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20.1059 · Dringliche Anfrage · 2020-12-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Schweizer Berg- und Sportbahnen, die Gastronomie und Hotellerie, der gesamte Wintertourismus sind für die kommenden Festtage auch unter den erschwerten Corona-Massnahmen gut vorbereitet. Um die Auflagen von Bund und Kantonen zu erfüllen, haben sie einen erheblichen Mehraufwand auf sich genommen und Schutzkonzepte erarbeitet. Die Wintersaison kann also stattfinden. Und sie muss stattfinden, will man grossen wirtschaftlichen Schaden für die Tourismusunternehmen und Bergregionen verhindern. Der Bundesrat plant nun aber Einschränkungen bei Skidestinationen. Diesbezüglich wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Ist der Bundesrat bereit, dem Druck mehrere Nachbarländer zu widerstehen und keine weiteren Covid-Verschärfungen für den Schweizer Wintersport während der kommenden Festtage zu erlassen?

2. Setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass ein normaler Skitourismus stattfinden kann, damit die betroffenen Tourismusunternehmungen eine Planungssicherheit erhalten?

3. Ist es nicht unverantwortlich gegenüber den Bergregionen, jetzt den Wintersport trotz vorhandener Schutzkonzepte mit weiteren einschränkenden Auflagen zu belasten?

4. Eine Kapazitätsbegrenzung in Skigebieten führt zu grossen wirtschaftlichen Schäden für Bergbahnen und Tourismus. Wie stellt sich der Bundesrat dazu?

5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die von den Bergbahnen, Kantonen und Destinationen erarbeiteten Schutzkonzepte ausreichend sind?

6. Ist es nicht sinnvoll, dass die Kantone selbst Massnahmen ergreifen sollen (z-B. kein Après-Ski, Beschränkung der Werbung im Ausland, Einrichtung von grossen Testzentren rund um die grossen Tourismusstationen etc.) und selbst über die Öffnung und auch Schliessung ihrer Skigebiete verfügen können?

7. Ist es nicht so, dass allfällige Obergrenzen bzw. Kapazitätsgrenzen für einzelne Skigebiete - Stand heute - keinen Sinn machen, da dieses Jahr ausländische Touristen eher fehlen und die Skigebiete schon darum nicht voll sind?

8. Eine allfällige Kapazitätsbegrenzung ist in manchen Skigebieten aus ganz praktischen Gründen gar nicht umsetzbar. Wie stellt sich der Bundesrat dazu?

9. Scheinbar ist auch vorgesehen, Selbstbedienungsrestaurants zu schliessen. Sollte der Betrieb solcher Selbstbedienungsrestaurants unter strengen Auflagen seitens Kantonen, Destinationen und Gastroverbänden nicht doch möglich sein?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Es ist das Ziel des Bundesrates, dass Skigebiete über die Festtage öffnen können. Am 4. Dezember 2020 hat er Rahmenbedingungen für den Wintersport festgelegt. Die Skigebiete benötigen für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen sichergestellt sind. Auch müssen die Betreiber von Skigebieten strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen. Wenn in den rechtlichen Bestimmungen genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist es Aufgabe der betroffenen Kantone, Massnahmen - bis zur Schliessung der Skigebiete - zu ergreifen.

3., 5. und 6. Der Bundesrat begrüsst, dass die Betreiber von Skigebieten Schutzkonzepte ausgearbeitet haben. Diese stellen eine gute Grundlage für die Durchführung des Wintertourismus während der Pandemie dar. Angesichts der hohen Fallzahlen sind aber weitere Massnahmen notwendig. Der Bundesrat hat diese Mindestanforderungen an die Schutzkonzepte einheitlich festgelegt, um für alle Wintersportlerinnen und Wintersportler die gleichen Bedingungen zu schaffen. Die Kantone sind verpflichtet, die Regeln zu kontrollieren. Werden wesentliche Probleme festgestellt, sind die Skigebietsbetreiber zu ermahnen. Dauern die Missstände an, muss die Bewilligung entzogen werden.

4., 7. und 8. Kapazitätsbeschränkungen für Skigebiete sind aktuell nicht vorgesehen - vorbehalten bleiben Verschärfungen auf Basis der epidemiologischen Entwicklung. Die Kapazitätsbeschränkungen für geschlossene Seilbahnen und Gondeln werden die Transportkapazitäten insbesondere der Zubringeranlagen beträchtlich drosseln. Die Skigebiete werden deshalb im Rahmen der Schutzkonzepte regeln müssen, mit welchen Massnahmen verhindert werden soll, dass es bei den Talstationen der Skigebiete zu grosse Menschenansammlungen gibt.

9. Der Bundesrat sieht aktuell keine gesonderte Regelung für Selbstbedienungsrestaurants vor.

Antwort des Bundesrates.