiert.

2. Ausserhalb des Zollkontingents Nr. 07 wurde im 2019 Milch mit einem Fettgehalt von einem bis sechs Prozent im Umfang von 834 Tonnen importiert, was eine Zunahme um rund 60 Prozent im Vergleich zu 2018 bedeutet. Nur rund 10 Prozent dieser Milchmenge wurden zum hohen Ausserkontingentszoll von 76 Rappen je Kilogramm brutto verzollt. Die übrigen 90 Prozent wurden zollbefreit im Rahmen des Veredelungsverkehrs zur Verarbeitung in die Schweiz eingeführt.

Zudem wurden ausserhalb des Zollkontingents Nr. 07 2019 rund 534 Tonnen Magermilch eingeführt, was einer erheblichen Zunahme im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Importe erfolgten fast ausschliesslich im Veredelungsverkehr. Der Veredelungsverkehr ist bewilligungspflichtig und die hergestellten Produkte müssen innerhalb einer bestimmten Frist wieder ausgeführt werden. Die Gesuche für die Veredelung von Milch und Magermilch zu Käse im Inland werden den interessierten Branchenorganisationen und Bundesämtern von der Zollverwaltung zur Stellungnahme vorgelegt. Dies gilt nicht für Gesuche nach Artikel 165a der Zollverordnung (SR 631.01): Über Gesuche für die Veredelung von Milch und Magermilch zu Nahrungsmitteln der Kapitel 15-22 des Zolltarifs werden die betroffenen Organisationen lediglich informiert. Der erwähnte Veredelungsverkehr erfolgte nach dem Nämlichkeitsprinzip. Die gleiche Milch, die importiert wird, muss somit verarbeitet wieder exportiert werden.

3. Magermilchpulver mit einem Fettgehalt bis 1,5 Prozent kann ohne Mengenbegrenzung im Zollkontingent Nr. 07 unter der Tarifnummer 0402.1000 importiert werden. Im 2019 wurden rund 379 Tonnen Magermilchpulver unter dieser Tarifnummer eingeführt. Das ist wesentlich mehr als im Vorjahr. Nur rund 20 Prozent des Magermilchpulvers wurden zum hohen Zollansatz von 3,23 Franken je Kilogramm brutto verzollt, die übrige Menge wurde im Veredelungsverkehrs eingeführt.

Für den Import von Milchpulver mit einem Fettgehalt von mehr als 1,5 Prozent besteht ein Teilzollkontingent Nr. 07.2 mit einem Umfang von 300 Tonnen pro Jahr. Der Zollansatz für Einfuhren innerhalb dieses Kontingents beträgt 0,50 Franken je Kilogramm brutto. Das Teilzollkontingent wird in zwei Tranchen versteigert. Die Anteile der ersten Tranche von 100 Tonnen können während des ganzen Jahres importiert werden, die Anteile der zweiten Tranche von 200 Tonnen nur während des zweiten Semesters. Im 2019 wurden im Teilzollkontingent Nr. 07.2 total 275 Tonnen Milchpulver mit einem Fettgehalt von mehr als 1,5 Prozent importiert. Ausserhalb dieses Teilzollkontingents wurden 755 Tonnen Milchpulver eingeführt, was eine Abnahme um etwas mehr als 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Importe wurden fast ausschliesslich im Rahmen des Veredelungsverkehrs getätigt. Für ungesüsstes Milchpulver mit einem Fettgehalt von mehr als 1,5 Prozent beträgt der Ausserkontingentszoll 6,56 Franken je Kilogramm brutto. Bei Zusatz von Süssstoffen beläuft sich der Zoll auf 7,16 Franken.

4. Im Grundsatz ist es möglich, dass die Schweiz im Rahmen von Freihandelsabkommen Konzessionen für den Import von Frischmilch macht. Der Umfang einer allfälligen Konzession würde aber so ausgestaltet, dass er für die heimische Milchwirtschaft verkraftbar ist und die Ziele der Schweizer Agrarpolitik nicht in Frage stellt.

Antwort des Bundesrates.