20.1025 · Anfrage · 2020-06-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In den letzten Wochen sind wir in Sachen "Covid- 19" mit verschiedenen Hygienemassnahmen konfrontiert worden. Wir haben zum Teil viel Steuergeld ausgegeben, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Wir dürfen uns nicht die Hand geben, müssen einen Abstand von zwei Meter einhalten, die Hände desinfizieren und in Quarantäne bleiben... Aber was ist mit dem Spucken auf den Boden? Gegen das "Nass" beim Reden aus dem Mund, ist der Abstand oder der Mundschutz wichtig. Doch wie schützt man sich vor einem Krankheitserreger, der an den Schuhen klebt?
Einige zivilisierte Länder haben bereits ein Spuckverbot und ziemlich empfindliche Strafen bei Übertretungen.
Hat sich der Bundesrat überlegt, in Anbetracht der heutigen Lage, etwas gegen diese Unsitte zu unternehmen?
Kommt auch bei uns ein Spuckverbot?
Wenn ja, sind auch Bussen mit Geldstrafen vorgesehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen der Massnahmen zur Bewältigung der COVID-19 Pandemie in der Schweiz ist kein Spuckverbot vorgesehen. Es gibt keinerlei wissenschaftliche Belege, dass sowohl das Spucken als auch dessen Verbot einen merklichen Einfluss auf das epidemische Verhalten hätte. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass ein Spuckverbot in Zusammenhang mit COVID-19 in der Schweiz nicht erforderlich ist.
Antwort des Bundesrates.