20.3084 · Motion · 2020-03-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung klärende Bestimmungen über die Haftung beim Gütertransport auf der Schiene vorzulegen. Die Klärung soll insbesondere die Risikoverteilung und die Regelung der Rechtsmittel zwischen den Eisenbahnunternehmen und den Wagenhaltern sowie die rechtlichen Folgen von Vorfällen mit gefährlichen Gütern betreffen. Die Vorschriften über das verwendete Material sollen ebenfalls in diese Überlegungen einbezogen werden.
Begründung
Die vom Volk beschlossene schweizerische Verkehrspolitik hat zum Ziel, den alpenquerenden Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. Die gesetzten Ziele sind noch nicht erreicht worden, und der Bundesrat schlägt Massnahmen vor, um diese Verlagerung voranzutreiben. Unterdessen schreitet die Verlagerung ständig voran, und es dürften dadurch schätzungsweise 800 000 Lastwagenfahrten durch die Schweiz vermieden werden. Diese vermehrte Benützung der Bahn, verbunden mit den Anreizen zur Nutzung der Schiene für den Gütertransport in der Schweiz, führt zu einer deutlichen Zunahme von Güterwagen auf dem Schweizer Bahnnetz. Im Interesse der nationalen Sicherheit muss die Frage geklärt werden, wer für die Qualität des Materials verantwortlich ist. Das scheint aber gegenwärtig nicht der Fall zu sein.
Laut dem Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ist die Entgleisung eines von SBB Cargo beförderten Güterzugs in Daillens im Mai 2015 auf den defekten Wagen eines Unternehmens zurückzuführen. Nach geltendem Recht haftet der Wagenhalter bei einem Unfall nur, wenn das Eisenbahnunternehmen nachweisen kann, dass ihn ein Verschulden trifft. (Bisher scheint noch kein Urteil ergangen zu sein, in dem ein Verschulden des Wagenhalters festgestellt worden ist.) Deshalb sollen die Rechtsmittel des verantwortlichen Eisenbahnunternehmens gegenüber einem Wagenhalter überprüft werden. Denn beim Transport gefährlicher Güter geht es um ein erhebliches Risiko und ein Vorfall mit solchen Gütern kann sehr hohe Kosten zur Folge haben.
Basierend auf dem geltenden Recht bietet das heutige System nicht allen beteiligten Parteien Anreize, um nach Möglichkeit Massnahmen zu treffen, die zu einer erhöhten Sicherheit beitragen. Damit die Gesamtkosten des Güterverkehrs auf der Schiene verringert und die Sicherheit erhöht werden können, sollte klarer umschrieben werden, welche Partei für welchen Schaden haftet, und die Haftpflichtversicherungen sollten entsprechend angepasst werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.