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19.5398 · Fragestunde. Frage · 2019-09-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Aus der Anfrage 16.3687 geht hervor, dass fast ein Viertel der Asylgesuchsteller mit Geburtsdatum 1. Januar registriert ist.

1. Wie viele Eritreer, die in den letzten 10 Jahren ein Asylgesuch gestellt haben, sind mit Geburtsdatum 1. Januar erfasst?

2. Wie viele gewährte Familiennachzüge sind mit Geburtsdatum 1. Januar erfasst?

3. Wenn die Schweizer Behörde das Geburtsdatum nicht kennt, woher kennt sie dann das Geburtsjahr?

4. Woher weiss sie den Namen des Gesuchstellers?

Und woher die Herkunft?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. August 2019 haben insgesamt 42 378 Eritreer ein Asylgesuch gestellt. Davon sind 7837 oder 18,5 Prozent mit Geburtsdatum 1. Januar registriert.

2. Im selben Zeitraum gab es 7770 Einreisebewilligungen im Rahmen des Familiennachzugs für Eritreer. Davon sind 1268 oder 16,3 Prozent der Personen mit Geburtsdatum 1. Januar registriert.

3./4. Gemäss den Bestimmungen im Asylgesetz sind Asylsuchende im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht verpflichtet, bei der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Sie müssen insbesondere ihre Identität vollständig und wahrheitsgetreu offenlegen sowie vollständige Angaben über ihren Namen und Vornamen, ihr Geburtsdatum und ihre Nationalität machen. Die Asylsuchenden haben ihre Reisepapiere und Identitätsausweise abzugeben. Ansonsten müssen sie ihr Alter glaubhaft machen (Art. 8 Abs. 1 Bst. a und b AsylG). Hegt das Staatssekretariat für Migration Zweifel an der behaupteten Herkunft oder Identität einer asylsuchenden Person, führt es weitere Instruktionsmassnahmen zur Bestimmung des Alters oder der Herkunft durch. Im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) wird im Zweifelsfall und bis zur Ermittlung des effektiven Geburtsdatums ein fiktives Geburtsdatum bestehend aus dem 1. Januar und dem vom SEM vermuteten beziehungsweise vom Asylsuchenden geltend gemachten Geburtsjahr erfasst.