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20.3124 · Interpellation · 2020-03-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Neben dem Verbot gewisser Einwegartikeln aus Plastik (siehe Frage Schneider Schüttel 18.5249 "Die EU verbietet Plastik. Zieht der Bundesrat nach?") sieht die EU seit vergangenem Jahr auch eine erweiterte Herstellerverantwortung im Bereich Einweg-Plastik vor. Damit verpflichtet die EU die Hersteller gewisser Einweg-Artikeln aus Plastik, sich an deren Entsorgung sowie an der Reinigung des öffentlichen Raums zu beteiligen. Des weiteren müssen sie die Öffentlichkeit über die schädlichen Auswirkungen unsachgemässer Entsorgung informieren und auf die Verfügbarkeit von wiederverwendbaren Alternativen hinweisen. Ziel ist es, den ressourcenintensiven Gebrauch von Einwegprodukten und die schädlichen Auswirkungen deren unsachgemässer Abfallentsorgung zu verringern.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Plant der Bundesrat die Einführung einer solchen Erweiterten Herstellerverantwortung auch in der Schweiz?

2. Was unternimmt der Bundesrat, zusätzlich zur Branchenvereinbarung im Bereich Plastiksäcke, um den Gebrauch von Einwegartikeln zu minimieren?

3. Was unternimmt der Bundesrat, um anstelle von Einwegverpackungen Mehrwegsysteme zu fördern?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1)

Der Bund prüft aktuell die Anwendbarkeit der EU-Kunststoffstrategie auf die Schweizer Verhältnisse. Im Zuge dieser Arbeiten wird er auch die Einführung einer allfälligen erweiterten Herstellerverantwortung für kurzlebige Einwegprodukte aus Kunststoff prüfen.

Zu 2)

Der Bundesrat verweist hier auf seine Antworten auf die Interpellation 20.3123 Schneider Schüttel "Reduktion von Einwegartikeln aus Plastik: Durch wen und bis wann?", die zeitgleich von derselben Interpellantin eingereicht worden ist..

Zu 3)

Im Rahmen der Erfüllung der beiden Postulate Thorens Goumaz (18.3196) "Wie kann künftig ein ökologischer, effizienter und wirtschaftlich rentabler Umgang mit Kunststoffen garantiert werden?" und Munz (18.3496) "Aktionsplan zur Reduzierung von Plastikeinträgen in die Umwelt" sowie der Umsetzung der Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (18.3712) "Weniger Plastikmüll in Gewässern und Böden" wird der Bund konkrete Massnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Kunststoffe sowie zur Förderung des Recyclings vorschlagen. Dies auch im Bereich der kurzlebigen Einwegprodukte aus Kunststoff. Ebenso wird geprüft, wie die Wirtschaft zur Verwendung kreislauffähiger Verpackungsmaterialien und Mehrwegverpackungen bewogen werden kann. Es handelt sich hierbei um laufende Arbeiten der Verwaltung. Der Bericht in Erfüllung der Postulate wird voraussichtlich Ende 2021 vorliegen.

Antwort des Bundesrates.