20.3034 · Dringliche Interpellation · 2020-03-04
Erledigt
Wortlaut
1. Die Crypto AG war bis 2018 im Besitze des US-Geheimdienstes CIA. Der CIA nutzte das Gebiet der Schweiz, um zum Nachteil zahlreicher anderer Staaten Nachrichtendienst zu betreiben. Wird der Bundesrat gestützt auf Strafgesetzbuch Artikel 301 Strafanzeige gegen unbekannt erstatten, damit die Verantwortlichkeiten auch strafrechtlich geklärt werden können? Welche Verjährungsfristen sind zu beachten?2. Genügen die rechtlichen Grundlagen, um die Nutzung von Schweizer Territorium durch Nachrichtendienste anderer Staaten für Spionageaktivitäten aller Art zu nutzen? Ist es fremden Nachrichtendiensten rechtlich untersagt, in der Schweiz (verdeckt oder offen) eine Firma zu erwerben, zu kontrollieren oder sonst zu kooperieren, die militärisch, nachrichtendienstlich und menschenrechtlich sensible Technologien und Dienstleistungen entwickelt, herstellt und weltweit vertreibt? Auch auf dem Gebiet der Informations-, Kommunikations- und Überwachungstechnologien?3. Genügen die Eingriffsmöglichkeiten gegenüber Firmen wie der Wavecom Elektronik AG in Bülach, die auf das Abhören und Decodieren aller Arten von elektronischer Kommunikation spezialisiert ist, Vertriebsstätten in Staaten wie China, Russland, Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterhält und Wavecom-Geräte laut Bundesverwaltungsgericht (B-7184/2017) "im In- und Ausland gegen politische Gegner" einsetzen, potenziell auch in der Schweiz? Gibt es rechtliche Grundlagen, Dienstleistungen (Ausbildung usw.) dieser Firma an fremde Nachrichtendienste zu unterbinden? 4. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit die Gegenspionage der Schweiz nicht weiterhin derart versagt wie im Fall der Crypto, wo weder der Nachrichtendienst des Bundes noch das Bundesamt für Polizei (fedpol) noch die Bundesanwaltschaft noch sonst andere Behörden jemals Alarm schlugen? Wie wirkt er dem Eindruck entgegen, die Schweiz sei ein Tummelplatz fremder Nachrichtendienste? 5. Stärkt er die unabhängige Aufsicht über den Nachrichtendienst, um das Risiko von Pannen wie im Falle der Crypto AG in Zukunft zu minimieren? 6. Wie abhängig ist die Schweiz - etwa beim Vollzug des Güterkontrollgesetzes - von nachrichtendienstlichen Informationen der USA? Was unternimmt der Bundesrat, um seine Handlungsfähigkeit in nachrichtendienstlicher Hinsicht auch dann zu wahren, wenn Schweizer Interessen nicht identisch sind mit vitalen Interessen der USA?