19.4602 · Interpellation · 2019-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 will der Bundesrat die Stickstoffverluste (gegenüber 2015) bis 2025 um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent reduzieren. Für Ammoniak machte der Bundesrat bisher keine Aussagen zu einem verbindlichen Absenkpfad.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Gestützt auf welche rechtlichen Grundlagen werden die Absenkpfade bei Stickstoff und Ammoniak festgelegt und in welchem Bezug stehen sie zu den Umweltzielen der Landwirtschaft?
2. Ist es korrekt, dass die aktuellen, für 2030 formulierten Minimalziele, für die Reduktion der Überschüsse bei Stickstoff und Phosphor noch weit von den rechtlich verankerten, maximal zulässigen Grenzwerten entfernt sind?
3. Ist es korrekt, dass der Bundesrat für Ammoniak keinen verbindlichen Absenkpfad in Aussicht gestellt hat? Wenn ja, warum, und bis wann wird er einen solchen festlegen?
4. Ist es korrekt, dass der Bundesrat beim Etappenziel der AP 22+ für die Stickstoffüberschüsse (2025) hinter die Etappenziele der vorangehenden APs zurückgeht? Wenn ja, warum?
5. Welchen Fahrplan verfolgt der Bundesrat, um die Differenz zwischen den gesetzlichen Zielen und den tatsächlichen Emissionen im Stickstoff- und Ammoniakbereich auszugleichen?
6. Der Bundesrat betonte in der Vergangenheit stets, dass er die Probleme rund um Stickstoff und Ammoniak ernst nehme und die Belastungen reduzieren werde. Welche Massnahmen hat er diesbezüglich unternommen, insbesondere bezüglich der Verminderung des Imports von Futtermitteln?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) Absenkpfade zu den Nährstoffverlusten und Zwischenziele festgelegt. Im Falle einer Zielverfehlung wird aufgezeigt, welche Massnahmen ergriffen werden.
Zu 1 und 3) Für Ammoniakemissionen werden seit der Agarpolitik 2002 regelmässig Etappenziele festgelegt. In seiner Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 hat der Bundesrat eine Reduktion der Ammoniakemissionen von 10 Prozent bis 2025 gegenüber 2015/2017 festgelegt. Diese Zielsetzung ist als zeitlich determiniertes Zwischenziel aufzufassen, welches sich an der Zielsetzung gemäss Luftreinhaltekonzept des Bundesrates (LRK) von 2009 orientiert. Im LRK von 2009 hat der Bundesrat festgehalten, dass zur Einhaltung der Schutzziele eine Reduktion der gesamtschweizerischen Ammoniakemissionen um circa 40 Prozent gegenüber 2005 erforderlich ist. Grundlage für diese Zielsetzung ist der Schutz vor übermässigen Immissionen gemäss Umweltschutzgesetz. Die Reduktionsziele des LRK von 2009 sind konsistent mit dem Umweltziel Landwirtschaft von 2008 betreffend die Reduktion der Ammoniakemissionen auf maximal 25 000 Tonnen (t) Ammoniak-Stickstoff pro Jahr.
Zu 2) Bei den Etappenzielen der AP22+ handelt es sich um Zwischenziele. Zur Erreichung der Umweltziele müssen weitergehende Reduktionen erfolgen. Insbesondere bei den Ammoniakemissionen wird auch nach einer zehnprozentigen Reduktion gegenüber 2014/2016 eine wesentliche Ziellücke zu schliessen sein.
Zu 4) Die neuen Elemente in der Zielsetzung der AP22+ stellen mit dem langen Zeithorizont über die nächste agrarpolitische Etappe hinaus (2030), und mit der verstärkten Verbindlichkeit der Ziele für Stickstoff- und Phosphorverluste eine neue Herangehensweise dar.
Zu 5) Der Bundesrat strebt mit der AP22+ einen flächendeckenden Einsatz von technischen und betrieblichen Massnahmen zur Minderung der Ammoniakemissionen an. Wo das Umweltziel trotz technischer Massnahmen aufgrund der hohen Nutztierdichte nicht erreicht wird, sind zusätzliche Massnahmen zur Reduktion der Intensität zu prüfen. Dies hat der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 13.4284 Bertschy "Natürliche Lebensgrundlagen und ressourceneffiziente Produktion. Aktualisierung der Ziele" festgehalten.
Zu 6) Seit 2008 unterstützt der Bund, gestützt auf Artikel 76 und 77a/b des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) und Artikel 18 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV; SR 913.1), technische Massnahmen zur Minderung der Ammoniakemissionen finanziell. Agroscope führt verschiedene Forschungsprojekte zum besseren Verständnis der Emissionen aus unterschiedlichen Produktionssystemen durch. Der Bund unterstützt auch verschiedene Beratungs- und Forschungsprojekte von Dritten mit dem Ziel der Reduktion von Ammoniakemissionen und der Erhöhung der Stickstoffeffizienz. Die Zusammensetzung der Futterration ist ein wichtiger Ansatz zur Emissionsminderung und deshalb in vielen geförderten Massnahmen und Projekten integraler Bestandteil.
Im Rahmen der AP22+ strebt der Bundesrat eine Verbesserung der Nährstoffeffizienz an, indem der Nährstoffinput genauer an den Bedarf angepasst wird und Produktionstechniken angewandt werden, die mit weniger Nährstoffverlusten verbunden sind. Im Rahmen der AP22+ ist keine Regulierung zur direkten Verminderung des Imports von Futtermitteln vorgesehen.
Antwort des Bundesrates.