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19.5593 · Fragestunde. Frage · 2019-12-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In den Erläuterungen zur Abstimmung vom 9. Februar 2020 schreibt der Bundesrat: "Die Bevorteilung gemeinnütziger Bauträger widerspricht dem marktwirtschaftlichen Verständnis von Wettbewerb."

- Wo liegt der Unterschied zu Artikel 108 der Bundesverfassung, der festhält, dass der Bund die Tätigkeit eben dieser Träger fördert? Wird mit dieser "Bevorteilung" nicht der Verfassungsauftrag konkretisiert?

Artikel 108 Absatz 2 der Bundesverfassung legt fest, dass der Bund die Verbilligung des Wohnungsbaus und der Wohnkosten fördert.

- Wie setzt der Bund diesen Auftrag abgesehen vom Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus um?