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19.4453 · Motion · 2019-12-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Wegleitung des Bundesamts für Sozialversicherungen über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen (WSN), Rz 1061ff mit der entsprechenden Praxis im Recht der direkten Bundessteuer zu harmonisieren.

Begründung

Im Recht der direkten Bundessteuer beginnt bei der Umwandlung einer Personenunternehmung in eine juristische Person deren Steuerpflicht grundsätzlich mit dem Eintrag im Handelsregister. Unter bestimmten Voraussetzungen wird aber eine rückwirkende Umwandlung anerkannt. Entsprechendes gilt für die Steuerpflicht einer aus einer Auf- oder Abspaltung hervorgehenden Gesellschaft. Die AHV stellt dagegen für den Bezug der Beiträge auf den Zeitpunkt des Eintrags im Handelsregister ab. In der Praxis führen diese unterschiedlichen Praktiken zu Schwierigkeiten und Umtrieben. Im Sinne einer Harmonisierung sollten die AHV-Weisungen deshalb ans Steuerrecht angepasst werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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