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Rechtssicherheit für Unternehmen im Schweizer Sektor des Euro-Airport

20.3041 · Interpellation · 2020-03-04

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die ausgezeichnete Verkehrsinfrastruktur und die internationale Verkehrsanbindung sind ein wichtiger Standortfaktor der Schweiz. Der EuroAirport ist Bestandteil dieser Verkehrsinfrastruktur und zentral für die Logistik. Er ist Treiber für die Entwicklung der trinationalen Region am Oberrhein und schafft zahlreiche Arbeitsplätze.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sich im Arbeits- und Steuerrecht anspruchsvolle rechtliche Fragen stellen, da der Flughafen sich auf französischem Staatsgebiet befindet. Im Steuerrecht konnte im Dezember 2017 der Abschluss eines Staatsvertrages erreicht werden. Seither herrscht für die betroffenen Unternehmen in diesem Bereich Rechtssicherheit.

Kritischer ist die Lage im Bereich des Arbeitsrechts. Seit 1. Januar 2014 kommt ein zwischen Frankreich und der Schweiz vereinbarter sogenannter "Accord de méthode" zur Anwendung, der auf Stufe der individuellen Arbeitsverhältnisse zu einer Anwendung von Schweizer Arbeitsrecht für im Schweizer Sektor ansässige Unternehmen führen sollte.

Durch Gerichtsverfahren hat sich gezeigt, dass der "Accord de méthode" die Frage nach dem anwendbaren Recht nicht zu klären vermag. So sind derzeit vier arbeitsrechtliche Streitigkeiten an der Cour de Cassation in Paris hängig, die über das anwendbare Recht zu entscheiden hat. Die Vorinstanz war zum Schluss gekommen, dass französisches Arbeitsrecht zur Anwendung gelangt. Sollte die Cour de Cassation diesen Entscheid bestätigen, wäre der "Accord de méthode" in Frage gestellt, für die betroffenen Unternehmen würde erneut erhebliche Rechtsunsicherheit bestehen. Dies könnte das gesamte Geschäftsmodell des Flughafens in Frage stellen.

Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist sich der Bundesrat der schwierigen arbeitsrechtlichen Lage der Unternehmen im Schweizer Sektor bewusst?

2. Hat er Kenntnis über die hängigen Gerichtsverfahren?

3. Was unternimmt er, um eine rechtssichere Lösung für die betroffenen Unternehmen herbeizuführen?

4. Wie beurteilt er die Situation, sollte das höchste französische Gericht zum Schluss gelangen, dass der "Accord de méthode" nicht zur Anwendbarkeit von Schweizerischem Arbeitsrecht führt?

5. Wird er sich mit der angebrachten Dringlichkeit dafür einsetzen, dass zwischen Frankreich und der Schweiz eine rechtssichere Lösung im Bereich Arbeitsrecht erzielt wird?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich der Lage der Unternehmen im schweizerischen Sektor des EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg und insbesondere der aktuellen arbeitsrechtlichen Problematik bewusst. Der Flughafen ist eine bedeutende internationale Verkehrsanbindung und mit über 6000 Arbeitsplätzen zudem ein wichtiger Arbeitgeber in der Region. Bekanntlich sind 75 Prozent der Angestellten im schweizerischen Sektor tätig. In diesem Zusammenhang sind die zuständigen Bundesstellen mit den betroffenen wirtschaftlichen Akteuren und kantonalen Behörden seit mehreren Jahren in Kontakt.

2. Der Bundesrat hat Kenntnis von den Berufungen, welche die Firma Swissport beim französischen Kassationsgericht gegen Urteile des Appellationsgerichts Colmar betreffend das Beschäftigungsverhältnis zwischen der Firma Swissport und vier ihrer Angestellten eingelegt hat. Am 11. März 2020 hat das Kassationsgericht die Berufungen von Swissport abgewiesen mit der Begründung, die Bedingungen für eine Aufhebung des Urteils seien nach französischem Recht nicht erfüllt. Damit werden die Urteile des Appellationsgerichts Colmar rechtskräftig. In diesen Urteilen hatte das Appellationsgericht entschieden, dass bestimmte zwingende Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts, die arbeitnehmerfreundlicher sind, auf das Beschäftigungsverhältnis zwischen Swissport und den vier betroffenen Angestellten anwendbar sind.

3, 4 und 5: Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es wichtig ist, letztlich mit Frankreich eine dauerhafte Lösung zu finden, die den betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit in Bezug auf das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor garantiert. Das Thema wurde bereits vor dem Urteil des Kassationsgerichts mehrmals mit Frankreich erörtert, zuletzt anlässlich des offiziellen Besuchs von Bundesrat Ignazio Cassis am 9. März 2020 in Paris.

Nachdem zwischenzeitlich die Urteile des Kassationsgerichts ergangen ist, soll nun ein Dialog mit den Basler Akteuren und anschliessend mit den zuständigen französischen Behörden eingeleitet werden, um die Folgen dieser Urteile sowie allfällige Lösungen zu evaluieren.

Antwort des Bundesrates.