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19.4488 · Postulat · 2019-12-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Finanzierung kinder- und jugendpsychiatrischer Institutionen zu steuern ist, dass Benachteiligungen vermieden werden. Im Speziellen soll er aufzeigen, wie teilstationäre Angebote in ausreichender Zahl und Grösse finanziell zu sichern sind.

Begründung

Eine effiziente frühzeitige Behandlung psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen beinhaltet ein riesiges Potenzial und ist für die Betroffenen, ihre Familien aber auch gesamtgesellschaftlich von unschätzbarem Wert. Der Behandlungsaufwand ist im Vergleich zu andern Fachdisziplinen übermässig gross. Es müssen nicht nur komplexe entwicklungsspezifische Aspekte berücksichtigt werden, sondern auch der gesamte soziale Kontext. Der Einbezug von Familie und weiterem Umfeld, von Ausbildungs- und Tagesstätten, Sonderschulen, Sozialdiensten, Coaches, Peers usw. erfordert viel Zeit. Die damit zu erbringenden sozialpsychiatrischen Leistungen fallen betriebswirtschaftlich deutlich ins Gewicht. Das führt dazu, dass kinder- und jugendpsychiatrische Institutionen ihren Auftrag innerhalb der etablierten Finanzierungsmodelle nicht kostendeckend erfüllen können. Ungenügende Personalschlüssel, unzumutbar lange Wartezeiten in den Ambulatorien, fehlende teilstationäre Angebote und überfüllte Kliniken sind die Folge.

Die Versorgungslücken haben auf Planungsebene auch damit zu tun, dass die spezifischen Eigenheiten des Fachbereichs weder erkannt noch berücksichtigt werden. Am deutlichsten zeigt sich die Fehlversorgung beim Mangel an teilstationären Angeboten: Hometreatment-Equipen oder Tageskliniken gibt es nur in wenigen Kantonen und auch dort nur in geringer Grösse, obwohl vielen Betroffenen mit schweren, langdauernden Erkrankungen mit diesen Angeboten am besten geholfen werden könnte. Mangels teilstationärer Plätze müssen die Patientinnen und Patienten aus ihrem angestammten Umfeld herausgerissen und stationär untergebracht werden, wo sie die Behandlungsplätze derjenigen konkurrieren, die die Klinik wirklich brauchen. Ihre Behandlung kostet letztendlich in der Klinik unnötigerweise deutlich mehr als in der Tagesklinik. Der Grund für diesen Missstand ist offensichtlich: Weil teilstationäre Plätze ambulant abgerechnet werden, sind sie ein Verlustgeschäft. Es braucht Massnahmen, damit der Grundsatz "ambulant vor teilstationär vor stationär" hier nicht ins Gegenteil verkehrt bleibt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik ist die psychische Gesundheit seit dem Jahr 2000 ein ständiges und gemeinsames Thema von Bund und Kantonen. Die Komplexität der Thematik und die föderalistischen Strukturen verlangen hierbei einen differenzierten und kontinuierlichen Austausch.

Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, dass in der Schweiz eine qualitativ hochstehende psychiatrische Versorgung und deren Finanzierung für sämtliche Patientengruppen gewährleistet ist. In seinen Berichten in Erfüllung der Postulate 10.3255 "Zukunft der Psychiatrie" und 13.3370 "Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz" kommt er zum Schluss, dass in der Schweiz gute und qualitativ hochstehende psychiatrische Versorgungsstrukturen bestehen, die für viele psychisch kranken Menschen eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung anbieten. Die Berichte zeigen aber auch, dass Handlungsbedarf besteht und der Bund und die betreffenden Akteure im Rahmen ihrer Kompetenzen Massnahmen ergreifen müssen, so zum Beispiel in Bezug auf die Verbesserung der Planungsgrundlagen für die Weiterentwicklung aller Angebotsstrukturen, die Weiterentwicklung der Angebotsqualität und bessere Koordination der Angebote, die nachhaltige Finanzierung der intermediären Angebotsstrukturen und die Unterstützung der Qualifikation von Fachpersonen im Bereich Psychiatrie.

Was die Verbesserung der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz betrifft, hält der Bundesrat in seiner gesundheitspolitischer Strategie 2020 - 2030 fest (www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Gesundheit2030), dass sämtliche Akteure Massnahmen für eine Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Potenziale in der Schwangerschaft, der Frühkindphase, im Kindergarten, in der Schule und im Übergang zum Beruf entwickeln sollen. Für psychische Krankheiten gilt hierbei ein besonderer Fokus. Das Thema der psychischen Gesundheit wird also in der neuen Strategie weitergeführt.

Der Bund regelt den Umfang der Kostenübernahme in den Sozialversicherungen. Derzeit überprüft der Bundesrat die Voraussetzungen der Kostenübernahme der ärztlichen und psychologischen Psychotherapie durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die entsprechende Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass der Zugang zur Psychotherapie für Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller erfolgen soll, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche fest (www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Laufende Revisionsprojekte). Deshalb sollen psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig nicht mehr unter Aufsicht eines Arztes arbeiten müssen, sondern auf ärztliche Anordnung selbständig tätig sein können

Der Bundesrat anerkennt, dass bei der Finanzierung namentlich der intermediären Angebotsstrukturen Herausforderungen bestehen können. Der Bund trägt im Rahmen seiner Zuständigkeit dazu bei, dass diese Herausforderungen angegangen werden. Die Steuerung und Sicherstellung des Angebots liegt indessen in der Zuständigkeit der Kantone. So sind in den vergangenen Jahren an der Schnittstelle ambulant/stationär in mehreren Kantonen zu verschiedenen Angebotsstrukturen Modellprojekte entwickelt und umgesetzt worden, mit dem Ziel, die Durchlässigkeit zwischen der ambulanten und der stationären psychiatrischen Versorgung zu verbessern. Wie eine nachhaltige Finanzierung dieser Angebotsstrukturen auszugestalten ist, ist in erster Linie durch die Kantone - unter Einbezug der Tarifpartner - zu prüfen. Eine zusätzliche Berichterstattung durch den Bundesrat ist diesbezüglich nicht zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.