20.3093 · Postulat · 2020-03-11
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, wie er bei der Umsetzung der Strategie "Gesundheit 2020" die Perspektive des sozialen Geschlechts (Gender) einbezieht, und entsprechende Massnahmen für die Strategie "Gesundheit 2030" aufzuzeigen.
Begründung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Auftrag, jährlich die Liste der pharmazeutischen Spezialitäten und Arzneimittel zu erstellen, die von der Grundversicherung vergütet werden. Nach Artikel 32 Absatz 2 KVG überprüft es zudem periodisch die Wirksamkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen. Kürzlich konnte man den Medien entnehmen, dass das BAG in seine neue Liste der zu überprüfenden Arzneimittel eine Mehrzahl von Produkten aufgenommen hat, die hauptsächlich zur Behandlung von Krankheiten empfohlen werden, von denen überwiegend Frauen betroffen sind.
Offensichtlich ist das soziale Geschlecht kein Indikator, der bei der Umsetzung unserer Gesundheitspolitik berücksichtigt wird. Das zeigt sich auch in den Aktivitäten im Rahmen der Strategie "Gesundheit 2020", wo es weder ausdrücklich um Frauen und Männer noch um das soziale oder das biologische Geschlecht geht. Dabei hatte das BAG doch bei der Vorbereitung seiner Strategie "Gesundheit 2020" eine Reihe von Studien in Auftrag gegeben, darunter auch drei zur Frage nach Ungleichheiten im Gesundheitswesen. Unter den Determinanten dieser Ungleichheiten wurde das soziale Geschlecht eindeutig als ein spezifischer Faktor identifiziert, der neben dem biologischen Faktor zu berücksichtigen sei. Es scheint, dass diese Berichte und ihre Empfehlungen vergessen gegangen sind, aber vielleicht erinnert man sich an sie für die Strategie "Gesundheit 2030"?
Deshalb erwarte ich vom Bundesrat, dass er einen Bericht darüber vorlegt, wieweit die Empfehlungen der Fachleute zur Thematik des sozialen Geschlechts im Rahmen der Strategie "Gesundheit 2020" umgesetzt werden, und dass er in dieser Sache Massnahmen für die Strategie "Gesundheit 2030" vorschlägt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat weist darauf hin, dass ebenfalls das Postulat 19.3910 Fehlmann Rielle "Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten" - verlangt, dass Geschlechterunterschiede in der Gesundheitspolitik und in der Gesundheitsversorgung besser berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat jenes Postulat zur Annahme beantragt.
Der Bundesrat ist bereit, gestützt auf die Erkenntnisse aus der Analyse im Rahmen der Erfüllung des Postulats 19.3910 festzulegen, bei welchen Stossrichtungen von Gesundheit 2030 die Gender-Perspektive besonders wichtig ist und welche Massnahmen umgesetzt werden können. Allerdings liegen die Kompetenzen für solche Massnahmen nur beschränkt beim Bund. Die von der Postulantin geforderte Aufarbeitung, ob Gesundheit 2020 gendergerecht umgesetzt worden ist, erachtet der Bundesrat nicht als sinnvoll.
Was die Liste der zu überprüfenden Arzneimittel und ihre Auswahl betrifft, verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation 20.3086 Feri Yvonne "HTA-Liste".
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.