20.1004 · Anfrage · 2020-03-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Tourismusbranche ist besonders von den Einschränkungen betroffen, die im Umgang mit dem Coronavirus beschlossen wurden. An den Reisedestinationen werden gebuchte Aufenthalte storniert und Veranstaltungen abgesagt. Ist der Bundesrat vor diesem Hintergrund bereit, speziell auf die Tourismusbranche ausgerichtete Unterstützungsmassnahmen zu ergreifen?
1. Hält der Bundesrat es zum Beispiel für möglich, die Rückzahlung von im Rahmen der Neuen Regionalpolitik gewährten Darlehen für Tourismusprojekte zu verschieben, ohne Verzugszinsen zu erheben?
2. Hält der Bundesrat es zudem für möglich, Hotelbetten für Patientinnen und Patienten zu nutzen, sollten aufgrund der mit dem Coronavirus einhergehenden Gesundheitskrise keine Spitalbetten mehr zur Verfügung stehen?
3. Gedenkt der Bundesrat, die geltenden Bestimmungen bezüglich Kurzarbeit auf die Verträge von Personen, die Saisonarbeit verrichten, auszuweiten?
4. Sieht der Bundesrat die Ausarbeitung eines Wiederaufbauprogramms vor, das, wenn die Gesundheitskrise einmal überstanden ist, den Lokaltourismus fördern soll - zum Beispiel anhand einer Kampagne, die der Schweizer Bevölkerung das hiesige Tourismusangebot näherbringt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Tourismuswirtschaft war von der COVID-19-Krise sehr rasch und ausserordentlich stark betroffen. Vielen Betrieben ist die Nachfrage in kürzester Zeit weggebrochen. Neben einer eigentlichen Stornierungswelle finden aber auch kaum neue Buchungen bzw. Reservationen statt. Der Grund ist die weltweite Verunsicherung unter der Bevölkerung sowie die Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus. Betroffen ist sowohl der Geschäftstourismus in den Städten als auch der Ferientourismus in den ländlich-alpinen Räumen.
Der Bundesrat hat bereits zahlreiche Massnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus auf Wirtschaft und Gesellschaft beschlossen. Zur Verhinderung von Massenentlassungen sowie zur Sicherung der Löhne wurde beispielsweise im Bereich der Sozialversicherungen in der ALV das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet. Zusätzlich werden neu Entschädigungen für Erwerbsausfälle, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus entstehen und für die keine andere Kompensation vorgesehen ist, über die Erwerbsersatzentschädigung abgegolten. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen bürgt der Bund rasch und unbürokratisch für Kredite an solvente, kleinere und mittlere Unternehmen.
Diese Massnahmen zur vorübergehenden Deckung von Lohn- und Fixkosten kommen auch der Tourismusbranche zugute. Ausserdem wurden Massnahmen im Rahmen der tourismuspolitischen Förderinstrumente umgesetzt.
Die aktuelle Liste der Massnahmen kann hier konsultiert werden: www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html.
1. Zur Entlastung der Liquidität der Darlehensträger können die Kantone auf Antrag der Projektträger Darlehensamortisationen für Kantons- und Bundesmittel sistieren und bei Bedarf die Darlehenslaufzeiten zinsfrei verlängern. Der Bund hat die Kantone ermutigt, Anträge der Projektträger um Stundung der Amortisationen flexibel und unbürokratisch zu genehmigen und bei Bedarf die Darlehenslaufzeiten zu verlängern.
2. Der Bundesrat will alles unternehmen, um die Gesundheitsinfrastrukturen in der gesamten Schweiz optimal auszunutzen und Überlastungen in gewissen Kantonen zu vermeiden. Dazu müssen die Kantone den Bund regelmässig über die aktuelle Gesundheitssituation auf ihrem Gebiet informieren, namentlich über die Gesamtzahl und Auslastung der Spitalbetten und Geräte für die künstliche Beatmung, über die Vorräte an persönlicher Schutzausrüstung und die Verfügbarkeit von medizinischem Personal. Bisher plant der Bundesrat nicht, Hotelbetten für bestimmte Patientinnen und Patienten zu nutzen. Eine entsprechende Nutzung durch die Kantone ist aber durchaus zulässig.
3. Im Einklang mit Artikel 4 der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SR 837.033) wurde der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auf Angestellte ausgedehnt, die in einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte Dauer, einem Lehrverhältnis oder im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit stehen.
4. Das Parlament hat in der ausserordentlichen Session von anfangs Mai zusätzliche Bundesmittel im Umfang von 40 Mio. Franken für Schweiz Tourismus (ST) bewilligt. Als Rahmenbedingung der Mittelverwendung wurde festgehalten, dass die Hälfte der Mittel zur Entlastung der Tourismuspartner von ST eingesetzt werden. Hinzu kommt, dass die Zusatzmittel zur Förderung des nachhaltigen Tourismus sowie mit einem Fokus auf den Binnentourismus eingesetzt werden sollen. Ebenfalls festgehalten wurde, dass bei der Verwendung der Zusatzmittel darauf zu achten ist, dass preislich attraktive Angebote bereitgestellt werden.
Antwort des Bundesrates.