Auswirkungen der Corona-Krise auf Entwicklungsländer. Ist der Bundesrat bereit, sich auf dem Schweizer Finanzplatz für Schuldenerleichterungen für arme Länder einzusetzen?
20.3195 · Interpellation · 2020-05-04
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Coronavirus-Pandemie stellt die Staatengemeinschaft vor enorme Herausforderungen. Vor allem Entwicklungsländer geraten aufgrund des Virus in grosse Notlagen, da ihnen oft die finanziellen Ressourcen fehlen, um den gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie wirksam zu begegnen. Dies betrifft vor allem Staaten, die bereits vor der Krise hoch verschuldet waren und einen wesentlichen Teil ihrer finanziellen Ressourcen in den Schuldendienst stellen müssen. Mit einem Erlass aller bilateralen und multilateralen Schulden für die 70 ärmsten Länder würde deren Schuldendienst in diesem Jahr um 19,5 Milliarden US-Dollar und im nächsten Jahr um 18,7 Milliarden erleichtert. Alleine in diesem Jahr würden sich die verfügbaren Ressourcen aller dieser Länder für das Gesundheitswesen mehr als verdoppeln.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird die Schweiz sich im Pariser Club, in der G20, der Weltbank und dem IWF für einen Erlass aller Schulden dieser Länder aussprechen?
2. Ist der Bundesrat bereit, sich für einen Schuldenerlass für diese Länder durch Schweizer Banken einzusetzen?
3. Ist der Bundesrat bereit, mit privaten Gläubigern wie den Schweizer Grossbanken in einen Dialog zu treten, um über Möglichkeiten einer gemeinsamen Hilfe für überschuldete Länder im globalen Süden zu beraten?
4. Verfügt der Bundesrat über konkrete Zahlen, die über die Dimensionen der Verschuldung von Entwicklungsländern bei privaten Gläubigern in der Schweiz Auskunft geben?
5. Wie stuft der Bundesrat die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes auf Grund der stark ansteigenden Verschuldung in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern ein? Können private Gläubiger in der Schweiz allfällige massive Kreditausfälle selbstständig tragen?
6. Auf internationaler Ebene fehlt ein für alle Akteure verbindlicher Restrukturierungsmechanismus von Staatsschulden. Ist der Bundesrat bereit, sich für einen solchen unter dem Dach der UNO oder der Bretton-Woods-Institutionen einzusetzen?
7. Um die Abhängigkeit von Entwicklungsländern von privaten Geldgebern zu reduzieren, muss vor allem Steuerflucht und Korruption wirksam bekämpft und in gute Regierungsführung investiert werden. Sieht der Bundesrat hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf in der Schweiz, um Korruptions- und Kreditskandale, wie das Beispiel der Credit Suisse und Mosambik, künftig zu sanktionieren?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat unterstützt zwei internationale Schuldenmassnahmen, die in den Budgets der Länder rasch Spielräume für die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie schaffen. Es ist dies erstens die Initiative von G20, Pariser Club, IWF und Weltbank zur temporären Sistierung des Schuldendiensts der ärmsten Länder gegenüber ihren bilateralen öffentlichen Gläubigern (Debt Service Suspension Initiative - DSSI). Zweitens hat der Bundesrat einen Beitrag der Schweiz von CHF 25 Mio. an den IWF-Katastrophenhilfefonds (Catastrophe Containment and Relief Trust - CCRT) vorgesehen. Der CCRT übernimmt während bis zu zwei Jahren den IWF-Schuldendienst der ärmsten Länder. In gewissen Fällen könnte eine Schuldenrestrukturierung letztlich nötig sein. Einen generellen Schuldenerlass hält der Bundesrat jedoch im derzeitigen Kontext nicht für sinnvoll. Das Ziel einer nachhaltigen Unterstützung verschuldeter Länder ist ihre Wiedereingliederung ins globale Finanzsystem und der Zugang zu externer Finanzierung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Schuldenerlass alleine dieses Ziel nicht erreicht. Allgemein bedingt eine nachhaltige Entwicklung von Schulden eine wirksame Wirtschafts-, Haushalts- und Strukturpolitik in den Ländern.
2.-3. Fürs Gelingen der DSSI ist eine möglichst breite und einheitliche Gläubigerbeteiligung wichtig. Der Bundesrat setzt sich dafür ein und begrüsst, dass alle bedeutenden bilateralen öffentlichen Gläubiger an der Initiative teilnehmen. Die Initiative ruft zudem die privaten Gläubiger auf, den Ländern in vergleichbarer Weise zu helfen. Die DSSI ist auch Gegenstand der regelmässigen Kontakte von Bundesrat und Bundesverwaltung mit der Schweizer Finanzbranche.
4.-5. Der Bundesrat verfolgt die Lage des Finanzsystems mit grösster Aufmerksamkeit. Zur Stabilität und Funktionsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes steht das Eidgenössische Finanzdepartement in engem und regelmässigem Kontakt mit der FINMA sowie der SNB. Derzeit liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Stabilität des Schweizer Finanzsystems aufgrund der Schuldenentwicklung in den Schwellen- und Entwicklungsländern vor.
6. Der Bundesrat erachtet es - wie im Bericht in Erfüllung des Postulats Gutzwiller 11.4033 dargelegt - als wichtig, dass sich die Schweiz für einen griffigen Rahmen für Staatsschuldenrestrukturierungen einsetzt. Dieser Rahmen soll Teil einer effektiven Krisenbekämpfung und Krisenvermeidung sein. Arbeiten dazu sollten primär im IWF stattfinden, der die nötige Expertise und Erfahrung in Staatsschuldenfragen hat.
7. Starke Institutionen und gute Regierungsführung sind unverzichtbar für eine nachhaltige Entwicklung, auch weil sie das Umfeld für Investitionen und die Kapazitäten zur Steuererhebung verbessern. Die Schweiz unterstützt seit Jahren diesbezügliche Fortschritte in Schwellen- und Entwicklungsländern, unter anderem als bedeutende Geberin technischer Hilfe. Sie setzt sich zudem international für die Bekämpfung von Geldwäscherei und Korruption ein, etwa in der Entwicklungszusammenarbeit. Auf nationaler Ebene unternimmt die Schweiz erhebliche Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei, auch betreffend Vortat der Korruption, und die FINMA überwacht die Einhaltung der entsprechenden Pflichten bei den beaufsichtigten Instituten. Als Mitglied der OECD-Anti-Korruptions-Konvention stellt die Schweiz die Bestechung ausländischer Amtsträger, wo immer sie stattfindet, unter Strafe. Der Bundesrat überprüft das Dispositiv zur Geldwäscherei- und Korruptionsbekämpfung regelmässig und wird weiterhin bei Bedarf Anpassungen erwägen.
Antwort des Bundesrates.