20.3028 · Interpellation · 2020-03-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Hat die Schweiz am Prüfverfahren über die Auswirkungen des Autobahnprojekts Machilly-Thonon (F) auf die Umwelt teilgenommen, wie dies die Espoo-Konvention verlangt? Falls ja, zu welchem Schluss ist man gekommen? Aufgrund welcher Argumente? Und falls der Bund nicht miteinbezogen wurde, wie gedenkt er, sich Gehör zu verschaffen?
Begründung
Das Bundesamt für Umwelt umschreibt den Inhalt der Konvention klar: "Die Espoo-Konvention verpflichtet die Ursprungspartei (Staat, in dem ein Vorhaben geplant wird), die Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf den Nachbarstaat (betroffene Partei) zu prüfen. Weiter sieht die Espoo-Konvention vor, dass die Ursprungspartei die Kontaktstelle der betroffenen Partei über alle Vorhaben in Kenntnis setzt, die voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen zur Folge haben."
Obwohl die Einweihung des Eisenbahnnetzes Léman Express gerade einmal drei Monate her ist, hat Frankreich angekündigt, es werde daran festhalten, zwischen Machilly (F) und Thonon (F) einen 16 Kilometer langen Autobahnabschnitt zu bauen. Das Projekt hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Schweiz und insbesondere auf die Stadt Genf, sondern auf die Umwelt dieser gesamten Grenzregion.
In der Region am Fusse des Mont Blanc - der als Juwel Europas gilt - erreicht die Luftverschmutzung regelmässig Höchstwerte, was teilweise dem motorisierten Verkehr im Arvetal geschuldet ist. Anstatt den Verkehr umzulenken, wird dieses Autobahnprojekt, wie jeder Bau einer neuen Strasse, eine Sogwirkung verursachen und in der gesamten Region und somit auch auf der anderen Seite der Grenze, in der Schweiz, zu einem noch grösseren Verkehrsaufkommen führen. Es ist ausserdem zu befürchten, dass diese Verbindung die vom Verkehr verstopften Strassen in den Städten und Agglomerationen gar nicht entlasten wird, denn es sind die Zufahrtsachsen in Städte wie Annemasse oder Thonon sowie die Autobahnanschlüsse in Nangy und St-Julien, die überlastet sind und dies auch bleiben werden. Die Strasse soll zudem über 150 Hektar landwirtschaftlich nutzbaren Boden führen, die unter dem Asphalt verschwinden werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Im November 2017 hat Frankreich die Schweiz gemäss dem Espoo-Übereinkommen (SR 0.814.06) über den geplanten Autobahnabschnitt zwischen Machilly und Thonon in Kenntnis gesetzt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat sich im Juli 2018 zu diesem Vorhaben geäussert.
Im selben Monat hat das Generalsekretariat UVEK - im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Koordination der Stellungnahme der Schweiz nach Artikel 6a Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) - die Stellungnahme der Schweiz zusammen mit den Beurteilungen des BAFU, des Kantons Genf und der betroffenen Gemeinden an Frankreich übermittelt. Das BAFU war namentlich zur Einschätzung gelangt, dass die Unterlagen ergänzt werden müssen (detaillierte Expertise der Lärmsituation), damit beurteilt werden kann, ob das Projekt des geplanten neuen Autobahnabschnitts mit der Schweizer Lärmschutzgesetzgebung (Lärmschutz-Verordnung, LSV; SR 814.41) im Einklang steht. Auch der Kanton Genf hatte verschiedene Klärungen beantragt.
Abgesehen von einem rein technischen Austausch ist bis heute keine Antwort von den zuständigen französischen Behörden eingetroffen. Deshalb hat die Schweiz Frankreich unlängst an ihre Stellungnahme vom Juli 2018 erinnert und gebeten, sich zu den darin formulierten Anträgen zu äussern.
Abgesehen davon ist der Bundesrat der Auffassung, dass der Bau eines neuen Autobahnabschnitts im Grossraum Genf den Bestrebungen der lokalen Behörden zur Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs - und insbesondere des grenzüberschreitenden Verkehrs - grundsätzlich zuwiderlaufen würde und der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs abträglich wäre.
Mit dem Léman Express, der als grösstes grenzüberschreitendes S-Bahn-Netz Europas im Dezember 2019 seinen Betrieb aufgenommen hat, verfügen die Bevölkerung und die Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Genferseeregion über ein optimiertes und nachhaltiges Verkehrsangebot, dank welchem die durch den motorisierten Individualverkehr hervorgerufenen Staus auf den Strassen und an den Grenzübergängen vermindert werden können.
Antwort des Bundesrates.