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20.3201 · Motion · 2020-05-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Angestellten, die während der Corona Krise als "Systemrelevant" eingestuft wurden, eine Prämie in der Höhe von 5000 Schweizer Franken auszuzahlen.

Begründung

"Systemrelevant" war und ist das Schlagwort der Corona Krise. Pflegefachfrauen, Detailhandelsangestellte, Kitamitarbeiterinnen, Reinigungspersonal, Sicherheitspersonal - sie alle mussten an der Front arbeiten, sie alle haben ihre Gesundheit aufs Spiel setzen müssen, damit wir weiterhin gepflegt werden, Nahrungsmittel erhalten, saubere Spitäler und ÖV vorfinden und Kinder hüten lassen können, wenn nötig.

Die Schweiz hat diesen Heldinnen und Helden in einem ersten Schritt gedankt. Am 20. März standen Tausende von Menschen auf ihren Balkonen und an ihren Fenstern und haben eben diese Heldinnen und Helden beklatscht.

Doch Klatschen reicht nicht. Wer eine so wichtige Arbeit für die Gesellschaft leistet, wie die Heldinnen und Helden der Corona Krise, sollte auch anständig entlohnt werden. In einem ersten raschen Schritt sollten daher die Menschen in systemrelevanten Berufen als Dank und Anerkennung für ihre Arbeit in dieser aussergewöhnlichen Zeit eine Prämie erhalten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Coronavirus-Pandemie ist eine gesundheitspolitische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Herausforderung von historischer Dimension, die den Alltag unzähliger Menschen in der Schweiz stark verändert hat. Der Bundesrat anerkennt, dass während der Krise viele Erwerbstätige einen grossen Einsatz geleistet haben, um das Funktionieren der Wirtschaft und das Wohlergehen der Gesellschaft in dieser schwierigen Zeit sicherzustellen. Dazu gehören auch die in der Motion angesprochenen Berufsgruppen.

Die Motion verlangt, dass Angestellten, die während der Krise als "systemrelevant" eingestuft worden seien, eine Prämie ausbezahlt wird. Eine offizielle Definition "systemrelevanter" Berufe gibt es allerdings nicht. Eine solche Definition wäre mit zahlreichen Abgrenzungsfragen verbunden und könnte dem Beitrag, welche viele Einzelne in dieser Krise leisten und geleistet haben, nicht gerecht werden. In der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018-2022 vom 8. Dezember 2017 identifiziert der Bundesrat neun kritische Sektoren: Behörden, Energie, Entsorgung, Finanzen, Gesundheit, Information und Kommunikation, Nahrung, Öffentliche Sicherheit und Verkehr. Auch in dieser Strategie wird auf eine Definition "kritischer" Berufsgruppen verzichtet.

Die gesundheitspolitischen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie deren Folgen für Unternehmen haben für viele Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende erhebliche Einkommenseinbussen verursacht. Um Härtefälle bei unmittelbar betroffenen Wirtschaftsbereichen sowie Arbeitnehmenden und Selbstständigen rasch und gezielt abzufedern, hat der Bundesrat unter anderem die Absicherung durch Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung verstärkt und für von der Krise betroffene Angestellte und Selbstständige vorübergehend neue Erwerbsersatzlösungen geschaffen. Hinzu kommen Liquiditätshilfen in Form von Kreditgarantien für betroffene Unternehmen. Diese Massnahmen zur Bewältigung der grössten wirtschaftlichen Krise seit vielen Jahrzehnten werden beim Bund im laufenden Jahr zu historisch einmaligen Mehrausgaben in der Höhe von voraussichtlich rund 31 Milliarden Franken führen. Zudem übernimmt der Bund Bürgschaften und Garantien im Umfang von bis zu 41 Milliarden Franken.

Für Arbeitnehmende, die in der Krise ihre Erwerbstätigkeit fortsetzten und teilweise sogar einen besonders grossen Einsatz leisteten, können die Arbeitgebenden diesen Einsatz angemessen abgelten. Eine gesetzliche Pflicht hierzu besteht allerdings nicht. Mehrere Unternehmen haben bereits Prämien ausgesprochen (z.B. die Post oder verschiedene Detailhändler). Der Bundesrat begrüsst diese Initiativen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.