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Antwort auf die Frage 19.5247. Zeigt der Bundesrat darin Respekt gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Eidgenössischen Zollverwaltung? Ist bei Verwendung der beruflichen E-Mail-Adresse Anonymität gewährleistet?

19.5336 · Fragestunde. Frage · 2019-06-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Antwort auf die Frage 19.5247 schreibt der Bundesrat: "Nach diesen Informationsveranstaltungen wurde eine anonyme Umfrage durchgeführt." Für die Umfrage gab es ein Formular, das auszufüllen und von der eigenen (!) beruflichen E-Mail-Adresse aus abzuschicken war.

- Ist mit diesem Verfahren die Anonymität jedes und jeder Einzelnen sichergestellt?

- Ist sichergestellt, dass man sich frei äussern kann, wenn man mit der eigenen E-Mail-Adresse antworten muss?

- Ist das gewählte Verfahren wissenschaftlich stichhaltig, ist es professionell, und zeugt es von Respekt gegenüber dem Personal?

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