Lexipedia

20.1044 · Anfrage · 2020-09-23

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf mehrere Vorstösse (19.3752, 18.3580, 17.3736 und 14.4148) daran erinnert, dass die Schweiz die Souveränität Marokkos über die Westsahara nicht anerkennt. Dies in Übereinstimmung mit der internationalen Praxis, wonach die Westsahara im Sinne von Artikel 73 der Charta der Vereinten Nationen noch kein vollständig selbstverwaltetes Gebiet ist, womit der Grundsatz des Vorrangs der Interessen der Bevölkerung dieses Gebiets anerkannt wird.

Trotzdem fördert das Swiss Import Promotion Programme (Sippo), eine Initiative des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), den Fischereisektor, obwohl mindestens 80 Prozent der Fische aus den Meeresgewässern vor der Westsahara stammen. Im Juni 2018 besuchte die damalige Bundesrätin Doris Leuthard in Begleitung von rund 20 Vertretern von Schweizer Unternehmen Marokko. Unter ihnen war der in der Schweiz ansässige multinationale Konzern Lafarge-Holcim Maroc, der ein Zementwerk in der besetzten Westsahara (El Ayoun) betreibt. Über den Status der Westsahara wurde dabei nicht diskutiert.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

- Wie kann in Zukunft sichergestellt werden, dass Projekte der Internationalen Zusammenarbeit der Schweiz den völkerrechtlichen Status der Westsahara respektieren?

- Wird Sippo seine Unterstützung für den marokkanischen Fischereisektor fortsetzen, obwohl der Grossteil der Fischereiressourcen aus den Gewässern der Westsahara stammt?

- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass das Sippo und die in der Westsahara und Marokko tätigen Schweizer Unternehmen die Vorgaben des Aktionsplans zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen im Bezug auf den völkerrechtlichen Status der Westsahara einhalten?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat betont, dass die Schweiz die Bemühungen der Vereinten Nationen und die zentrale Rolle, die sie im Westsahara-Prozess spielen, unterstützt. In diesem Zusammenhang unterstützt er eine Lösung im Einklang mit dem Völkerrecht, einschliesslich der Charta der Vereinten Nationen und der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Er ist nach wie vor davon überzeugt, dass nur durch Verhandlungen eine gerechte, dauerhafte und beidseitig akzeptable politische Lösung erreicht werden kann. Er bekräftigt auch die Bedeutung ernsthafter und glaubwürdiger Bemühungen zur Lösungsfindung auf der Grundlage eines Kompromisses.

In diesem Zusammenhang antwortet der Bundesrat auf die drei an ihn gerichteten Fragen wie folgt:

- Die Schweiz folgt der internationalen Praxis der Vereinten Nationen. Die Projekte der Internationalen Zusammenarbeit der Schweiz in Marokko finden im Kontext des Rahmenabkommens vom 6. September 2013 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Marokko betreffend die technische, finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit (SR 0.974.254.9) statt. Die Internationale Zusammenarbeit der Schweiz wird weiterhin im Einklang mit dem Völkerrecht, den Richtlinien des oben erwähnten Abkommens und im Rahmen der Kooperationsstrategie für Nordafrika umgesetzt.

- Das SIPPO wird entlang der oben erwähnten Leitlinien und Strategie ausgeführt. Es arbeitet mit den marokkanischen Exportförderagenturen und Branchenorganisationen zusammen. Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Interpellationen 19.3752 und 18.3580 ausgeführt hat, steuert das SIPPO-Programm die Zusammenarbeit mit diesen Agenturen und Organisationen insbesondere mittels eines Code of Conduct, welcher auf den geltenden Handelsbestimmungen basiert.

- Um die Unternehmen bei der Umsetzung des Aktionsplans zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und des Nationalen Aktionsplans zu Wirtschaft und Menschenrechten zu unterstützen, organisiert die Bundesverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Schweiz des Global Compacts, Handelskammern und Branchenverbänden regelmässig Informations- und Ausbildungsanlässe zur Durchführung menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfungsverfahren. Weiter finden Unternehmen konkrete Hilfsmittel auf dem CSR (Corporate Social Responsability) -Bundesportal www.csr.admin.ch und dem spezifisch für Wirtschaft und Portal www.nap-bhr.admin.ch.

Antwort des Bundesrates.