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20.3040 · Postulat · 2020-03-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, welche Vorteile und welche Herausforderungen es mit sich bringen würde, wenn man einige Elemente der Asymmetrie in den Schweizer Föderalismus einbringen würde. Gleichzeitig soll auch die Möglichkeit geprüft werden, einen Mechanismus einzuführen, der es den Kantonen erlaubt, dass sie, wenn sie dies möchten, gewisse Bundeskompetenzen zurückzuholen können, und dies, ohne dass dadurch die anderen Kantone gezwungen würden, es ihnen gleichzutun.

Begründung

Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. Kleinstaaten haben sich zusammengeschlossen im Willen, sich ihre Autonomie, ihre Eigenart und ihre Rechte zu bewahren. Seither schrumpfen die Zuständigkeiten der Kantone jedoch kontinuierlich. Dies, weil in der helvetischen Politik seit Jahrzehnten eine Grundtendenz der Zentralisierung der Kompetenzen herrscht. Denken wir an den so wichtigen Bereich der Raumplanung, an die Steuerharmonisierung oder an die zunehmende Vereinheitlichung des Bildungssystems.

Artikel 3 der Bundesverfassung statuiert als Grundprinzip unseres Institutionengefüges die originäre Kompetenz der Kantone. Wir müssen jedoch feststellen, dass die zunehmende Anhäufung von Kompetenzen, die an den Bund delegiert werden, schleichend zu einer Art Grundkompetenz des Bundes führt. Dieser Prozess führt zu einer immer stärkeren Diskrepanz zwischen dem Verfassungsgrundsatz und der effektiven verfassungsmässigen und gesetzlichen Zuständigkeitsordnung unserer Institutionen.

Offenkundig fehlt in unserem System ein Mechanismus, mit dem der Zentralisierung Gegensteuer gegeben und den Kantonen verlorengegangene Zuständigkeiten zurückgegeben werden könnten.

Es gibt andere föderalistisch organisierte Staaten, die vor dem gleichen Problem stehen. So hat sich etwa Kanada ein System des Opting-out ausgedacht. Gemäss der kanadischen Verfassung von 1982 hat jede Provinz das Recht, sich einer Änderung der Zuständigkeitsordnung zu widersetzen, die in ihre bestehenden Rechtsetzungskompetenzen, in ihre Eigentumsrechte oder in jedes andere Recht oder Privileg ihrer gesetzgebenden oder exekutiven Gewalt eingreifen würde.

Natürlich ist die Schweiz nicht Kanada. Vielleicht könnte sie sich aber dennoch vom kanadischen Vorbild oder von den dahinterstehenden Überlegungen in Sachen differenzierter Föderalismus inspirieren lassen. Weitere Vorbilder wären föderalistisch organisierte Staaten, deren Systeme einige Elemente der Asymmetrie aufweisen (Russland, Deutschland, Belgien, Indien), oder Staaten, die gar als Einheitsstaaten gelten (Italien, Spanien, Portugal, Grossbritannien).

Es geht um nichts weniger als um die Bewahrung oder Wiederherstellung der Vielfalt, die die Stärke der Schweiz ausmacht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme zur Interpellation Addor 19.3355 "Differenzierter Föderalismus. Eine Möglichkeit für die Schweiz?" hat der Bundesrat bereits erläutert, dass eine Opting-out-Regelung nach dem Vorbild Kanadas schwer mit den Grundsätzen des Schweizer Föderalismus vereinbar wäre. Der Schweizer Föderalismus hat sich im Laufe der Geschichte unseres Landes entwickelt und trägt zum guten Funktionieren des Staates bei. Bisweilen sind Anpassungen erforderlich, wie dies mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Jahr 2008 der Fall war. Anfang 2020 hat im Übrigen in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Überprüfung der Aufgabenteilung begonnen.

Der aktuelle Rechtsrahmen umfasst bereits verschiedene Mittel zur Wahrung der Kompetenzen der Kantone (Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Eigenständigkeit der Kantone durch den Bundesgesetzgeber, Voraussetzung des doppelten Mehrs von Volk und Ständen für die Übertragung weiterer Kompetenzen auf den Bund). Zudem ermöglicht das Instrument des Konkordates bereits heute eine Harmonisierung des Rechts mit Abweichungen, da die Kantone entscheiden können, ob sie sich anschliessen wollen oder nicht. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip (Artikel 43a der Bundesverfassung; SR 101) übernimmt der Bund nur Aufgaben, welche die Möglichkeiten der Kantone übersteigen oder die einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen. Unter diesen Bedingungen würde es deshalb keinen Sinn machen, den Kantonen, die dies wünschen, das Recht einzuräumen, ihre Kompetenzen in diesem Bereich wieder an sich zu ziehen. Da es für jede Übertragung von Kompetenzen auf den Bund des doppelten Mehrs von Volk und Ständen bedarf, wäre es auch unvorstellbar, dass sich ein Kanton einem Volksentscheid entziehen könnte.

Nach Auffassung des Bundesrates ist die Erarbeitung eines Berichts, der in Bezug auf die oben ausgeführten Überlegungen keine neuen Schlussfolgerungen bringen würde, nicht sinnvoll. Der Bundesrat zweifelt insbesondere daran, dass die Analyse ausländischer Systeme einen nützlichen Beitrag zum Thema liefert. Der Föderalismus in der Schweiz hat seine eigene Ausprägung und ist schwer mit ausländisch inspirierten Lösungen vereinbar.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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