Lexipedia

19.4613 · Motion · 2019-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Netzbeschluss für den Abschnitt der Nationalstrasse N5 ab Biel/Bienne-Brüggmoos entlang des Bielerseeufers zu ändern, mit dem Ziel, die Umwelt-, Landschafts- und Siedlungsverträglichkeit zu verbessern.

Begründung

Während ein ergebnisoffener Dialogprozess zur Lösung der Kontroverse um den Westast A5 in Biel läuft, plant der Bund den Ausbau der Nationalstrasse entlang des nördlichen Bielerseeufers. Statt am Bielerseeufer Fakten zu schaffen, welche die Lösungsfindung beim A5-Westast behindern, muss die Chance ergriffen werden, den ganzen Abschnitt der N5 ab Biel/Bienne-Brüggmoos entlang des Bielersees neu zu konzipieren, um Eingriffe ins Siedlungsgebiet zu vermeiden und die Beeinträchtigung der wertvollen Landschaft am Jurasüdfuss im Bereich des Bielersees durch die Strasseninfrastruktur möglichst rückgängig zu machen.

Der von den Behörden eingesetzte Dialogprozess unter der Leitung des ehemaligen Generalsekretärs des UVEK, Dr. Hans Werder, prüft derzeit Lösungen für die Verkehrsprobleme auf der Achse Brüggmoos-Rusel. Der geltende Netzbeschluss schränkt jedoch die Lösungsfindung auf die Linienführung des heftig umstrittenen Westasts ein. Eine alternative Linienführung muss zwingend die Fortsetzung ab Rusel entlang des Bielerseeufers einbeziehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Kernanliegen der Motionärin. Stehen den Anforderungen der Nationalstrassen andere schutzwürdige Interessen, wie Natur- und Heimatschutz, gegenüber, sind die Interessen gegeneinander abzuwägen (Art. 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen [NSG; SR 725.11]).

Anlass für die Motion bilden die Projekte "Westast Biel" und "Umfahrung Twann, Ostportal". Die Projekte haben eine lange Vorgeschichte und stossen bei der lokalen Bevölkerung und bei den Schutzverbänden auf Widerstand.

Der Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss; BBl 2017 7807) bildet im Raum Biel/nördliches Bielerseeufer in Bezug auf Lage und Ausbaustandard die heute bestehenden Nationalstrassenverbindungen ab. Er trifft jedoch weder Festlegungen zum künftigen Ausbaustandard noch zur exakten Linienführung der Verbindungen zwischen den im Netzbeschluss genannten Orten. Der Netzbeschluss schränkt somit den Spielraum für die Lösungsfindung nicht ein.

Der Bundesrat begrüsst den Dialogprozess. Eine Anpassung des Netzbeschlusses drängt sich jedoch derzeit nicht auf.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.