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19.4501 · Interpellation · 2019-12-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:

1. Warum ist die Humanmedizin gemäss dem One-health-Ansatz der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) von der Meldepflicht für Antibiotikaeinsatz ausgenommen?

2. Sieht der Bundesrat einen Vorteil darin, den Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin der Meldepflicht zu unterstellen?

3. Weiss der Bundesrat, welche Antibiotika bei welcher Indikation und in welcher Dosierung in der Humanmedizin angewendet werden?

4. Weiss der Bundesrat, wo in der Humanmedizin der grösste Sensibilisierungsbedarf bezüglich des "prudent use" besteht?

Begründung

Die StAR wurde im Jahr 2015 vom Bundesrat verabschiedet und basiert auf dem One-health-Ansatz. Die Human- und Veterinärmedizin sowie die Landwirtschaft sind gleichermassen betroffen und dafür verantwortlich, die Wirksamkeit von Antibiotika zu erhalten.

Die Veterinärmedizin und die Landwirtschaft haben zahlreiche Massnahmen eingeführt. So wurde viel Sensibilisierungsarbeit geleistet und der Einsatz von Antibiotika, insbesondere von kritischen Substanzen, konnte stark reduziert werden.

Seit 2019 müssen alle an Tiere verabreichten Antibiotika in einer Datenbank registriert werden. So wird man in Zukunft genau wissen, wer wie viel Antibiotika konsumiert und wo weitere Reduktionsbemühungen angestellt werden müssen. In der Humanmedizin ist dies nicht der Fall. Obwohl es Studien gibt, die beispielsweise zeigen, dass sich Hausärzte bei der Verschreibung von Antibiotika nicht an den Grundsatz des "prudent use" halten und obwohl der Antibiotikakonsum in den letzten Jahren nicht zurückgegangen ist, unterliegt die Humanmedizin keiner Meldepflicht bei der Verschreibung von Antibiotika. Im Sinne des One-health-Ansatzes wäre dies aber absolut notwendig.

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Gesundheitsgefährdungen für Mensch und Tier, die von den weltweit zunehmenden Antibiotikaresistenzen ausgehen, nur durch Massnahmen in allen betroffenen Bereichen eingedämmt werden können. Er hat deshalb dem One-Health Aspekt im Rahmen der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) einen hohen Stellenwert zugemessen.

Zur Verbesserung des sachgerechten Umgangs mit Antibiotika im Humanbereich haben die zuständigen medizinischen Fachgesellschaften in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) bis Ende 2019 mehrere schweizweit geltende Verschreibungsrichtlinien formuliert. Der Bundesrat erhofft sich von der breiten Anwendung dieser Richtlinien eine Vereinheitlichung der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika auf nationaler Ebene. Er erachtet deshalb die Einführung einer Deklarationspflicht zum jetzigen Zeitpunkt als nicht opportun. Sollte aufgrund der im Rahmen eines Monitorings erhobenen Daten (siehe Antwort zu Frage 3) innerhalb angemessener Frist keine Verbesserung der Situation erkennbar sein, schliesst der Bundesrat jedoch nicht aus, weitere, allenfalls restriktivere Massnahmen zu prüfen. Die Vor- und Nachteile einer Deklarationspflicht wären dabei im Rahmen der dafür notwendigen gesetzlichen Anpassungen unter Einbezug der betroffenen Kreise abzuwägen. Dabei werden auch die Erfahrungen mit dem Informationssystem im Veterinärbereich zu berücksichtigen sein.

3. Die Überwachung des Antibiotikaverbrauchs wird durch das Schweizerische Zentrum für Antibiotikaresistenzen Anresis sichergestellt. Im Spitalbereich hat Anresis mit 49 freiwillig meldenden Spitalapotheken der Schweizer Akutspitäler ein Überwachungsnetzwerk errichtet. Diese liefern Anresis eine Zusammenstellung der gelieferten Antibiotikamengen im stationären und spitalambulanten Bereich. Daraus werden repräsentative Hochrechnungen erstellt und den meldenden Spitälern in anonymisierter Form zurückgemeldet. Dies erlaubt es den Spitälern, sich mit anderen Gesundheitseinrichtungen zu vergleichen und je nach Detailanalyse den Antibiotikaeinsatz zu optimieren. Angaben zur Gesamtmenge an Antibiotika, die Anresis jährlich gemeldet wird, sind auf der Webseite von Anresis verfügbar (www.anresis.ch).

Im ambulanten Bereich ausserhalb von Spitälern werden Daten zur Gesamtmenge der verwendeten Antibiotika auf regionaler und nationaler Ebene durch Verkaufszahlen erhoben. Um ein Bild zur Verschreibungsqualität bezogen auf die Indikation zu erhalten, führt das BAG seit 2016 eine fortlaufende Studie zur Antibiotikaverschreibungspraxis bei Ärztinnen und Ärzten im Rahmen des freiwilligen Meldesystems "Sentinella" durch. Innerhalb der letzten 2 Jahre zeigt sich dabei ein Wechsel hin zu weniger und qualitativ besseren Antibiotikaverschreibungen entlang der ärztlichen Richtlinien.

4. Aufgrund der aktuellen Resistenzlage geht der Bundesrat davon aus, dass ein Sensibilisierungsbedarf bei sämtlichen Akteuren besteht, und zwar entlang des Prozesses von der Forschung und Entwicklung von antibakteriell wirkenden Medikamenten, über die Sicherstellung der Versorgung und die Verschreibung bis hin zur Anwendung und Entsorgung dieser Medikamente. Er hat deshalb bereits bei der Erarbeitung von StAR einen sehr breiten stakeholderbasierten Ansatz gewählt, der auch im Rahmen der Strategieumsetzung weitergeführt wird. Die Sensibilisierungsschwerpunkte im Humanbereich liegen zurzeit bei der Ärzteschaft (Verschreibungsrichtlinien), im Spitalbereich (Empfehlungen zu Stewardship-Programmen), bei Patientinnen und Patienten (Informationsmaterial) und bei der Gesamtbevölkerung (Sensibilisierungskampagne "Nutze sie richtig, es ist wichtig").

Antwort des Bundesrates.