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19.449 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-19

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Umweltschutzgesetz (USG) wird wie folgt geändert:

Art. 10h

In Rahmen der Förderung der Schweizer Kreislaufwirtschaft betreibt der Bund eine Plattform. Er arbeitet dabei mit den Kantonen, nationalen und internationalen Organisationen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gesellschaft zusammen.

Begründung

Die Kreislaufwirtschaft ist eine Chance für die Schweizer Wirtschaft, weil damit eine lokale Verarbeitung und Verwertung gefördert werden. So werden wertvolle Arbeitsplätze gesichert und geschaffen. Gleichzeitig werden Ressourcen in der Schweiz und global geschont. So führt beispielsweise Betonrecycling zur Reduktion von Deponieraum und Kiesabbau. Oder Urban Mining hilft, die Klimabelastung bei der Herstellung von Metallen zu reduzieren. Mit der Förderung der Kreislaufwirtschaft werden gleichzeitig wertvolle Innovationen ermöglicht, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie weiter stärken.

Angesichts der Langfristigkeit, der thematischen Breite und der erheblichen Auswirkungen der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft ist die Schaffung einer neuen Plattform notwendig. Sie soll als Gefäss für Dialog, Entwicklung von Massnahmen, Vereinbarungen und Vernetzung dienen. Die Plattform soll Lücken schliessen und auf bestehende Politikbereiche beim Bund (Energie- und Klimapolitik, nachhaltige Entwicklung, internationale Aktivitäten, Forschungs- und Wirtschaftspolitik) sowie auf Aktivitäten in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft abgestimmt sein.

Dieses Anliegen wurde bereits vom Bundesrat eingebracht, vernehmlasst und fand eine Mehrheit im Nationalrat. Denn die Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" wurde zum Anlass genommen, um im Rahmen eines Gegenvorschlages verschiedene Anpassungen im USG vorzuschlagen, um bessere Rahmenbedingungen für eine Schweizer Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Dieser Gegenvorschlag wurde 2015 im Nationalrat wegen der Opposition vonseiten FDP und SVP abgelehnt. Dabei gingen auch viele Anliegen verloren, welche in Bevölkerung, Wirtschaft und Parlament mehrheitsfähig sind. Aktuellstes Beispiel ist das Verbot des Inverkehrbringens von illegalem Holz. Dieses Anliegen wurde als Teil des Gegenvorschlages abgelehnt und nun aufgrund von zwei Motionen vonseiten der SVP wieder aufgenommen.

Mit dieser parlamentarischen Initiative geht es darum, ein weiteres mehrheitfähiges Anliegen für bessere Rahmenbedingungen für eine Kreislaufwirtschaft aufzunehmen und so die Schweizer Kreislaufwirtschaft zu stärken. Da dieses Anliegen bereits Teil der Vernehmlassung war und vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist es nun am Parlament, dieses Anliegen per parlamentarische Initiative wieder aufzugreifen.