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Erneuerung der Pistenbeleuchtung am Flugplatz Locarno. Der Kanton Tessin hat keine Einwände gegen das Projekt, nun wird eine rasche Entscheidung der zuständigen Bundesbehörde erwartet

19.4452 · Interpellation · 2019-12-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Dank den günstigen meteorologischen und operationellen Bedingungen (drei parallele Pisten und eine professionelle Sicherung des Luftraums) wird auf dem Flugplatz Locarno schon seit den 40er-Jahren die Grundausbildung für Militärpilotinnen und -piloten sowie Zivilpilotinnen und -piloten durchgeführt. Kann der Bundesrat die Eignung und die nationale Bedeutung des Flugplatzes bestätigen?

2. Ein wichtiger Aspekt in der Ausbildung von Militärpilotinnen und

-piloten sowie Zivilpilotinnen und -piloten ist der Nachtflug. Aus diesem Grund wurde eine der drei Pisten mit einer Beleuchtung ausgestattet, die nun ersetzt werden muss. Kann der Bundesrat diese Einschätzung bestätigen?

3. Der Tessiner Staatsrat erklärte auf eine Anfrage hin, dass nur die zuständige Bundesbehörde eine solche Ersetzung genehmigen könne. Dies bedeutet, dass das vom Kanton im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Bundes verfasste technische Gutachten als Ausdruck sektorieller Bedenken zu betrachten ist. Dieses technische Gutachten wurde auch von der zivilen und der militärischen Leitung des Flugplatzes und vom Stadtrat von Locarno übernommen; diese sind jedoch zum gengenteiligen Schluss gekommen, dass nämlich die Beleuchtung ersetzt werden muss. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung des Projekts nun gegeben sind? Wenn ja, wann wird der Bundesrat das Projekt genehmigen?

Begründung

Dank der Eröffnung des zivilen Flugplatzes in Locarno 1939, konnte das Eidgenössische Militärdepartement in den 40er-Jahren in der Region Locarno Fuss fassen. In Locarno befindet sich der einzige Flugplatz in der Schweiz, der sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt wird. Die operative und logistische Infrastruktur wurde kontinuierlich weiterentwickelt. In den letzten Jahrzehnten wurden Investitionen in der Grössenordnung von 200 Millionen Franken getätigt. Alle politischen Entscheide auf nationaler Ebene (der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, SIL und der Sachplan Militär, SPM) und auf kantonaler Ebene (der kantonale Richtplan 2009, Blatt M9, Stand "Festsetzung" und der kommunale Nutzungsplan der Magadinoebene, 2014) zeigen, wie örtliche und regionale Besonderheiten - auch für Nachtflugaktivitäten - miteinbezogen werden. Der Tessiner Staatsrat hat am 13. November 2019 klargestellt, dass das negative kantonale Gutachten nur Ausdruck sektorieller Bedenken ist und dass nur der Bund entscheidungsbefugt ist. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Bundes scheinen somit erfüllt zu sein.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Flugplatz Locarno ist seit Jahrzehnten der zentrale Standort für die Selektion der Militärpilotinnen und -piloten und ihre Grundausbildung. Daran wird sich in Zukunft nichts ändern. Der Bundesrat hat der Bedeutung des Flugplatzes Locarno Rechnung getragen, indem er ihn im Sachplan Militär und im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt festgesetzt hat.

2. Der Nachtflug ist ein wichtiges Element in der Ausbildung der Militärpilotinnen und -piloten, dessen Bedeutung in den letzten Jahren weiter zugenommen hat. Deshalb verfügt der Flugplatz Locarno seit Jahrzehnten über eine Befeuerung der Piste, die aus Sicherheitsgründen für den Nachtflug unerlässlich ist. Das heutige Befeuerungssystem ist veraltet, entspricht nicht den Normen und muss deshalb ersetzt werden.

3. Das VBS ist dafür zuständig, die Plangenehmigung für den Ersatz der Pistenbefeuerung zu erteilen. Im Plangenehmigungsverfahren wurden neben den kantonalen und kommunalen Behörden auch die betroffenen Bundesstellen (Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL und Bundesamt für Umwelt BAFU) zur Stellungnahme eingeladen. Das BAZL hat bestätigt, dass die vorgesehene Pistenbefeuerung auch den zivilen Normen entspricht. Aufgrund der Einwände in der kantonalen Stellungnahme wurden zusätzliche Unterlagen erarbeitet und Sitzungen durchgeführt. Das BAFU hat bisher noch nicht Stellung zum Projekt genommen und eine Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) verlangt. Deshalb kann das VBS vorderhand keine Plangenehmigung für den Ersatz der Pistenbefeuerung erteilen.

Antwort des Bundesrates.

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