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20.314 · Standesinitiative · 2020-04-01

Parlament

Erledigt

Wortlaut

In Ausübung seines Initiativrechts auf Bundesebene reicht der Grosse Rat des Kantons Neuenburg folgende Standesinitiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:

In Anbetracht

1. der wiederholten Warnungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor nichtionisierender Strahlung (z. B. in den Schlussfolgerungen des vom Bundesrat von 2007 bis 2011 in Auftrag gegebenen NFP57);

2. der vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Auftrag gegebenen Studie;

3. der bereits problematischen Situation, die durch die zunehmende Nutzung der 2G-, 3G- und 4G-Netze sowie des WLAN entsteht, deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit bis heute nicht ausreichend bekannt sind;

4. der Auswirkungen des Aufbaus des 5G-Netzes, für den es - zusätzlich zu den 12 300 bereits vorhandenen Antennen - ein sehr engmaschiges Netz kleiner Antennen von geringer Reichweite braucht, sowie

5. der Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 17. April 2019 (Art. 19b zur gesamtschweizerischen Beobachtung der NIS)

wird die Bundesversammlung dazu aufgefordert, so lange ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes in der Schweiz zu verhängen, bis das BAFU die erste schweizweite Übersicht über die Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung gemäss Artikel 19 NISV und Studien zu den Auswirkungen dieser neuen Technologie auf die Gesundheit veröffentlicht hat. Zudem wird die Bundesversammlung aufgefordert, die Gesetzgebung so zu ändern:

1. dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein nationales Funkwellenkataster ins Leben ruft;

2. dass die Kantone und Gemeinden in die Planung der Netzabdeckung (Glasfasergebiete, weisse Zonen, Mobilfunk usw.) auf ihrem Gebiet einbezogen werden;

3. dass sie sich zusammen mit den Kantonen verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger über Präventionsmassnahmen zu informieren (Ausschalten der Router, Flugmodus usw.).

Begründung

Es hat sich gezeigt, dass es sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, die Installation und die Nutzung der Funknetzantennen für die neuen zugeteilten Frequenzen zu bremsen oder zu verhandeln, nachdem der Bund die Konzessionen an die Betreiber bereits verkauft hat. Dies ist umso unbefriedigender, als die Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt nach wie vor nicht unter Kontrolle sind und der Bund die Vollzugshilfen, die für ein wirksames Monitoring der Emissionen durch die Kantone unerlässlich sind, immer noch nicht zur Verfügung gestellt hat. Trotz des Ersuchens der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK)

verfügen die Kantone weiterhin nicht über genaue Vorgaben, wie die neuen Frequenzen oder die adaptiven Antennen überwacht werden sollen.

Diese Situation darf sich bei den 5G-Hochfrequenzantennen nicht wiederholen, deren Installation in der Schweiz kurz- bis mittelfristig sicherlich ins Auge gefasst wird. Deshalb muss ein Moratorium für diese Antennen verhängt und so lange beibehalten werden, bis die Forschung die Fragen zur Gesundheits- und Umweltsicherheit geklärt hat, wird doch derzeit davon ausgegangen, dass diese Antennen schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Biodiversität haben.

Das Moratorium sollte auch bis zur Einführung des Monitorings der schweizweiten Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung (NIS) aufrechterhalten werden, dessen Konzept (Konzept für ein nationales Monitoring elektromagnetischer Felder) bereits 2015 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Dieses sieht sowohl im Aussen- als auch im Innenbereich von Wohngebäuden NIS-Messungen in unterschiedlichen Frequenzbereichen - niedrig und hoch - vor. Mit diesem Monitoring muss es möglich sein, die Menge und die Wechselwirkungen der verschiedenen NIS-Emissionsquellen zu bestimmen und zu prüfen, ob die in der NISV festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Allerdings werden die ersten Ergebnisse dieses Monitorings voraussichtlich erst 2022 vorliegen. Zudem wird sich die Bevölkerung dank eines nationalen NIS-Katasters über die Strahlungsquellen, deren Intensität und deren Ausbreitungsrichtung informieren können. Zu guter Letzt müssen mit Unterstützung des Bundes rasch Informationskampagnen zu Präventions- und Bevölkerungsschutzmassnahmen betreffend die Nutzung von Mobiltelefonen, WLAN, Notebooks und drahtlosen Kopfhörern durchgeführt werden.

Die Initiative verlangt zudem, dass die Kantone in die Planung der Telefonnetze einbezogen werden. Sie hätten so die Möglichkeit, vor der Beschlussfassung auf Bundesebene Stellung zu nehmen und nötigenfalls weisse Zonen oder Gebiete, in denen Glasfaseranschlussnetze - beispielsweise für den Empfang innerhalb der Gebäude - vorzuziehen sind, für ihr Territorium zu bestimmen. Dies ist umso wichtiger, als in Abhängigkeit vom Szenario, welches der Bund für den Ausbau der Mobiltelefonie wählen wird - je nachdem, ob die Anlagegrenzwerte in der NISV angehoben werden -, bis zu 46 000 zusätzliche Antennen installiert werden müssten.