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Alkoholkonsum und Monitoringsystem zu Sucht und nichtübertagbaren Krankheiten. Klare und umfassende Informationen

20.1023 · Anfrage · 2020-06-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Monitoring-System Sucht und nichtübertragbare Krankheiten (MonAM), das im Auftrag und mit der Unterstützung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) auf der Website des Obsan (www.obsan.ch) geführt wird, enthält die Schlüsselwerte zu Suchterkrankungen. In den Untersuchungsberichten wie auch in den Informationen darüber wird immer ganz generell auf den "Alkohol" verwiesen. Eine Unterscheidung zwischen fermentierten und gebrannten Produkten fehlt. Vor allem aber werden die Gefahren, die von diesen Produkten ausgehen, verharmlost. Ihr Alkoholgehalt und die Art und Weise, sie sie konsumiert werden, werden nicht in Betracht gezogen. Dieser etwas simple Ansatz taugt zwar für Schlagzeilen, ist aber irreführend, wenn es um die Information der Bevölkerung geht. Dahinter stecken Wirtschaftssektoren und Traditionen, die zu unserem Land gehören. Die Quellen sind vertrauenswürdig, aber die Informationen, die sie transportieren, sind irreführend und unvollständig. Bier ist nicht Wein, Schnaps ist nicht Alkopop, Naturprodukte sind nicht mit chemischen Mischungen vergleichbar.

Im Wissen darum, dass Suchtkrankheiten eine ernsthafte Herausforderung für das Gesundheitswesen darstellen, ist es gerechtfertigt, von den Behörden und den von ihnen beauftragten Stellen einen klareren und umfassenderen Ansatz zu erwarten, und dies sowohl in der Forschung als vor allem auch in der Information der Bevölkerung. Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

1. Ist es zum Schutz der inländischen Produktion und der Wirtschaftszweige, die zu einem massvollen Konsum einladen, nicht sinnvoll, klarer und präziser über das Suchtpotenzial von Alkohol zu informieren?

2. Verletzt die Informationsstrategie des MonAM und des BAG nicht die Glaubwürdigkeit von Sektoren, für die Schweizer Wirtschaft und Kultur wichtig sind (Wein-, Bier- und Schnapsproduktion)?

3. Was ist das Ziel: ein massvoller Konsum oder kein Konsum?

4. Worauf wollte man mit der Kommunikation in den vergangenen Jahren hinaus: auf einen verantwortungsvollen Konsum oder auf die Kriminalisierung des Konsums legaler Produkte?

5. Ist es richtig, immer ganz allgemein von Alkohol zu sprechen, ohne zu differenzieren und ohne die graduellen Unterschiede in der Schädlichkeit im Zusammenhang mit dem Konsum zu erwähnen?

6. Warum wird nicht zwischen Wein, Bier und gebrannten Wassern unterschieden?

7. Wird die traurige Seuche Alkoholismus mit der Kriminalisierung alkoholhaltiger Produkte bekämpft?

8. Wie hoch ist das jährliche Budget des MonAM-Projekts?

Stellungnahme des Bundesrates

1., 5. und 6. MonAM basiert seine Indikatoren auf den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Nach diesen richten sich die meisten ihrer 194 Mitgliedsstaaten. Eine Änderung der Indikatoren würde die Vergleichbarkeit mit anderen Staaten verunmöglichen.

Für die Qualifikation als Alkoholmissbrauch ist nicht relevant, welches alkoholische Getränk konsumiert wird, sondern wieviel Gramm reiner Alkohol eingenommen wird. Dem unterschiedlichen Alkoholgehalt wird mit der Definition eines Standardglases Rechnung getragen. Unter einem Standardglas versteht man die üblicherweise in einem Restaurant ausgeschenkte Alkoholmenge: eine Stange Bier, ein Glas Wein oder ein Gläschen Schnaps. Ein Standardglas enthält in der Regel zwischen 10 und 12 Gramm reinen Alkohol.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die aktuellen Indikatoren ein differenziertes Gesamtbild über den Alkoholkonsum und seine möglichen Folgen geben, weshalb er eine Änderung der bewährten Indikatoren nicht für angebracht hält.

2., 3. und 4. Der Bundesrat setzt sich für einen massvollen und verantwortungsvollen Alkoholkonsum ein. Das spiegelt sich in den entsprechenden Massnahmen wieder. Im Rahmen der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) und der Nationalen Strategie Sucht vermitteln das Bundesamt für Gesundheit BAG, die Kantone und die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz substanzübergreifende, aber auch alkoholspezifische präventive Botschaften. Sie sprechen übermässigen Alkoholkonsum an und sensibilisieren Eltern und Jugendliche für einen verantwortungsbewussten Konsum.

Der Bundesrat sieht die Glaubwürdigkeit der alkoholproduzierenden Industrie durch die Präventionsbotschaften und MonAM nicht gefährdet. MonAM sammelt, beschreibt und verbreitet Daten über eine Reihe von Indikatoren im Bereich Sucht und nichtübertragbare Krankheiten. Es liefert wissenschaftliche Evidenzen bzw. Fakten, ohne sie zu werten.

Alkoholmissbrauch verursacht jährlich Kosten im Wert von rund 4,2 Mrd. Franken. Davon gehen 2,2 Mrd. zu Lasten der Schweizer Volkswirtschaft infolge Produktivitätsverlust, vorzeitigen Pensionierungen und Todesfällen. Angesichts dieser hohen gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten ist der Bundesrat von der Notwendigkeit von Präventions- und begleitenden Kommunikationsmassnahmen überzeugt.

7. Der Bundesrat kriminalisiert alkoholhaltige Produkte nicht. Aber er reguliert alkoholische Getränke zum Schutz der Bevölkerung und der Gesellschaft. Denn Alkohol ist kein gewöhnliches Konsumgut. Alkoholmissbrauch schädigt die Gesundheit, beeinflusst das Zusammenleben negativ und verursacht erhebliche gesellschaftliche Kosten.

8. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) erhält für die Realisierung des Monitoringsystems im Rahmen der NCD-Strategie und der Strategie Sucht in den ersten vier Jahren (2017-2020) rund 1.2 Millionen Franken. Dieser Betrag beinhaltet die Aufbereitung der über 100 Indikatoren, die Entwicklung der Webseite mit den interaktiv nach Kategorien und Ausprägungen wie Kantone, Alter und Geschlecht einsehbaren Indikatoren sowie den entsprechenden Aufbau und Betrieb in den ersten Umsetzungsjahren. Für die regelmässige Aktualisierung der Indikatoren ab 2021 beläuft sich das Jahresbudget auf 185'000 Franken.

Antwort des Bundesrates.

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