20.1042 · Anfrage · 2020-09-23
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gemäss den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlichten Daten werden die Prämien im Jahr 2021 gesamtschweizerisch durchschnittlich um 0,5 Prozent ansteigen, während der Anstieg im Kanton Tessin durchschnittlich 2,1 Prozent betragen wird.
In einem Kanton, der seit Jahren stagnierende Löhne verzeichnet und in dem die durchschnittlichen Löhne immer mehr von den durchschnittlichen Löhnen in den anderen Regionen abweichen, verringert dieser erneute "Aderlass" die Kaufkraft der Tessiner Familien noch mehr.
Gemäss den vom BAG veröffentlichten Daten sind die KVG-Kosten aufgrund des Lockdowns im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie im ersten Quartal gegenüber demselben Zeitraum 2019 um 5,5 Prozent gesunken. Gesamtschweizerisch sind die Kosten praktisch unverändert geblieben.
1. Wie ist es möglich, dass die Prämien im Tessin 2021 um 2,1 Prozent steigen werden, obwohl die oben genannten Daten und die Tatsache, dass die KVG-Kosten im Tessin im ersten Quartal 2020 stark gesunken sind, etwas anderes erwarten liessen?
2. Wie viel Handlungsspielraum (in Prozent) hat der Kanton Tessin bei der Senkung der kantonalen Gesundheitskosten durch eine Neuorganisierung des Gesundheitssystems?
3. Wie hoch sind die Gesundheitskosten im Tessin in Prozent des Bruttoinlandprodukts und im Verhältnis zur kantonalen Bevölkerung im Vergleich mit allen anderen Schweizer Kantonen? (Ich bitte den Bundesrat, eine erläuternde Tabelle mit allen Daten der Kantone beizulegen)
4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um in den nächsten Jahren einen Anstieg der Gesundheitskosten und somit der Krankenkassenprämien zu verhindern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Prämien müssen die Kosten des Jahres decken, für das sie gelten. Die Prämien 2021 müssen somit die Kosten 2021 decken. Unter diesen Voraussetzungen wirkt sich die Leistungsentwicklung im Jahr 2020 nicht direkt auf die Prämien 2021 aus. Im Übrigen sind gemäss dem Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung (www.bag.admin.ch > Zahlen & Statistiken > Krankenversicherung: Statistiken > Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung) die Bruttoleistungen pro versicherte Person im Tessin tatsächlich im ersten Halbjahr 2020 gesunken. Dieser Rückgang ist jedoch auf die erheblichen Verzögerungen zurückzuführen, die aufgrund der Covid-19-Krise bei der Rechnungsstellung durch die Leistungserbringer entstanden sind. Daher lassen sich aus den Monitoring-Daten keine verlässlichen Schlussfolgerungen zu den im Jahr 2020 erbrachten Leistungen ziehen.
2/4. Die Gesundheitsversorgung und die Spitalstrukturen liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Es ist daher deren Sache, über die in diesen Bereichen zu treffenden Massnahmen zu entscheiden.
Da die Höhe der Prämien von den Kosten abhängt, hat der Bundesrat beschlossen, bei den Kosten anzusetzen. Am 21. August 2019 hat er dem Parlament eine Botschaft über ein erstes Massnahmenpaket zur Kostendämpfung (19.046) überwiesen. Dieses erste Paket umfasst unter anderem die Einführung eines Experimentierartikels, der innovative und kostendämpfende Pilotprojekte ausserhalb des Rahmens des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ermöglichen soll. Des Weiteren sind darin eine verstärkte Rechnungskontrolle durch die Versicherer und die Versicherten sowie die Einführung eines Referenzpreissystems für patentabgelaufene Arzneimittel enthalten. Am 19. August 2020 hat der Bundesrat ein zweites Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. Dieses beinhaltet namentlich die Einführung einer Zielvorgabe für das Gesundheitssystem, die Stärkung der koordinierten Versorgung durch die Einführung einer obligatorischen Erstberatungsstelle für alle Versicherten, eine Regelung für die Vereinbarung von Preismodellen, die Festlegung von Referenztarifen für ausserkantonale Wahlbehandlungen sowie die elektronische Rechnungsübermittlung (www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Laufende Vernehmlassungen).
3. Die Prämien der Versicherten eines Kantons müssen die spezifischen Kosten dieses Kantons decken (Art. 16 Abs. 3 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes; KVAG, SR 832.12). Ein kantonsübergreifender Prämienvergleich lässt daher keine Schlussfolgerungen zur Angemessenheit der Prämien im Kanton Tessin zu.
Nachfolgend sind die vom Anfragesteller verlangten Zahlen tabellarisch aufgeführt. Sie entstammen folgenden Quellen:
a) Bundesamt für Statistik > Statistiken finden > Volkswirtschaft > Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung > Bruttoinlandprodukt pro Kanton und Grossregion
b) Bundesamt für Statistik > Statistiken finden > Bevölkerung
c) Bundesamt für Gesundheit > Zahlen & Statistiken > Krankenversicherung: Statistiken > Statistik der obligatorischen Krankenversicherung
KantonBIP 20171 (in Millionen Franken)Ständige Wohnbevölkerung per 30.06.20201OKP-Bruttoleistungen 2017 (in Franken)OKP-Bruttoleistungen 2019 (in Franken)AG4159268953523680742002532279071AI989161574361667245562399AR308655345182230730190010279BE78278104156340334072054221480056BL2034729003012294624961308786772BS35955196535934867435961539798FR1863532338111144251601205481534GE4946750468122209365772286377589GL276440723138672411143753653GR14020199182676330345706377195JU462973542304653277316632177LU2699241487713552064971463524971NE15435176248741856966776969557NW305043083136353618147355587OW251037975120742803127748768SG3679451284917171795811800381331SH696382657305247667318817481SO1770227615110448351741096225417SZ9444160619526487290558558919TG16374281119904262241984300449TI2851235070715283137641646580847UR190036740107209440116804309VD5373180978732925894813449442985VS1840534658912518333891353852257ZG18921127596393508045422686333ZH143044154503256343679595946528771
1 Letzte auf der Website des Bundesamtes für Statistik vorliegende Daten
Antwort des Bundesrates.