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19.4482 · Interpellation · 2019-12-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Seit 2015 dient das Truppenlager auf dem Glaubenberg, 1500 m.ü.M., als Bundesasylzentrum. Die umgenutzte Militäranlage liegt völlig isoliert und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln je nach Saison kaum zu erreichen. Für die Asylsuchenden ist es nur sehr limitiert möglich, die Unterkunft zu verlassen und für die lokale Bevölkerung wiederum ist es zeit- und kostenintensiv, zum Bundeszentrum zu gelangen.

Das Recht auf Bewegungsfreiheit, auf unabhängige Rechtsberatung und auf Sozialleben der asylsuchenden Personen wird in diesem Zentrum des Bundes überdurchschnittlich eingeschränkt. Auch entspricht der Standort nicht den Kriterien für Bundesasylzentren, welche die nationale Asylkonferenz 2014 definiert hat (u.a. ganzjährig gute Erreichbarkeit, angemessener Bewegungsraum und effizienter Betrieb).

Trotz Kritik von Menschenrechtsorganisationen wurde der Betrieb des Zentrums bis 2022 verlängert und der Bettenbestand aufgestockt. Weil der Widerstand im Kanton Schwyz gegen ein neues Bundesasylzentrum gross ist, zieht das SEM nun sogar eine Verlängerung des BAZ Glaubenberg bis 2025 in Betracht.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt er die Einschätzung, dass die Unterbringung von asylsuchenden Personen auf dem Glaubenberg wegen der abgelegenen Lage problematisch ist?

2. Welche Massnahmen gedenkt er wann zu ergreifen, um die Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner des Bundesasylzentrums Glaubenberg zu verringern?

3. Welche Massnahmen gedenkt er wann zu ergreifen, um spätestens bis 2022 einen Alternativstandort in der Asylregion Zentral- und Südschweiz gefunden zu haben?

4. Ist es für den Bundesrat denkbar, statt den Betrieb des Bundesasylzentrums Glaubenberg abermals zu verlängern, auf ein weniger abgelegenes Bundesasylzentrum in einer anderen Asylregion auszuweichen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Aufgrund der abgelegenen Lage des Bundesasylzentrums (BAZ) Glaubenberg ergeben sich für die Unterbringung von Asylsuchenden Herausforderungen insbesondere betreffend Transport und technischer Infrastruktur (z.B. Wasserversorgung, Stromversorgung, Informatikverbindungen). Diesen wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt, sodass die Unterbringung von Asylsuchenden im BAZ Glaubenberg gut möglich ist.

2. Bereits heute bestehen Massnahmen, die der abgelegenen Lage des BAZ Glaubenberg Rechnung tragen: Den Asylsuchenden steht unter der Woche ein täglicher Shuttle-Bus nach Sarnen und zurück sowie für die Wochenenden ein Bus in die Nähe des Bahnhofs Luzern und zurück zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sarnen wird ein gemeinnütziges Beschäftigungsprogramm angeboten, welches den Asylsuchenden eine sinnvolle Tagesstruktur ermöglicht und das gute Zusammenleben mit der lokalen Bevölkerung fördert. Für den Austausch zwischen Zivilgesellschaft und Asylsuchenden bestehen zudem in Sarnen Angebote einer Freiwilligenorganisation sowie einer Wandergruppe. Aktivitäten durch die Zivilgesellschaft in den Räumlichkeiten des Zentrums sind ebenfalls willkommen und das SEM wird eingehende konkrete Projektanträge wohlwollend prüfen. Der Schulunterricht für die Kinder findet bereits vor Ort statt. Der Bundesrat sieht daher keine Notwendigkeit für zusätzliche Massnahmen.

3. Der Bundesrat hat 2017 Schwyz als Standort für ein BAZ im Sachplan Asyl festgesetzt und gleichzeitig festgehalten, dass noch Alternativen geprüft werden. Sollte kein geeigneter anderer Standort gefunden werden, hat der Bund alles vorbereitet, um das BAZ in Schwyz realisieren zu können. Das EJPD hat hierzu 2018 ein Plangenehmigungsverfahren eingeleitet und das EFD hat mit der Immobilienbotschaft 2019 den Verpflichtungskredit beim Parlament beantragt. Der Bund bleibt aber daran interessiert, den Standort mit den Kantonen und der Standortgemeinde einvernehmlich zu bestimmen. Das EJPD ist deshalb mit den zuständigen Regierungsräten der Zentralschweizer Kantone weiterhin im Gespräch. Dies kann dazu führen, dass das dauerhafte BAZ 2022 noch nicht bereit ist und weiterhin eine Übergangslösung zum Einsatz kommen muss. Sobald Klarheit über die möglichen Alternativen besteht, wird die Realisierung des festgelegten Standorts an die Hand genommen.

4. An der nationalen Asylkonferenz 2014 haben Bund und Kantone einstimmig die Eckwerte für die Planung der BAZ vereinbart: Die beschleunigten Asylverfahren werden in sechs Asylregionen durchgeführt. Die benötigten 5000 Plätze in BAZ wurden bevölkerungsproportional auf die Regionen verteilt. Mit einem BAZ ist auch die Verantwortung des Standortkantons für den Wegweisungsvollzug verbunden. Fehlt das BAZ in der Zentralschweiz, müssen Kantone anderer Regionen mehr Vollzüge organisieren und werden zusätzlich belastet. Dies widerspricht der zwischen Bund und Kantonen vereinbarten Aufgabenverteilung. Die Prozesse der Rückkehr, der Rückkehrunterstützung und der zwangsweisen Wegweisung würden zudem komplizierter, was die Effizienz beeinträchtigt. Der Bundesrat lehnt es daher ab, auf ein BAZ in der Zentralschweiz zu verzichten und stattdessen ein Zentrum in einer anderen Region zu nutzen.

Antwort des Bundesrates.