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20.3097 · Interpellation · 2020-03-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat über den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements, Ueli Maurer, verlauten lassen, dass die Staatsrechnung namhafte Überschüsse ausweise. Tatsächlich liegen sie bei 3,2 Milliarden Franken und damit auch deutlich über dem Voranschlag. Das ist eine gute Nachricht. Zu erwähnen ist zudem, dass die Staatsrechnungen bereits seit vielen Jahren positiv ausfallen.

Insbesondere im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sind die Schulden des Bundes bescheiden. Darum frage ich den Bundesrat, ob er nicht einen Teil des Überschusses von 2019 für die Verbesserung der Lage der Sozialversicherungen einsetzen möchte.

Der IV-Fonds wurde 2011 gegründet und mit einem Darlehen des AHV-Fonds über 15 Milliarden gespeist. Bis 2017 konnte die IV rund 4 Milliarden Franken zurückbezahlen. Damit bleiben aber immer noch mehr als 10 Milliarden Schulden. Aus dem Rechnungsüberschuss 2019 könnte eine Milliarde zum Abbau der Schulden der IV bei der AHV eingesetzt werden.

Durch die Tilgung eines Teils der Schulden der IV würde die Situation des AHV-Fonds verbessert. Das wäre doch eine kluge Art, einen Teil des Rechnungsüberschusses einzusetzen.

Hält der Bundesrat dies nicht auch für einen guten Weg, zwei unserer für die Bevölkerung wichtigsten Sozialversicherungen zu unterstützen?

Ist er nicht auch der Auffassung, dass die Tilgung der Schulden der IV viel zu lange dauert, wenn er nicht Massnahmen unterstützt wie die Gewährung dieser Milliarde?

Stellungnahme des Bundesrates

Der hohe strukturelle Überschuss von 3,1 Milliarden in der Staatsrechnung 2019 reiht sich in die guten Ergebnisse der Vorjahre ein. Diese sind zu einem guten Teil auf Mehreinnahmen aufgrund der guten Wirtschaftslage zurückzuführen (insbesondere Gewinnsteuer und Verrechnungssteuer).

Gemäss den Ausführungsbestimmungen zur Schuldenbremse im Finanzhaushaltsgesetz fliessen die strukturellen Überschüsse in den Schuldenabbau. Eine andere Verwendung ist nicht vorgesehen. Die guten Rechnungsergebnisse erlaubten eine Schuldenreduktion auf 97 Milliarden. Der Schuldenabbau erhöhte die Widerstandsfähigkeit der Schweiz gegenüber Wirtschafts- und Finanzkrisen. Der Bundeshaushalt geht damit in guter Verfassung in die durch die Corona-Pandemie verursachte Krise.

Die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren jedoch vor grosse Herausforderungen stellen. Einerseits führen die vom Bund getroffenen Massnahmen zugunsten von Unternehmen, Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden zu massiven Mehrausgaben und zu einer Erhöhung der Bruttoschulden. Andererseits werden hohe Einnahmenausfälle erwartet.

Der steigende Finanzierungsbedarf der AHV aufgrund der demographischen Alterung der Gesellschaft ist unbestritten. Um den steigenden Kapitalbedarf zu finanzieren, ist ein schrittweises Vorgehen geplant. Die vom Volk am 19. Mai 2019 angenommene Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) wird einen Beitrag zur Stabilisierung der AHV leisten. Der AHV fliessen dadurch pro Jahr zusätzlich 2 Milliarden zu.

Für die mittelfristige finanzielle Stabilisierung der AHV sind neben Massnahmen auf der Einnahmenseite auch solche auf der Ausgabenseite (Leistungsseite) nötig. Entsprechende Massnahmen hat der Bundesrat mit der Reformvorlage AHV 21 an das Parlament verabschiedet. Diese Vorlage sieht ab 2022 eine Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer sowie eine Erhöhung des Frauenrentenalters vor. Der Kapitalbedarf der AHV wäre damit vorerst gedeckt. Ab 2030 sind jedoch voraussichtlich weitere Massnahmen nötig.

Der Bundesrat überprüft derzeit im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats de Courten (19.4077), ob angesichts der getrennten Vermögen und der unterschiedlichen Anlagestrategien des AHV-, IV- und EO-Fonds die Verschuldung der IV bei der AHV noch zeitgemäss ist. Ebenso wird abgeklärt, ob die Rahmenbedingungen für AHV, IV und Bund aus einer Gesamtsicht optimiert werden könnten, indem der Bund ein Tresoreriedarlehen an die IV zur Ausfinanzierung der Schuld bei der AHV leistet.

Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat das Anliegen des Interpellanten als weitgehend erfüllt. Überdies ist er der Ansicht, dass die vom Interpellanten vorgeschlagene Massnahme zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV für sich genommen nicht ausreicht, sondern dass es dafür koordinierte Anstrengungen braucht, um die strukturellen Ursachen der finanziellen Probleme zu lösen.

Antwort des Bundesrates.