Schutz von Personen und Gütern beim Geldtransport. Hält es der Bundesrat für angebracht, dass nur ein Kanton über eine Reglementierung verfügt?
19.4432 · Interpellation · 2019-12-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Da es auf Bundesebene keine entsprechenden Bestimmungen gibt, verabschiedete der Waadtländer Staatsrat am 11. Dezember 2019 auf Antrag von Staatsrätin Béatrice Métraux, Vorsteherin des Departements für Institutionen und Sicherheit, einen "Beschluss über Massnahmen für einen sicheren Transport von Gütern und Wertsachen".
Die Vorkehrungen die der Kanton Waadt getroffen hat, stützen sich auf die in der Kantonsverfassung verankerten allgemeinen Polizeiklausel sowie auf das kantonale Gesetz zu Sicherheitsunternehmen. Sie gelten für den Transport von Bargeld und Wertsachen auf waadtländischem Gebiet durch Sicherheitsunternehmen, wie sie im "Konkordat über die Sicherheitsunternehmen" der sechs Westschweizer Kantone definiert sind.
Somit kann der Transport von Bargeld auf waadtländischem Gebiet seit dem 11. Dezember 2019 grundsätzlich nur noch unter folgenden Bedingungen stattfinden:
1. Es handelt sich um gepanzerte, schwere Motorfahrzeuge (über 3,5 Tonnen).
2. Die Fahrzeuge verfügen über ein System, das die Wertsachen bei einem Überfall unbrauchbar oder unzugänglich macht.
3. Der Transport wird von mindesten zwei Sicherheitspersonen, Fahrer inklusive, begleitet.
4.Der Transport findet zwischen 5 Uhr und 22 Uhr statt.
5. Pro Fahrzeug werden höchstens zehn Millionen Franken transportiert.
1. Bis heute ist der Kanton Waadt der einzige Kanton, der Regeln für den Bargeldtransport festgelegt hat. Hält es der Bundesrat für sinnvoll, dass nur ein Kanton in der Schweiz über eine Reglementierung zum Schutz der Personen und Güter beim Geldtransport verfügt?
2. Hält es der Bundesrat nicht auch für notwendig und dringend, dass im Bereich des Bargeldtransports eine Koordination auf Bundesebene erfolgt?
3. Hält es der Bundesrat angesichts der im Kanton Waadt getroffenen Massnahmen nicht an der Zeit, den Transport von Bargeld in schweren gepanzerten Fahrzeugen nachts, das heisst zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, gemäss der Motion 19.3425 zu bewilligen, wie es bereits für Schnittblumen und andere Güter möglich ist? Oder will der Bundesrat den gesamten Geldtransport in der Nacht verbieten, unabhängig vom Gewicht der Fahrzeuge? Ist der Bundesrat, wenn dies zutrifft, davon überzeugt, dass die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten und Unternehmerinnen und Unternehmer erfüllt werden können?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Schutz des Personals von Werttransporten ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf ihrem Territorium sind gemäss Bundesverfassung die Kantone verantwortlich.
Der Bund besitzt die fakultative Regelungskompetenz zum Erlass von Vorschriften über die Ausübung privatwirtschaftlicher Erwerbstätigkeiten (Art. 95 Abs. 1 BV). Im Übrigen hat der Bund die Kompetenz, im Bereich der Sicherheit (Art. 57 Abs. 2 BV) Gesetze zu erlassen, wenn es sich um Sicherheitsbelange handelt, die aus seiner Sicht eine Koordination auf Bundesebene erfordern.
Mit den Motionen Seiler Graf (16.3723; Private Sicherheitsdienstleistungen endlich schweizweit regeln) und Rechsteiner (17.4101; Mindeststandards für Sicherheitsfirmen national regeln) wurde der Bundesrat aufgefordert, die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen schweizweit zu regeln. Der Bundesrat hat die Motion Seiler Graf zur Ablehnung empfohlen, weil die KKJPD eine rechtliche Harmonisierung auf dem Konkordatsweg herbeiführen wollte. Der Weg einer kantonalen Regelung geht aus Sicht des Bundesrats immer vor.
Die KKJPD beschloss am 6. April 2017, das Konkordat für private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS) vorläufig nicht in Kraft zu setzen. Nachdem die kantonalen Bemühungen für eine Konkordatslösung nicht erfolgreich waren, hielt der Bundesrat den Zeitpunkt für gekommen, bundesrechtliche Mindestvorschriften zu erlassen und empfahl die Motion Rechsteiner zur Annahme. Die Motion Rechsteiner wurde jedoch am 17. September 2018 zurückgezogen. Die Motion Seiler Graf wurde am 16. Dezember 2019 abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat im Moment nicht als opportun, über schweizweite Regelungen zu Werttransporten nachzudenken.
3. Der Bundesrat ist überzeugt, dass im Rahmen der geltenden Vorschriften sowohl den Bedürfnissen der Sicherheit, der Konsumentinnen und Konsumenten, der Unternehmerinnen und Unternehmern wie auch denjenigen von lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohnern an Strassen gleichermassen entsprochen werden kann. Im Übrigen verweist der Bundesrat in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme zu den Postulaten Dobler (19.4606), Feller (19.4607), Gysin (19.4608) sowie Hurter (19.4609).
Antwort des Bundesrates.