Lexipedia

Licht ins Dunkel der Pistenbefeuerung der militärisch mitgenutzten Start- und Landebahn des Flugplatzes Locarno in der Magadino-Ebene. Unregelmässigkeiten beim Verfahren und nicht regelkonforme Situation

20.1028 · Anfrage · 2020-06-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation Regazzi 19.4452 hat der Bundesrat bestätigt, dass noch keine Plangenehmigung für den Ersatz der Pistenbefeuerung am militärisch mitgenutzten Flughafen Locarno erteilt werden könne und dass das BAFU bisher noch nicht Stellung zum Projekt genommen und eine Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) verlangt habe.

Im Dokument 5603 vom 13.11.2019/164.19 macht der Tessiner Staatsrat zum Projekt für den Ersatz der Pistenbefeuerung am militärisch genutzten Flughafen Locarno (der auch zivil genutzt wird) jedoch einige erstaunliche Aussagen. Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:

1. Stimmt es, dass das Projekt der Armasuisse Immobilien im Widerspruch steht zu vier Verordnungen des Bundes und zum Jagdgesetz?

2. Stimmt es, dass die heutige ortsfeste Anlage, die nun ersetzt werden soll, ohne formale Plangenehmigungsverfahren realisiert wurde?

3. Weshalb wurde im Rahmen des laufenden Auflageverfahrens für die neue Anlage nicht wenigstens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Flugplatz Locarno ist seit Jahrzehnten der zentrale Standort für die Selektion und Grundausbildung der Militärpilotinnen und -piloten sowie der Fallschirmaufklärerinnen und -aufklärer. Der Nachtflug ist ein wichtiges Element in der Ausbildung, dessen Bedeutung in den letzten Jahren weiter zugenommen hat. Deshalb verfügt der Flugplatz Locarno seit Jahrzehnten über eine Befeuerung der Piste, die aus Sicherheitsgründen für den Nachtflug unerlässlich ist. Das heutige Befeuerungssystem ist veraltet, entspricht nicht den militärischen Normen und muss deshalb ersetzt werden. Im Rahmen des militärischen Plangenehmigungsverfahrens hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bisher noch nicht Stellung zum Projekt genommen und eine Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) verlangt.

1. Der Betrieb des Flugplatzes Locarno tangiert vier schützenswerte Gebiete von nationaler Bedeutung. Der Bundesrat hat aber den Betrieb des Flugplatzes als grundsätzlich vereinbar mit den Schutzinteressen erachtet und ihn angesichts der militärischen und zivilen Bedeutung im Sachplan Militär und im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt festgesetzt. Zudem hat das BAFU Anfang 2013 einer Ausnahmeregelung zum generellen Start- und Landeverbot gemäss Art. 5 Abs. 1 Bst. e der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler und internationaler Bedeutung (WZVV; SR 922.32) zugestimmt. Da zwei Interessen von nationaler Bedeutung betroffen sind, muss eine Interessensabwägung vorgenommen werden.

2. Das ursprüngliche Pistenbefeuerungssystem (das jeweils für den Betrieb manuell aufgestellt werden musste) hat An- und Abflüge nur in eine Richtung ermöglicht. Um den Überflug über die Bolle di Magadino zu reduzieren, haben die Luftwaffe, die Stiftung Bolle di Magadino und der Kanton Tessin am 7. Mai 2004 eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Dies führte zu einer Anpassung der Pistenbefeuerung. Im Rahmen des militärischen Plangenehmigungsverfahrens wurde dieses Vorhaben durch die Genehmigungsbehörde als genehmigungsfrei beurteilt, da es sich um ein mobiles System handelte. 2010 wurde die Verkabelung des Systems unter die Erde verlegt. Diese Arbeiten wurden durch die Genehmigungsbehörde nicht neu beurteilt. Im Rahmen des Vorhabens "RILOC" (Sanierung und Anpassung der Infrastruktur der Armee) wurde die Vereinbarung vom 7. Mai 2004 als integraler Bestandteil in die Plangenehmigung vom 8. Oktober 2004 aufgenommen.

3. Beim geplanten Vorhaben handelt es sich nicht um einen wesentlichen Umbau oder Erweiterung einer UVP-pflichtigen Anlage, weshalb keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Allerdings enthält das Gesuchsdossier einen Umweltbericht vom 13. März 2018. Dieser zeigt auf, welchen Einfluss das Vorhaben auf die Umwelt hat und vergleicht die heutige und zukünftige Situation. Schliesslich werden darin verschiedene Massnahmen zur Kompensation vorgeschlagen.

Antwort des Bundesrates.

Licht ins Dunkel der Pistenbefeuerung der militärisch mitgenutzten Start- und Landebahn des Flugplatzes Locarno in der Magadino-Ebene. Unregelmässigkeiten beim Verfahren und nicht regelkonforme Situation | Lexipedia | Lexipedia