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19.4621 · Interpellation · 2019-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Nachtzüge sind eine notwendige Alternative, wenn es darum geht, unseren ökologischen Fussabdruck zu verkleinern. Obwohl seit Jahrzehnten entsprechende internationale Verpflichtungen eingegangen werden, steigt der Ausstoss von Treibhausgasen stetig an. Aus diesem Grund ist die Förderung der Nachtzüge umso wichtiger.

Immer mehr Menschen wollen auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel umsteigen und bevorzugen die Bahn auch im Fernverkehr. Am 16. Dezember hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga in ihrer Antwort auf die Frage 19.5639 erklärt, dass die Schaffung neuer Verbindungen in der Zuständigkeit der SBB liegt und dass der Ausbau Zeit braucht und bis 2024 realisiert werden soll. Zur Sprache steht der Ausbau in der Umgebung von Zürich, einer Stadt, die bereits eine wichtige Drehscheibe ist, während die Westschweiz überhaupt nicht mehr bedacht wird.

Es gibt jedoch eine Verbindung zwischen Paris und Venedig, die seit 2011 jedes Wochenende die französische Schweiz durchquert. Der Zug fährt über Lausanne, hält dort aber nur aus technischen Gründen. Medienberichten zufolge hat Thello, eine Tochterfirma von Trenitalia, einen Antrag auf einen Halt in Lausanne gestellt, der aber vom Schweizer Zoll abgelehnt wurde. Der Geschäftsführer von Thello beklagte zudem Verspätungen von bis zu 180 Minuten, die durch die Kontrollen des Schweizer Zolls entstehen, und bezeichnete diese als diskriminierend. Den Berichten zufolge durchsuchen die Schweizer Zollbeamten jeden Waggon und wecken die Passagiere auf, während auf anderen grenzüberschreitenden Verbindungen die Dokumente, die der Schlafwagenbegleiter eingesammelt hat, ausreichend sind. Der Geschäftsführer berichtet zudem, dass der Zug auf Gütertrassen verkehren muss, was die Zuverlässigkeit einschränkt.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wäre es im Interesse unserer Behörden, mit der Schaffung von guten Rahmenbedingungen die Entwicklung des Nachtzugangebots zu fördern?

2. Ist es angemessen, dass Entscheidungen über das Angebot im internationalen Personenverkehr vom Zoll getroffen werden? Wäre es möglich, dies zu überdenken?

3. Warum gilt ein Passagierzug als Güterzug? Warum fährt er auf Trassen, die für den Güterverkehr bestimmt sind?

4. Ist es gerechtfertigt, dass der Schweizer Zoll auf dieser Strecke alle Fahrgäste kontrolliert und aufweckt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat am 21. August 2019 beantragt, das Postulat 19.3643 "Steigerung der Attraktivität und Entwicklung von Nachtzug-Angeboten" anzunehmen. Er möchte untersuchen, welche Massnahmen eine Ausweitung des Angebots von Nachtzügen und eine Attraktivitätssteigerung ermöglichen. Der Nationalrat wird über die Annahme des Postulats entscheiden.

2. Für die Bewilligung von internationalen Zügen durch die Schweiz ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) bringt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ihre Anforderungen an den Vollzug der ihr übertragenen Aufgaben ein.

3. Die Trassenzuteilung für den Personen- und Güterverkehr auf dem Schweizer Schienennetz ist im Netznutzungskonzept und in den jährlichen Netznutzungsplänen festgelegt. Die Nachtverbindung zwischen Paris und Venedig fährt auf Trassen mit freien Kapazitäten. Je nach Streckenabschnitt können dies freie Personenverkehrs- oder Güterverkehrstrassen sein. Es kann vorkommen, dass der Zug an gewissen Orten kurz warten muss, bis der nächste Trassenabschnitt frei wird.

4. Die EZV führt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Kontrollen von Waren, Personen und Transportmitteln durch. Die Kontrollen finden risikoorientiert statt. Gerade auf dem Nachtzug Thello waren umfassende Kontrollen notwendig, weil regelmässig eine hohe Anzahl von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt wurde. Der Zug wird im Zusammenhang mit den im Jahr 2015 durch die französischen Behörden wiedereingeführten Grenzkontrollen durch diese verstärkt kontrolliert. Dies führt dazu, dass die EZV die aufgegriffenen Personen mit hohem Personalaufwand ab der französischen Grenze zur Rückübernahme an die italienische Grenze transportieren muss.

Antwort des Bundesrates.