19.4458 · Interpellation · 2019-12-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Derzeit sind über 600 Medikamente der Grundversorgung (Krebsmittel, Antiepilleptika, Antibiotika, Schmerz- und Rheumamittel, Blutgerinnungsmittel) in der Schweiz nicht mehr lieferbar. Lieferengpässe liegen bei über 3000 Präparaten vor. Patienten- und Konsumentenorganisationen, Ärzte, Apotheker und Spitäler warnen vor fatalen Folgen für die Patientensicherheit und Behandlungsqualität.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Im Rahmen eines Roundtable des EDI wird seit einigen Jahren über das Thema Versorgungssicherheit diskutiert. Welches sind die Erkenntnisse und Massnahmen daraus?
2. Ist der Bundesrat bereit, bei sämtlichen in der Schweiz nicht lieferbaren Medikamente den jeweiligen Grund für den Lieferengpass zu überprüfen und - je nach Wichtigkeit für die Versorgungssicherheit - geeignete Massnahmen umzusetzen?
3. Ist der Bundesrat bereit, Anreize zu schaffen, welche zu einer verstärkten Produktion von wichtigen Arzneimitteln und Impfstoffen in der Schweiz führen?
4. Trifft es zu, dass ein weiterer Preisdruck auf die günstigen Medikamente der Grundversorgung die Versorgungssicherheit zusätzlich gefährdet? Erachtet es der Bundesrat deshalb als sinnvoll, mittels eines Referenzpreissystems bei diesen Produkten weiter Druck zu machen?
5. Ist der Bundesrat bereit, ein neues, differenziertes Preisbildungssystem für Arzneimittel einzuführen, welches den Unterschieden zwischen hochpreisigen, innovativen Medikamenten und den preisgünstigen der Grundversorgung Rechnung trägt? Wenn ja, bis wann und mit welchem Zeitplan?
Begründung
In der Schweiz werden heute kaum mehr Medikamente der Grundversorgung und keine Impfstoffe mehr produziert, da die amtlich festgelegten Preise in den unteren Preiskategorien häufig kaum mehr kostendeckend sind, weshalb sich immer mehr Firmen entschliessen, bewährte Medikamente ganz aus dem Handel zu nehmen oder in China/Indien zu produzieren. Aus der unsicheren Produktionssituation in diesen Ländern resultieren Lieferengpässe.
Der Bundesrat übt zu Recht Druck auf die Arzneimittelpreise aus, berücksichtigt dabei aber nicht, dass die Kosten beinahe ausschliesslich bei den hochpreisigen, innovativen Medikamenten steigen.
Der Bundesrat hat zwar am 13. November 2019 einen Bericht angekündigt. Es ist aber unklar, ob die Kernprobleme entschieden genug und rasch angegangen werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist eine sichere und geordnete Versorgung mit Arzneimitteln sehr wichtig. Diese kann jedoch nicht jederzeit gewährleistet werden. Die Gründe hat der Bundesrat im Bericht "Sicherheit in der Medikamentenversorgung" aufgezeigt, der am 20. Januar 2016 in Erfüllung des Postulats 12.3426 Heim veröffentlicht worden ist. Er enthält elf Empfehlungen, die sich unter anderem an den Bund, die Kantone und die Leistungserbringer richten.
1. Die Sicherheit in der Medikamentenversorgung ist Teil des Masterplans des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie. Anlässlich des Runden Tischs 2016 wurde der erwähnte Bericht mit Vertreterinnen und Vertretern aus Akademie, Forschung, Industrie, stationärem und ambulantem Bereich sowie Patientenorganisationen diskutiert. Man war sich einig, die Umsetzung der bereits ergriffenen und geplanten Massnahmen wie die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) oder die Anpassungen des Heilmittelrechts abzuwarten, bevor weitere Bemühungen diskutiert oder ergriffen würden. Am Runden Tisch 2017 wurde die Umsetzung des Konzepts seltene Krankheiten auch im Lichte der Versorgungssicherheit diskutiert. 2018 stand die Verfügbarkeit von Antibiotika im Fokus. Angesichts der weltweiten Problematik ihrer nicht immer sachgemässen Verwendung war man sich einig, dass koordinierte Anstrengungen auf internationaler Ebene notwendig seien, die von der Schweiz unterstützt werden.
Der Bundesrat hat Ende 2018 eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des Masterplans gezogen. Hinsichtlich der Versorgungssicherheit kam er zum Schluss, dass die 2016 definierten Ziele teilweise erreicht werden konnten. Um seine bisherigen Bemühungen auch im Bereich der Versorgungssicherheit fortzusetzen beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), einen Masterplan für die Jahre 2020-2025 vorzulegen.
Zudem soll bis zum Frühjahr 2020 ein Bericht aufzeigen, welche zusätzlichen Massnahmen ergriffen werden könnten um die Versorgungssicherheit zu verbessern. Anschliessend soll eine Arbeitsgruppe der Departemente des Innern, für Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eine Priorisierung der Massnahmen vornehmen und die weiteren Schritte klären.
2. Der Fachbereich Heilmittel der wirtschaftlichen Landesversorgung prüft bereits jetzt periodisch die Ausweitung der Meldepflicht für lebenswichtige Arzneimittel. Dabei werden bei den gemeldeten Versorgungstörungen auch die Ursachen analysiert, sofern diese bekannt sind. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft in seinen Arbeiten zum oben erwähnten Bericht zusammen mit dem BWL und weiteren Stellen, wie die Meldepflicht auf eine noch zu definierende Palette von essentiellen Arzneimitteln, welche für die Versorgung der Schweizer Bevölkerung notwendig sind, ausgeweitet werden könnte.
3. Anreize mit denen die heimische Produktion von wichtigen Arzneimitteln und Impfstoffen unterstützt und gefördert werden kann, werden ebenfalls geprüft. Allerdings haben die Abklärungen zur Motion Heim 18.3058 gezeigt, dass sich die Produktion von Impfstoffen in der Schweiz auf wenige Nischenprodukte beschränkt. Ein Ausbau der Produktion oder der Neu-aufbau von Produktionsanlagen erfordern grosse Investitionen und sind nicht in kurzer Zeit zu bewerkstelligen. Weitere Massnahmen im nationalen Handlungsspielraum, die in Prüfung sind, umfassen etwa den Ausbau der Lagerhaltung für alle knappen Medikamente auf allen Stufen der Versorgungskette, oder weitere Erleichterungen bei der Zulassung und beim Import. Des Weitern wird geprüft, wie Ursachen, die in der globalisierten Herstellungs- und Verteilungsstrukturen liegen, gemeinsam mit anderen Staaten angegangen werden können.
4. Die Preise von Arzneimitteln in der Schweiz sind mehrheitlich höher als im Ausland. So sind z.B. Generika, die von Engpässen besonders betroffen sind, in der Schweiz doppelt so teuer wie in den neun europäischen Referenzländern, die dem Auslandpreisvergleich des BAG dienen. Durch die Einführung eines Referenzpreissystems sollen zwar die Preise von patentabgelaufenen Arzneimitteln gesenkt werden. Das System soll jedoch so ausgestaltet werden, dass der Bundesrat über Kompetenzen verfügt, um der Versorgungssicherheit Rechnung zu tragen (z.B. bei der Bestimmung der Höhe des Preisabschlages bei vier oder mehr Arzneimitteln mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung).
5. Es wird geprüft, ob eine entsprechende Vorlage ins zweite Paket des Kostendämpfungsprogramms des Bundesrates aufgenommen werden kann. Die Vernehmlassung über diese Gesetzesvorlage soll im ersten Quartal 2020 durchgeführt werden.
Antwort des Bundesrates.