19.5318 · Fragestunde. Frage · 2019-06-11
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Pädophilie kann auch als "sexuelle Orientierung" im Sinne der Vorlage 13.407 aufgefasst werden.
Im Sinne eines Kurz-Rechtsgutachtens bitte ich den Bundesrat, die Frage abzuhandeln, ob auch (verurteilte) Pädophile vom neuen Hass-Tatbestand geschützt sind. Unerheblich ist dabei die eigentliche Straftat an sich.
Und sind auch andere gesellschaftlich geächtete Sexualpraktiken wie Nekro- oder Zoophilie oder der Konsum von Pornografie im Sinne des neuen Tatbestandes zu qualifizieren?
Stellungnahme des Bundesrates
Am 14. Dezember 2018 hat die Bundesversammlung beschlossen, die Artikel 261 des Strafgesetzbuches und 171c des Militärstrafgesetzes um das Kriterium der sexuellen Orientierung zu erweitern. Am 7. Mai 2019 kam das Referendum gegen diese Erweiterung zustande. Gemäss der Referendumsvorlage sollen Personen oder Gruppen vor Hass oder Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geschützt werden. Sexuelle Orientierung bedeutet gemäss der Stellungnahme des Bundesrates vom 15. August 2018 die Anziehung zu einer anderen Person in Bezug auf das biologische Geschlecht, definiert als Hetero-, Homo- und Bisexualität. Nicht in den Schutzbereich der vorgeschlagenen Norm fallen Sexualpräferenzen wie beispielsweise Pädophilie. Dies hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates in ihrer Vernehmlassungsvorlage vom 11. Mai 2017 ausdrücklich festgehalten.