19.5573 · Fragestunde. Frage · 2019-12-03
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Im Libanon mehren sich Hinweise und Vorwürfe, dass sich auf Schweizer Bankkonten grosse Mengen libanesischer Potentatengelder befinden.
- Ist sich der Bundesrat dieser Situation bewusst?
- Haben die Schweizer Banken ihre Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit libanesischen PEP vollumfänglich erfüllt?
- Laufen dazu Verfahren?
- Weshalb erachtet der Bundesrat die Voraussetzungen für eine vorsorgliche Sperrung potenzieller libanesischer PEP-Gelder gemäss Potentatengeldergesetz als nicht gegeben?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, die Finma, ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung von Sorgfaltspflichten von Schweizer Banken. Die Finma ist auch zuständig für allfällige Verfahren diesbezüglich. Aufgrund der Unabhängigkeit der Finma kann sich der Bundesrat dazu nicht äussern. Gemäss "Potentatengeldergesetz" (Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen; SR 196.1) kann der Bundesrat die vorsorgliche Sperrung von Potentatengeldern anordnen, wenn vier Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 1. Die Regierung im Herkunftsstaat hat die Macht verloren. 2. Der Korruptionsgrad im Herkunftsstaat ist notorisch hoch. 3. Die Vermögenswerte wurden wahrscheinlich durch Korruption oder andere Verbrechen erworben. 4. Die Wahrung der Schweizer Interessen erfordert die Sperrung. Diese Voraussetzungen sind in Bezug auf den Libanon nicht kumulativ erfüllt. Der Bundesrat verfolgt die jüngsten Entwicklungen im Libanon jedoch mit grosser Aufmerksamkeit.