19.5593 · Fragestunde. Frage · 2019-12-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In den Erläuterungen zur Abstimmung vom 9. Februar 2020 schreibt der Bundesrat: "Die Bevorteilung gemeinnütziger Bauträger widerspricht dem marktwirtschaftlichen Verständnis von Wettbewerb."
- Wo liegt der Unterschied zu Artikel 108 der Bundesverfassung, der festhält, dass der Bund die Tätigkeit eben dieser Träger fördert? Wird mit dieser "Bevorteilung" nicht der Verfassungsauftrag konkretisiert?
Artikel 108 Absatz 2 der Bundesverfassung legt fest, dass der Bund die Verbilligung des Wohnungsbaus und der Wohnkosten fördert.
- Wie setzt der Bund diesen Auftrag abgesehen vom Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus um?