20.3019 · Interpellation · 2020-03-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Einer der Gründe für die mittlerweile chronische Verschlechterung der Dienstleistungen der SBB in Bezug auf Qualität und Pünktlichkeit des Personenverkehrs ist der Mangel an Rollmaterial sowie dessen Qualitätsverlust - in einem Fall war das Material gar defekt, was zum Tod eines Mitarbeiters geführt hat.
Auch beim Güterverkehr - innerhalb der Schweiz, aber auch international - werden Verspätungen und Produktivitätsengpässe verzeichnet, die innerhalb der letzten Jahre noch zugenommen haben. Zurückzuführen ist dies unter anderem auf den Mangel an Lokomotiven.
Die Situation ist immer weniger tragbar und zeigt Fehler in der Planung und beim Betrieb der SBB-Werke auf.
Man bedenke zudem, dass die SBB vor etwas mehr als zehn Jahren beschlossen hatten, das SBB-Industriewerk in Bellinzona zu schliessen, was glücklicherweise durch einen Streik der Belegschaft verhindert werden konnte. Im Industriewerk Bellinzona arbeitet seither eine stetig wachsende Anzahl an Temporärbeschäftigten auf Hochtouren an diversen Arten von Rollmaterial. So leistet das Werk seinen Beitrag dazu, die oben genannten Lücken zumindest teilweise zu schliessen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Wann und wo haben die SBB in den letzten zwanzig Jahren an den verschiedenen Standorten in der Schweiz in neue Werke für den kleinen und den schweren Unterhalt des Rollmaterials (Lokomotiven sowie Wagen für den Personen- und den Gütertransport) oder in die Modernisierung der Werke investiert - besonders in den Bereichen Gebäude und technische Infrastruktur?
2. Wie hat sich der Personalbestand an den verschiedenen Standorten seit dem 1. Januar 2000 entwickelt?
3. Wer hat die unter Punkt 1 genannten Investitionen finanziert?
4. Haben Gemeinden oder Kantone finanzielle Beiträge an Werke für den kleinen und den schweren Unterhalt des Rollmaterials oder des Infrastrukturmaterials geleistet?
5. Welche weiteren Investitionen in neue Werke für den kleinen und den schweren Unterhalt des Rollmaterials (oder in den Ausbau solcher Werke) sind neben dem neuen Werk in Castione noch geplant?
6. Sind Änderungen in der Planung des Reserve-Rollmaterials vorgesehen, um zu verhindern, dass sich das Geschehene wiederholt? Falls ja, in welchem Umfang?
7. Wäre nicht ein neuer Ansatz nötig, um der Komplexität des modernen Rollmaterials, das immer häufiger von elektronische Systemen gesteuert wird, Rechnung zu tragen?
8. Wie viele Einheiten fehlen oder fehlten bei den Lokomotiven für den Güterverkehr?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In den letzten 10 Jahren hat die SBB insbesondere in die Serviceanlagen und Werke an den Standorten Bellinzona, Biel, Olten, Oberwinterthur und Zürich investiert. Durchschnittlich waren dies jährliche Investitionen in der Höhe von 55 Millionen Franken, davon rund 5 Millionen pro Jahr im Tessin.
2. Die SBB verfolgt im Unterhalt eine schweizweite Gesamtstrategie. Je nach Rollmaterial, Revisionszyklus, Unterhalt etc. ergeben sich an den einzelnen Standorten Fluktuationen. Insgesamt hat der Personalbestand für Technik/Unterhalt im Personenverkehr in den letzten fünf Jahren um rund 3 Prozent zugenommen und im Güterverkehr um rund 20 Prozent abgenommen. Eine Zusammenstellung der Entwicklung der den jeweiligen Serviceanlagen und Industriewerken zugeordneten Mitarbeiterzahlen über die letzten 20 Jahre liegt dem Bundesrat nicht vor.
3. Investitionen in Serviceanlagen oder Werke werden durch Mittel der SBB finanziert. Der Anschluss eines neuen oder erweiterten Werkes an das bestehende Schienennetz sowie allfällige Anpassungen am Schienennetz werden über die Leistungsvereinbarung direkt vom Bund finanziert.
4. Es gab keine direkten finanziellen Beteiligungen von Gemeinden oder Kantonen an SBB-Werke. Für die neue Instandhaltungsanlage in Castione unterzeichneten die SBB, der Kanton Tessin und die Gemeinde Bellinzona im Dezember 2017 eine Absichtserklärung (Letter of Intent). 2018/2019 verabschiedeten der Stadtrat Bellinzona und der Grosse Rat des Kantons Tessin je einen finanziellen Beitrag von 20 beziehungsweise 100 Millionen Franken. Diese dienen insbesondere dem Teilerwerb des Gebietes, auf dem sich das heutige Werk befindet sowie als Beitrag zur Erhaltung von industriellen Arbeitsplätzen. Zahlungen sind noch keine erfolgt.
5. In den sieben Jahren bis zur Inbetriebnahme der Anlage in Castione werden laut SBB jährlich insgesamt rund 140 Millionen Franken in Instandhaltungsanlagen investiert. Neben dem Werk im Tessin sind nach aktueller Planung insbesondere Investitionen in die bestehenden Serviceanlagen in Zürich sowie im Werk in Yverdon geplant.
6. Im Durchschnitt arbeitet die SBB nach eigenen Angaben mit einer Rollmaterial-Reserve von rund 10 Prozent sobald eine Flotte im regelmässigen Betrieb eingeführt ist und stabil verkehrt. Während der Einführungsphase sind höhere Reserven notwendig und in den Planungen berücksichtigt. Die Reserven der bestehenden Flotten werden laufend überprüft und auf Basis der Betriebserfahrung bei Bedarf auch angepasst. Auf Basis dieser Werte werden laut SBB die Reserven von künftig zu beschaffenden Flotten neu berechnet.
7. Eine Transformation zur Berücksichtigung der erhöhten Komplexität wurde von der SBB bereits vor zehn Jahren eingeleitet. Moderne Triebzüge werden mittels komponentenbasierter, modularer Revision instandgehalten. Mit gesamtheitlichen, zuverlässigkeitsorientierten Optimierungen und einer konsequenten Synchronisierung der Abläufe, wird der Komplexität des Rollmaterials Rechnung getragen. Diagnose und Reparatur werden entsprechend digitalisiert oder sind es schon. Zusätzlich verfügen die neueren Flotten über Möglichkeiten für Ferndiagnosen, welche in sogenannten Control Rooms überwacht werden. Neue Erkenntnisse werden von der SBB laufend geprüft und wo sinnvoll in die Strategie übernommen.
8. SBB Cargo verfügt gemäss Information des Bundesrates über genügend Lokomotiven für den Güterverkehr. Es bestehen keine generellen Engpässe. Zeitweise, kurzfristige Engpässe können allerdings bei erhöhter Wartung von Ersatzmaterial oder ausserordentlichen Verkehrsspitzen entstehen.
Antwort des Bundesrates.