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19.4624 · Interpellation · 2019-12-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Zollansätze für Weisszucker sollen in Abhängigkeit des Weltmarktpreises angepasst werden, um für die Schweizer Zuckerrübenproduktion einen minimalen Richtpreis zu garantieren, mit dem die Produktionskosten gedeckt sind.

Begründung

Die inländische Zuckerproduktion wird die Nachfrage auch in diesem Jahr nicht decken können und es müssen wieder grosse Mengen importiert werden. Im Rahmen der temporären Stützungsmassnahmen des Bundes wurde der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben um 300 Franken auf 2100 Franken pro Hektare erhöht und ein Mindestgrenzschutz von 7 Franken pro 100 Kilogramm eingeführt. Diese Massnahmen hatten positive Effekte.

Die Stützungsmassnahmen laufen Ende 2021 aus und ab 2022 wird die neue Agrarpolitik (AP22+) in Kraft sein. Der Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken pro Hektare ist zwar beachtlich, aber der Preis für 100 Kilogramm Zuckerrüben ist ebenfalls wichtig. Die Zuckerrübenanbaufläche ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Dies ist vor allem auf den tiefen Preis zurückzuführen, der den Landwirtinnen und Landwirten für die Rüben bezahlt wird.

Die Schweizer Zuckerbranche erwartet vom Bundesrat, dass er zur Rettung der Schweizer Zuckerproduktion - die im Moment gefährdet ist - umsichtig handelt und unverzüglich konkrete Massnahmen ergreift.

1. Wird der Bundesrat den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben von 2100 Franken pro Hektare mit der Agrarpolitik ab 2022 beibehalten?

2. Beabsichtigt der Bundesrat zur Erhaltung oder gar Erhöhung der Schweizer Zuckerrübenproduktion den Mindestgrenzschutz auf 10 Franken pro 100 Kilogramm Weisszucker zu erhöhen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz hat mit der EU im Rahmen des Protokolls Nr. 2 des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972 den Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen vereinbart. Damit die inländische zuckerverarbeitende Industrie zu ähnlichen Preisen wie ihre Mitbewerber in der EU Zucker erstehen kann, richtet sich der Schweizer Grenzschutz für Zucker grundsätzlich nach dem EU-Marktpreis.

In der EU bewirkten die im Herbst 2017 aufgehobenen Zuckerquoten eine Ausdehnung der Zuckerproduktion und eine weitere Annäherung der EU-Zuckerpreise an den tiefen Weltmarktpreis. Nach der von 2006 bis 2009 erfolgten EU-Zuckermarktreform und der Umstrukturierung der Zuckerfabriken werden nun weitere Zuckerfabriken geschlossen, um angesichts des Kostendrucks die Auslastung umliegender Zuckerfabriken zu erhöhen. Bedingt durch eine geringere Zuckerproduktion in den Jahren 2018 und 2019 zeichnet sich nun eine leichte Erholung der EU-Zuckerpreise ab.

Der Bundesrat beschloss Ende November 2018 angesichts der tiefen Zuckerpreise für die Jahre 2019 bis 2021 eine vorübergehende Erhöhung des Einzelkulturbeitrags um 300 auf 2100 Franken je Hektare und die befristete Anwendung eines Mindestgrenzschutzes für Zucker von 7 Franken je 100 kg. Durch diese Massnahmen hat die Zuckerwirtschaft Zeit, eine längerfristige und nachhaltige Strategie für die Schweizer Zuckerwirtschaft zu entwickeln.

Die Schweiz weist pro Einwohner eine vergleichsweise geringe Ackerfläche auf, weshalb sich der inländische Bedarf an Ackererzeugnissen ungeachtet der Bewirtschaftungsintensität nicht decken lässt. Aus der Wertschöpfungskette Tierhaltung wird wegen der jährlichen Importe von 500'000 Tonnen Futtergetreide stetig eine Ausdehnung der inländischen Futtergetreideproduktion gefordert (vgl. die Vorstösse und pa. iv. 18.3049, 14.5358, 14.409, 13.5436). Für Futterweizen beschränkt sich die Stützung auf den Grenzschutz, der in Abhängigkeit der internationalen Preise gegen 20 Franken je 100 kg bzw. 1600 Franken je Hektare beträgt. Auf Zucker wird bei Importen von jährlich gegen 100'000 Tonnen aktuell ein Grenzschutz von 7 Franken je 100 kg bzw. 840 Franken je Hektare angewandt. Zudem wird ein für die Jahre 2019 bis 2021 ein von 1800 auf 2100 Franken je Hektare erhöhter Einzelkulturbeitrag ausgerichtet. Die Zuckerrübenproduktion wird daher bereits gut unterstützt.

1. An den Märkten zeichnet sich ein Anstieg der EU-Zuckerpreise ab. Gemäss den Ergebnissen der im Auftrag des Schweizerischen Verbandes der Zuckerrübenpflanzer erstellten Betriebswirtschaftsstudie Schweizer Zucker sind Kostensenkungsmassnahmen von Zuckerrübenanbau bis zur Zuckerherstellung erforderlich. Der Entwurf AP22+ sieht keine Verlängerung des Einzelkulturbeitrags auf dem um 300 Franken je Hektare erhöhten Niveau vor.

2. Die parlamentarische Initiative 15.479 ist nach wie vor hängig. Rund 85 Prozent des im Inland erzeugten Zuckers werden von der nachgelagerten Lebensmittelindustrie weiterverarbeitet. Ihre Erzeugnisse stehen auf den Absatzmärkten in der EU und der Schweiz infolge des Verzichts auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen im direkten Wettbewerb mit den Mitbewerbern aus der EU. Höhere Zuckerpreise schwächen die Wettbewerbsposition inländischer Hersteller und gefährden so den Absatz im In- und Ausland. Vor diesem Hintergrund liegt eine dauerhafte Anhebung des Zuckerpreises über den EU-Marktpreis hinaus nicht im gesamtwirtschaftlichen Interesse.

Antwort des Bundesrates.