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19.5343 · Fragestunde. Frage · 2019-06-12

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

1. Besteht ein Verteidigungsplan in Bezug auf den Schutz existenzieller Infrastruktur im Falle eines terroristischen Anschlages, eines konventionellen Krieges oder anderer ähnlicher Vorkommnisse?

2. Wenn nein, ist einer in Planung?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Verantwortlichkeiten für den Schutz der kritischen Infrastrukturen liegen in erster Linie bei den Betreibern und Kantonen. Die Armee kann die zivilen Behörden subsidiär unterstützen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz führt ein Inventar über kritische Infrastrukturen. Darauf basierend planen zivile Stellen und die Armee ihre möglichen Einsätze. Für den Fall eines terroristischen Anschlags bestehen für besonders wichtige Objekte vorsorgliche Planungen. Ebenfalls werden präventive Massnahmen vorgesehen bzw. sind in Umsetzung begriffen. Die Armee verfügt über eine Planung, um im Ereignisfall die Polizei rasch mit militärischen Mitteln unterstützen zu können. Liegt eine unmittelbare terroristische Bedrohung vor, ist die Armee ebenfalls vorbereitet, die zivilen Behörden - auch über einen längeren Zeitraum - zu unterstützen.