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Mutterschaft als Jobkiller. Wir brauchen mehr Informationen darüber, warum Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub nicht in den Beruf zurückkehren

19.4508 · Postulat · 2019-12-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Ergebnisse der im Jahr 2016 durchgeführten Studie über Erwerbsunterbrüche von Müttern wenige Monate nach der Geburt ihres Kindes zu vertiefen. Dabei sollen die qualitativen Aspekte dieser Entscheidung zum Erwerbsunterbruch geprüft werden, insbesondere, wenn diese Entscheidung in einem Arbeitsumfeld getroffen wurde, das für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ungünstig war, oder wenn der Arbeitgeber direkten oder indirekten Druck auf die Frau ausgeübt hat.

Begründung

Eine Untersuchung des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) aus dem Jahr 2016 hat gezeigt, dass 10 Prozent der Frauen aufgrund ihrer Mutterschaft Opfer von Diskriminierung wurden. Bei der Ankündigung ihrer Schwangerschaft bekamen 10 Prozent der Betroffenen den Ärger ihres Arbeitgebers zu spüren, und in 6 Prozent der Fälle legte der Arbeitgeber den Frauen nahe, eine andere Arbeit zu suchen. Für fast 20 Prozent der Frauen bedeutete die Ankündigung der Schwangerschaft, dass sich der Arbeitgeber von ihnen "in gegenseitigem Einverständnis" trennen wollte oder dass er ihnen die Kündigung in Aussicht stellte. 11 Prozent gaben an, dass sie die Arbeit wegen einer Kündigung nicht wieder aufgenommen hatten. Mehr als ein Drittel der betroffenen Frauen (36 %) wurden nach Ablauf des Kündigungsschutzes von 16 Wochen entlassen, weil sie diese Arbeitsstelle nicht behalten wollten.

Die zitierte Studie beschäftigt sich mit dem benachbarten Thema der Erwerbsunterbrüche vor der Geburt und verrät deshalb die wahren Gründe, warum Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub nicht ins Arbeitsleben zurückkehren, nur indirekt oder lückenhaft. Es könnte unmöglich gewesen sein, ein kleineres Pensum zu erhalten oder die Arbeitszeit vorübergehend anzupassen, oder der Arbeitgeber könnte sich geweigert haben, den elterlichen Pflichten der Mütter Rechnung zu tragen.

In diesen Zeiten, in denen die Wirtschaft Mühe hat, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden, ist das Ausscheiden von Frauen aus dem Arbeitsmarkt nach dem Mutterschaftsurlaub problematisch. Wir brauchen verlässliche wissenschaftliche Daten, um die Gründe für dieses Ausscheiden zu ermitteln und so konstruktive Lösungen zu finden. Die in ihrer Art einzigartige Studie aus dem Jahr 2016 muss daher erweitert und von den zuständigen Behörden regelmässig weitergeführt werden, damit wir qualitative Daten zu diesem Thema erhalten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat seine Haltung zu ungewollten Erwerbsunterbrüchen in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Reynard Mathias 19.3058, "Verschärfung der Sanktionen bei Kündigung wegen Mutterschaft oder Schwangerschaft" und Reynard Mathias 19.3059, "Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen. Sperrfrist bei der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub verlängern", bekräftigt. Für den Bund ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine politische Priorität und auch aus wirtschaftlicher Hinsicht von grosser Bedeutung. Der Bundesrat unterstützt denn auch das Anliegen des Postulats, die Arbeitsmarktfähigkeit nach Erwerbsunterbrüchen von Müttern zu erhalten. Die Entwicklung zeigt dabei in die richtige Richtung: Gemäss Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung halbierte sich in den vergangenen 25 Jahren der Anteil der nicht erwerbstätigen Mütter auf 20 Prozent. Gleichzeitig arbeiteten 2018 bereits 63 Prozent der erwerbstätigen Mütter mit einem Stellenpensum von mehr als 50 Prozent.

Die von der Postulantin erwähnte Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) aus dem Jahr 2018 befasste sich in erster Linie mit Erwerbsunterbrüchen vor der Geburt (Rudin/Stutz/Bischof/Jäggi/Bannwart, Erwerbsunterbrüche vor der Geburt, BSV, Forschungsbericht 2/18). Einige Seiten widmen sich jedoch auch mit Statistiken der Situation nach dem Mutterschaftsurlaub. Bezogen auf alle vormals erwerbstätigen Frauen erweist sich, dass 5,6 Prozent ihre Stelle von sich aus kündigen, weitere 3,2 Prozent wurden vom Arbeitgeber entlassen. Es zeigt sich aber, dass mit 81 Prozent die grosse Mehrheit der Frauen innerhalb eines Jahres nach der Geburt wieder einer Erwerbstätigkeit nachgeht; 4 weitere Prozent planen den Wiedereinstieg auf diesen Zeitpunkt. Bei den 15 Prozent der Mütter, die zum Zeitpunkt der Befragung noch keine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, wurden folgende Gründe angegeben: 36 Prozent möchten bis auf weiteres nicht mehr erwerbstätig sein, 22 Prozent wurde keine Weiterbeschäftigung mit tieferem Pensum angeboten, 13 Prozent wollen ihren Mutterschaftsurlaub verlängern, 12 Prozent haben keinen passenden Betreuungsplatz gefunden, 11 Prozent wurden durch den Arbeitgeber gekündigt und 6 Prozent haben gesundheitliche Komplikationen.

Die in der Studie im Auftrag des BSV erhobenen Gründe zur Erwerbssituation nach dem Mutterschaftsurlaub lassen darauf schliessen, dass die grosse Mehrheit der Frauen dem Arbeitsmarkt auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten vorübergehend oder länger fernbleibt. Allgemein scheinen einvernehmliche Lösungen in einem unterstützenden Umfeld gefunden worden zu sein. So gaben 82 Prozent der in der Studie befragten Mütter an, nach der Ankündigung ihrer Schwangerschaft immer gut behandelt und unterstützt worden zu sein. Ferner haben 62 Prozent der Frauen, die ihr erstes Kind bekommen und ihre Erwerbstätigkeit wiederaufgenommen haben, ihr Pensum reduziert. Dies lässt darauf schliessen, dass die Arbeitgebenden nach Möglichkeit auf dieses Bedürfnis eingehen.

Diese Ergebnisse dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei einer Minderheit der Fälle weiterhin zu Problemen kommt. Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen zu den eingangs erwähnten Motionen 19.3058 und 19.3059 aber unterstrich, ist er der Ansicht, dass die gesetzliche Regelung insgesamt einen guten Schutz bietet.

Die Gründe und die Umstände für Erwerbsunterbrüche nach Geburten sind also bereits belegt. Der Bundesrat sieht in einer erneuten Analyse der Situation keinen Mehrwert. Er wird jedoch weiterhin die verfügbaren Daten analysieren und der Integration von Fachkräften in den Arbeitsmarkt eine hohe Priorität beimessen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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