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20.1024 · Anfrage · 2020-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Dr. Martin L. Pall, Professor für Biochemie und Grundlagenforschung in der Medizin, an der WASHINGTON STATE UNIVERSITY, warnt dringend vor den Auswirkungen von 5G. In seiner Warnschrift: "5G als ernste globale Herausforderung", die er auch allen Behörden der EU zusandte hält darin fest, dass es keine Risikoanalyse zur biologischen Verträglichkeit dieser Strahlung gibt. In einer publizierten Studie wurde gezeigt, dass die 5G- Strahlung schon nach kurzer Expositionsdauer bleibende Gewebeschäden verursachen kann. Eine übermässige Aktivierung der spannungsabhängigen Calciumkanäle der menschlichen Zellen durch 5G- Strahlung kann zu Herzrhythmusstörungen, oxidativem Stress, vermehrtem Zelltod, Migräne und neurologischen Effekten bis hin zur Unfruchtbarkeit führen. Die bisher durchgeführten Sicherheitstests in Bezug auf die elektromagnetische Strahlung von 5G würden diese Aspekte, laut dem renommierten Forscher, bisher überhaupt nicht berücksichtigen. Dass bei diesem Stand der Unsicherheit 5G ohne jegliche Prüfung der gesundheitlichen Folgen eingeführt wird, stellt auch nach Überzeugung der unabhängigen Wissenschaft, den staatlichen Behörden ein katastrophales Zeugnis aus!

Was sagt der Bundesrat zu diesen Forschungsergebnissen?

Hat der Bundesrat seine Meinung, betreffend einer Unbedenklichkeit der 5G- Technologie in der Zwischenzeit geändert?

Falls Nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Im erwähnten Bericht, den Prof. Martin L. Pall 2018 publiziert hat, nimmt er eine Analyse wissenschaftlicher Studien und Übersichtsberichte zu den Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung (NIS) auf die Gesundheit vor. Bei den Ausführungen zu 5G (Kapitel 7) bezieht er sich insbesondere auf den Frequenzbereich der sogenannten Millimeterwellen. In der Schweiz ist in diesem Frequenzbereich derzeit keine Mobilfunknutzung zugelassen.

In seiner Antwort auf die Interpellation Hardegger (19.3089) "Mobilfunk. 5G und gesundheitliche Risiken" hat der Bundesrat ausgeführt, dass die Wirkung von NIS auf den Menschen von den Grenzwerten und vom Ausbauszenario abhängt. Am 22. April 2020 hat der Bundesrat das weitere Vorgehen mit 5G definiert. Dabei hat er sich - neben weiteren Begleitmassnahmen - für eine Intensivierung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk und Strahlung ausgesprochen. Im In- und Ausland laufen diesbezüglich verschiedene Forschungsprojekte, die zum Teil vom Bund bereits unterstützt werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verfolgt laufend die Forschung über gesundheitliche Auswirkungen von NIS.

Weiter hat der Bundesrat entschieden, die geltenden Grenzwerte zurzeit beizubehalten. Die vom Bundesrat vor bereits mehreren Jahren definierten Grenzwerte sollen die Langzeitbelastung niedrig halten und so auch das Risiko für allfällige, heute noch nicht erkennbare Gesundheitsfolgen zusätzlich reduzieren. Daher hält der Bundesrat weiterhin am Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) fest.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass er mit dem heutigen Schutzkonzept der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und den von ihm am 22. April 2020 initiierten Begleitmassnahmen die Gesundheit der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung genügend schützt.

Antwort des Bundesrates.