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19.5337 · Fragestunde. Frage · 2019-06-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die neuen Geräuschvorschriften der EU für Motorräder verbieten Vorrichtungen wie z. B. Klappensteuerungen/Tongeneratoren, die absichtlich Lärm erzeugen. In der Schweiz gelten diese seit dem 1. Januar 2016 für die Zulassung neu typengenehmigter Fahrzeuge und seit dem 1. Januar 2017 für den Import aller übrigen neuen Motorräder.

- Werden damit die teilweise massiven Lärmbelastungen endlich vermindert?

- Wie wird sichergestellt, dass die neuen Vorschriften nicht wieder umgangen werden?