20.1087 · Anfrage · 2020-12-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 8. Dezember 2020 ist im Schweizerischen Handelsamtsblatt die Löschung gemäss Artikel 88 und 89 ZGB der "Fondation de la Réunification" mit Sitz in Delémont JU bekannt gegeben worden. Diese Stiftung hatte u. a. zum Zweck an der Wiedervereinugung des Kantons Jura mit dem Berner Jura in einem grossen Kanton Jura zu arbeiten. In dieser Hinsicht war diese Stiftung verfassungswidrig: gemäss Artikel 53 Absatz 1 schützt der Bund das Gebiet der Kantone. lm Hinblick auf die Wiederholung der Abstimmung der Gemeinde Moutier am 28. März 2021 hat sich dem Vernehmen nach der Kanton Jura verpflichtet, den Kanton Bern und den Bund über diese Stiftung zu informieren, damit sichergestellt werden kann, dass keine unerlaubte Einflussnahme auf die Abstimmung stattfindet. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, zeitnah die folgenden Fragen zu beantworten, so dass die Antworten der Bevölkerung von Moutier mindestens einen Monat vor der Abstimmung mitgeteilt werden können.
1. Hat der Kanton Jura über die Löschung der Stiftung informiert, wenn ja wann?
2. Wer hat den Antrag auf Löschung gemäss Artikel 89 ZGB gestellt?
3. Was war der Rechtsgrund der Löschung gemäss Artikel 88 ZGB (Zweck unerreichbar, widerrechtlich oder unsittlich)?
4. Wie hoch war das Restvermögen der Stiftung und wie wurde dies verwendet?
5. Stimmt es, dass die Stiftung in den letzten Jahrzehnten Gelder vom Kanton Jura und von den Gemeinden im Kanton Jura erhalten hat, und wenn ja, wieviel und wann?
6. Hat die Stiftung für die Abstimmung vom 24. November 2013 (im Berner Jura) oder vom 17. Juni 2017 in Moutier Gelder gespendet oder irgendwie direkt oder indirekt finanziell unterstützt oder beigetragen?
7. Hat das Bundesamt für Justiz oder eine andere Stelle des Bundes Zugang zu der gesamten Buchhaltung inkl. sämtliche detaillierte Bankbelege der Stiftung in den letzten 10 Jahren?
8. Falls nein, sollte der Bund nicht kontrollieren, ob in den letzten 10 Jahren Gelder durch die Stifung gesprochen worden sind und wohin diese geflossen sind, damit sichergestellt ist, dass keine dubiose Gelder in die laufende Kampagne fliessen?
9. Ist sichergestellt, dass die verbleibenden Vermögenswerte der Stiftung nicht in die Finanzierung der Kampagne vom 28. März 2021 einfliessen?
10. Falls irgendeine der vorangehenden Fragen nicht beantwortet werden kann, ist dies auf eine mangelnde Transparenz seitens Kantons Jura zurückzuführen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Am 6. Oktober 2020 fand eine Tripartite Jurakonferenz unter dem Vorsitz der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrätin Keller-Sutter, statt, an der die Juradelegationen der Regierungen der Kantone Bern und Jura teilgenommen haben. Anlässlich der Konferenz hat die jurassische Regierung die Teilnehmenden darüber informiert, dass die Stiftung demnächst aufgehoben wird.
2. Der Stiftungsrat.
3. Gemäss den Informationen der jurassischen Regierung an das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Stiftungsaufsichtsbehörde des Kantons Jura in ihrer Verfügung angegeben, dass die Stiftung nicht mehr über die Mittel zur Erfüllung ihres Zwecks verfügt und dass keine konkreten Aussichten auf neue Mittel bestehen.
4. Das Vermögen der Stiftung bestand hauptsächlich aus Gemälden. Diese wurden unter Vorbehalt der letzten Aufwendungen für die Löschung zusammen mit dem bescheidenen Restvermögen der Stiftung des Musée jurassien d'art et d'histoire (MJAH) in Delsberg übertragen.
5, 6 und 7. Die jurassische Regierung hat dem BJ die Rechnungsabschlüsse seit 2015 ausgehändigt. Sie hat garantiert, dass seit 2015 keine öffentlichen Gelder mehr in die Stiftung geflossen sind. Angesichts der Tatsache, dass die Abstimmungen in den Jahren 2017 und 2021 zur Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier gemäss der Roadmap durchgeführt werden, die der Kanton Bern, die Republik und Kanton Jura und die Gemeinde Moutier am 4. Februar 2015 unterzeichnet haben, befand die jurassische Regierung ferner, dass dieses Datum massgebend ist und frühere Unterlagen von rein historischem Interesse sind. Unter diesen Umständen hat die jurassische Regierung gegenüber dem BJ angegeben, dass sie nicht in der Lage ist, Daten aus der Zeit vor der Unterzeichnung der Roadmap im Jahr 2015 zu liefern. Schliesslich wies die jurassische Regierung das BJ darauf hin, dass die Rechnungsabschlüsse der Stiftung nicht veröffentlicht werden dürfen.
8. und 9. Da die Stiftung nunmehr aufgehoben ist, die jurassische Regierung garantiert hat, dass seit 2015 keine öffentlichen Gelder mehr in die Stiftung geflossen sind, und das gesamte Vermögen der Stiftung dem MJAH übertragen wurde, besteht aus Sicht des Bundesrats nicht die Gefahr, dass die Kampagne für die Abstimmung vom 28. März 2021 zur Kantonszugehörigkeit von Moutier beeinflusst wird.
10. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die jurassische Regierung die nötigen Informationen geliefert hat.
Antwort des Bundesrates.