19.5253 · Fragestunde. Frage · 2019-06-03
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Genfer Staatsrat hat Ende 2018 entschieden, das E-Voting im Februar 2020 nach Ablauf der Grundbewilligung des Bundes einzustellen. Er will nicht, dass der Kanton Genf die finanziellen Risiken für ein in der Schweiz weit verbreitetet eingesetztes System alleine tragen muss. Deshalb hat er nicht in dessen vollständige Verifizierbarkeit investiert. Nichtsdestotrotz hat das Genfer Kantonsparlament entschieden, dem Genfer E-Voting-System noch eine Chance zu geben.
Beabsichtigt die Bundeskanzlei, die dem Kanton Genf erteilte Bewilligung vor den eidgenössischen Wahlen zurückzuziehen?