20.3187 · Interpellation · 2020-05-04
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Nicht nur aber auch im Zuge der Corona-Krise bitte ich den Bundesrat (BR) um Beantwortung nachstehender grundsätzlicher Fragen zum Thema Risikomanagement:
1. Ist er der Meinung, dass eine parlamentarische Arbeitsgruppe "Risikoreporting" ein ausreichendes Führungsinstrument darstellt für ein eigentliches Risikomanagement?
2. Wie lässt sich erklären, dass sowohl zu wenig Schutzmasken und Desinfektionsmittel, als auch unzureichend medizinisches Material heute, in der Corona-Krise, vorhanden sind?
3. Wurde in diesem Zusammenhang der föderalistisch verteilte Auftrag an Spitäler im Nachgang auf Erfüllung unzureichend kontrolliert?
4. Inwiefern hat er sich überlegt, welche für das Gesundheitswesen relevanten Produktionsbetriebe mindestens in Teilen zwingend in der Schweiz verbleiben sollten, im Sinne eines angemessenen Risikomanagements?
5. Ist er sich bewusst, dass die ausschliesslich auf Corona ausgerichtete "monothematische" Betrachtungsweise "Leben retten/Leben schützen um jeden Preis" allenfalls zu kurz greifen könnte?
6. Inwiefern hat er sich die weiterreichenden Auswirkungen gesellschaftlich, sozial, gesundheitlich und wirtschaftlich überlegt und in Betracht gezogen?
7. Hat er sich umfassend und systemisch die Frage gestellt, wie viele Lebensjahre durch seine Massnahmen kurzfristig gerettet und wie viele Lebensjahre kurz-, mittel- und langfristig als direkte oder indirekte Folgen des "Lockdowns" verloren gehen?
8. Hat er vertieft analysiert, welche privatwirtschaftlichen Unternehmen, Unternehmen des Service Public sowie Staatsaufgaben effektiv als "systemrelevant" zu betrachten sind und wie diese zu schützen sind?
9. In der letzten Stellungnahme hat er sich nur sehr vage über sein Konzept für die Exil-Strategie aus der Krise geäussert. Heisst das, dass er ohne Verständnis über den möglichen Impact dieser Strategie und damit ohne eine ausgeglichene Kosten/Nutzen Abwägung den "Lockdown" ausgerufen hat?
10. Wie ist effektiv gesichert, dass die Taskforce paritätisch aus Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und Meinungsschulen zusammengesetzt ist (Volkswirte, Finanzexperten, Biologen, Mediziner, Statistiker
etc.)?
Begründung
Die Qualität des Risikoreportings erachte ich seit Jahren als sehr hoch. Seit Jahren bemängle ich aber auch, dass es nicht konsequenterweise als departementsübergreifendes Führungsinstrument eingesetzt wird.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Risikomanagement ist vom Krisenmanagement zu unterscheiden. Während das Risikomanagement auf eine Krise vorbereitet, beispielsweise mit einem Pandemieplan, dient das Krisenmanagement der kurzfristigen Steuerung einer eingetretenen ausserordentlichen Lage. Die GPK haben in eigener Zuständigkeit entschieden, dass die parlamentarische Aufsicht über das längerfristige Instrument des Risikomanagements Bund von einer Arbeitsgruppe wahrgenommen wird.
2. Der Bund verfügte zu Beginn der Krise über ein eigenes Lager von 13 Mio. Hygienemasken und Pflichtlagerverträge über 168'400 FFP-Atemschutzmasken, die unmittelbar an die Kantone ausgeliefert werden konnten. Ab Beginn der Krise beschaffte er kontinuierlich neue Ware, womit das Gesundheitswesen versorgt werden konnte. Ein zentrales Lager von mehreren hundert Millionen Masken für die Bevölkerung wäre nicht umschlagbar und müsste in regelmässigen Abständen vernichtet und ersetzt werden. Der Engpass bei den Desinfektionsmitteln war auf die massiv gestiegene Nachfrage zurückzuführen. Die Bevorratung von anderem medizinischem Material war nicht vorgesehen. Der Bundesrat beabsichtigt, die Pandemieplanung und die Ausgestaltung der Lagerhaltung gestützt auf die Lehren aus der Corona-Krise grundsätzlich zu überprüfen. Im Hinblick auf den Pandemiefall soll auch untersucht werden, ob neben dem Mittel der Pflichtlagerhaltung weitere Massnahmen der Bevorratung ergriffen werden müssen.
3. Die detaillierten Vorgaben zur Lagerhaltung wurden vom Bund in enger Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern erarbeitet und im nationalen Pandemieplan 2018 einvernehmlich als Empfehlungen formuliert. Der nationale Pandemieplan bildet die Grundlage der kantonalen Pandemievorbereitung. Die Umsetzung der Empfehlungen unterliegt der Eigenverantwortung der jeweiligen Institutionen; eine Kontrolle durch den Bund war nicht vorgesehen.
4. Die Versorgungssicherheit soll in erster Linie durch 1) die Überprüfung der Vorratshaltung, durch 2) die Absicherung der Lieferung der Waren mittels Verträgen auf Staatsebene und 3) durch die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene (Koordination von Produktionskapazitäten, Verbot von Exportbeschränkungen etc.) optimiert werden. Lehren aus der COVID-19-Krise werden berücksichtigt. Betreffend die Medikamente und die Impfstoffe hat der Bundesrat in der Antwort auf die Motion 20.3166 einen Bericht angekündigt. Generell liegt eine geographische Diversifizierung der Lieferketten auch im Interesse der Wirtschaftsakteure.
5.-7. Der Bundesrat hat zu Beginn der Krise, basierend auf dem damals vorhandenen Wissen, die Strategie verfolgt, die epidemiologische Kurve so flach wie möglich zu halten. Die so gewonnene Zeit sollte genutzt werden, um die Ansteckungsmuster und Verbreitungsmechanismen des Virus besser kennenzulernen und die Tests zu etablieren. Weiter sollten die Verhaltensmassnahmen wie "Hände waschen" und "Abstand halten" in der Bevölkerung etabliert werden. Dies mit dem Ziel, eine Überlastung der Spitäler zu vermeiden. Die Dauer und die Intensität der Krise konnten zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit einerseits und andererseits die Auswirkungen jeder Massnahme zur Eindämmung des Virus auf die Gesellschaft und die Wirtschaft wurden laufend gegeneinander abgewogen. Für eine Schlussbilanz der aufgrund der angeordneten oder nicht angeordneten Massnahmen "geretteten" und "verlorenen" Lebensjahre ist es heute noch zu früh.
8. Der Bundesrat befasst sich immer wieder mit Themen der "Systemrelevanz", z. B. im Bericht "Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen". Heute werden nur im Finanzsektor Unternehmen als "systemrelevant" bezeichnet. Für diese besteht eine spezifische Regulierung. Mit Blick auf kritische Infrastrukturen in einem weiteren Sinn werden im Rahmen der "Nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018-2022" 17 Massnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Versorgungssicherheit umgesetzt.
9. Aufgrund der verlangsamten Verbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz und der konsequenten Umsetzung der Bekämpfungsmassnahmen durch die Bevölkerung konnte der Bundesrat bereits zahlreiche Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus lockern. Die Abfolge der Lockerungsschritte folgt einer Risikoanalyse (Einfluss auf besonders gefährdete Personen, Auswirkungen auf die Anzahl Personenkontakte und die Personenströme, volkswirtschaftliche und sozioökonomische Aspekte).
10. Die Swiss National COVID-19 Science Task Force besteht zurzeit aus zehn Expertengruppen aus unterschiedlichen Disziplinen und wissenschaftlichen Hintergründen. Vertreten sind darin neben den naturwissenschaftlichen und medizinischen Disziplinen u. a. auch Experten aus den Bereichen Ethik, Soziologie und Ökonomie. Je nach Fragestellung können auch weitere Experten beigezogen werden. Die Expertengruppe der Science Task Force ist in diesem Sinne kein stehender Expertenpool.
Antwort des Bundesrates.