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Ist die wissenschaftliche Unabhängigkeit des Kompetenzzentrums des Bundes Agroscope bezüglich der Pflanzenschutzmittel garantiert?

19.4499 · Interpellation · 2019-12-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Auf der Website der Agroscope steht zum Zulassungsverfahren von PSM: Im Kontext des Schlussberichtes weise Agroscope Aussagen zurück, welche die Unabhängigkeit ihrer wissenschaftlichen Beurteilung anzweifeln. Es gehe um die Aussage von Greenpeace Schweiz, Pro Natura und WWF, im Anhang des Berichts: "Da das BLW als Zulassungsstelle auch die Beurteilungsstelle (Agroscope) kontrolliert und steuert, ist keine unabhängige wissenschaftliche Beurteilung gewährleistet (Gouvernancemangel)." Agroscope bezeichnet die Kritik als irreführend.

An anderer Stelle steht, Agroscope sei dem BLW angegliedert: "Die Forschung erfolgt entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Land- und Ernährungswirtschaft. [...] Dabei richtet sich die Forschungsanstalt auf die Bedürfnisse ihrer Leistungsempfänger aus."

Ich bitte den Bundesrat, auf folgende Fragen zu antworten:

1. Ist korrekt, dass Agroscope in direkter Linie dem BLW unterstellt ist?

2. Ist korrekt, dass das BLW Agroscope damit steuert und kontrolliert?

3. Ist das BLW für die Zulassung von PSM zuständig und Agroscope für die Pflanzenschutzmittelprüfung?

4. Wenn die Zulassungsstelle für PSM die Pflanzenschutzmittelprüfung steuert und kontrolliert, wie kann deren Unabhängigkeit garantiert werden? Liegt nicht ein Gouvernancemangel vor?

5. Wie viele Mitarbeitende arbeiten für die Pflanzenschutzmittelprüfung bei Agroscope, wie viele bei der Zulassungsstelle des BLW (inkl. Stellenprozente)?

6. Wie viele der Mitarbeitenden waren davor für Pestizid-Hersteller tätig?

7. Warum sind die Interessenbindungen der Mitglieder des Agroscope-Rates noch nicht publiziert, wie in der Antwort auf 19.1041 versprochen?

8. Wie viele der 10 Mitglieder des Agroscope-Rates weisen Interessenbindungen zum SBV und anderen Verbänden der Agrarwirtschaft/Agrarchemie auf?

9. Wenn sich Agroscope durch "die Kombination von Forschung, Politikberatung, Vollzug, Wissensaustausch und Technologietransfer sowie durch die Verbindung von anwendungsorientierter Grundlagenforschung und Praxisnähe" auszeichnet: Wie wird bei dieser Verflechtung von Aufgaben und Tätigkeiten eine unabhängige wissenschaftliche Beurteilung gesichert und belegt?

10. Sind diese Verflechtungen, insbesondere mit der Zulassungsstelle des BLW, dem SBV und der Agrarwirtschaft nicht ein starkes Indiz darauf, dass seine (wissenschaftliche) Unabhängigkeit nur schwer garantiert werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Gemäss Art. 114 Absatz 3 Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) ist Agroscope dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) unterstellt. Die Aufgaben von Agroscope sind in Art. 115 LwG und Art. 5 der Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung (VLF; SR 915.7) definiert. Das BLW steuert Agroscope auf der strategischen Ebene durch den Direktor des BLW, der dabei vom Agroscope-Rat beraten wird. Der Agroscope-Rat behandelt die strategische Ausrichtung von Agroscope im Bereich der Forschung. Er behandelt das Forschungsportfolio als Ganzes, äussert sich jedoch nicht zu Vollzugsaufgaben. Das BLW kontrolliert bzw. beurteilt nicht die wissenschaftliche Qualität der Agroscope-Tätigkeiten. Dies ist Aufgabe der Agroscope-Leiterin. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der Strategie, die Gestaltung der fachlichen Ausrichtung, die operative Führung und die regelmässige Durchführung von Qualitäts- und Erfolgskontrollen.

3. Das BLW ist die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel. Die wissenschaftliche Beurteilung der eingereichten Dossiers, das heisst die Pflanzenschutzmittelprüfung, erfolgt durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie die Forschungsanstalt Agroscope. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestimmt die Kennzeichnung und Einstufung der Pflanzenschutzmittel bezüglich Umweltgefährlichkeit. Die Zulassungsstelle koordiniert die Zusammenarbeit der verschiedenen Bundesstellen. Je nach Gesuchstyp sind Fachexperten in unterschiedlichen Bundesstellen zuständig. Für die Zulassung eines neuen Produktes müssen alle Beurteilungsstellen konsultiert werden, auch das BAFU. Eine eindeutige Trennung der Zuständigkeiten zwischen BLW und Agroscope bei der Pflanzenschutzmittelbeurteilung ist in der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) nicht festgehalten. Die wissenschaftliche Beurteilung erfolgt jedoch immer durch mehrere Bundesstellen in verschiedenen Departementen, die von der Zulassungsstelle hierarchisch und geographisch getrennt sind.

4. Im Rahmen der Auswertung der Ergebnisse des Berichts der KPMG AG über das Zulassungsverfahren durch den Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel (bestehend aus den Direktoren/innen BAFU, BLV, BLW, SECO und Bundesamt für Gesundheit (BAG)), wird auch die Frage der formellen Unabhängigkeit eingehend untersucht werden. Der Steuerungsausschuss hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die aus den oben genannten fünf Ämtern besteht, um die Ergebnisse des Berichts der KPMG AG im Detail zu prüfen, insbesondere auch die formelle Unabhängigkeit der Beurteilungsexperten von Agroscope von der Zulassungsstelle. Diese Gruppe soll dem Steuerungsausschuss bis zum Frühjahr 2020 ein Konzept zur Optimierung des Zulassungsverfahrens vorlegen.

Die vom Steuerungsausschuss berücksichtigten Massnahmen werden anschliessend von den zuständigen Stellen umgesetzt oder dem Bundesrat unterbreitet, wenn Anpassungen an Verordnungen notwendig sind.

5. Bei Agroscope sind 45 Personen in die Pflanzenschutzmittelprüfung eingebunden, verteilt auf 17 Vollzeitäquivalenten (VZE). Bei der Zulassungsstelle sind es zwölf Personen verteilt auf neun VZE.

6. Bei Agroscope hat von den 45 Personen eine Person früher für einen Pflanzenschutzmittel-Hersteller gearbeitet, bei der Zulassungsstelle sind es vier Mitarbeitende.

7. und 8. Vier der zehn Mitglieder des Agroscope-Rats weisen eine direkte Interessenbindung zum Schweizer Bauernverband (SBV) auf. Die weiteren Interessenbindungen können auf der Website des BLW eingesehen werden.

https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/das-blw/forschung-und-beratung/agroscope_rat/mitglieder_agroscope-rat.html

9. und 10. Es zeigt sich, dass die Kombination von Vollzugs- und Forschungsaufgaben im Pflichtenheft von Agroscope-Mitarbeitenden umfangreiche Synergien erschliesst. Zudem lassen sich Prozesse so effizienter und systemorientierter gestalten.

Die Beurteilungsstelle Agroscope arbeitet nach anerkannten EU-Richtlinien. Die Experten arbeiten unabhängig von der Zulassungsstelle, Umweltorganisationen, Bauernorganisationen und der Agrarchemie. Die Unabhängigkeit der Experten zeigt sich unter anderem durch die wissenschaftliche Forschungstätigkeit mit begutachteten (peer reviewed) Publikationen, die Mitarbeit in und teilweise Leitung von Entscheidgremien der European Food Safety Authority (EFSA) und die kontinuierliche Verbesserung der Methoden zur Risikobeurteilung.

Antwort des Bundesrates.

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