20.3207 · Interpellation · 2020-05-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wird der Bundesrat an den Massnahmen der vorgeschlagenen Agrarpolitik (AP22+), die nach seiner eigenen Schätzung die einheimische Nahrungsmittelproduktion um fast 10 Prozent reduzieren werden, festhalten?
2. Erachtet es der Bundesrat, angesichts der veränderten Ausgangslage, als sinnvoll, die Brotgetreidefläche um 2,6 Prozent und die Futtergetreidefläche um 5,4 Prozent zu reduzieren auch wenn die Schweiz bei diesen beiden Kulturen weit von einer Selbstversorgung entfernt ist?
3. Die Biodiversität ist wichtig. In der künftigen Agrarpolitik plant der Bundesrat eine Ausdehnung der Fläche, welche dafür eingesetzt wird, auf einen Anteil von beinahe 12 Prozent. Wäre es angesichts der Umstände nicht naheliegender zur Förderung der Biodiversität einen qualitativen und nicht einen quantitativen Ansatz zu wählen?
Begründung
In der aktuellen Pandemie hat sich glücklicherweise gezeigt, dass das Virus nicht über die Lebensmittel übertragen wird. Trotzdem geriet die Bevölkerung zu Beginn der Krise in Panik und sicherte ihre Ernährung mit grossen Lebensmitteleinkäufen ab. Zusammen mit der Schliessung der Gastronomie führte dies zu einer Destabilisierung der Märkte. Angesichts dieser Situation beurteilt der Bundesrat die Land- und Ernährungswirtschaft zu Recht als versorgungsrelevanten Sektor von besonderer Bedeutung, weil er im Falle von Problemen ein systemisches Risiko darstellt. Zudem ist denkbar, dass im Falle einer künftigen Pandemie der grenzüberschreitende Warenfluss auch bei Lebensmitteln beeinträchtigt werden könnte.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Corona-Krise hat gezeigt, dass die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Lebensmitteln auch in einer schwerwiegenden Krise sichergestellt werden kann. Die Inlandproduktion und der Import von Lebensmitteln sorgten für ein ausreichendes Angebot, sodass die für den Krisenfall vorgesehenen Pflichtlager für Lebensmittel nicht freigegeben werden mussten.
Zu Frage 1:
Die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) ist auf das Ernährungssicherheitskonzept gemäss Artikel 104a der Bundesverfassung ausgerichtet. Dieses zielt nicht auf die kurzfristige Maximierung der Inlandproduktion, sondern auf die langfristige Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ab. Heute liegt die Inlandproduktion in gewissen Regionen der Schweiz über dem ökologisch tragbaren Niveau, was sich mittel- und langfristig negativ auf die Produktionskapazitäten und damit auf die Versorgungssicherheit auswirkt.
Mit der AP22+ werden Massnahmen ergriffen, um die Produktionsgrundlagen zu erhalten (z.B. Reduktion von Bodenverdichtung, Nützlingsförderung), die ökologische Tragfähigkeit der Ökosysteme besser zu berücksichtigen (z.B. Reduktion der Nährstoffverluste) und die Importabhängigkeit von Produktionsmitteln (z.B. Futtermittel, Dünger, Pflanzenschutzmittel) zu senken. Damit wird die Versorgungssicherheit langfristig besser sichergestellt als mit der heutigen Agrarpolitik.
Zu Frage 2:
Bezüglich der aktuellen Versorgungslage beim Getreide ist zwischen Brot- und Futtergetreide zu differenzieren. Beim Brotgetreide ist der Inlandversorgungsanteil hoch. In guten Jahren muss sogar Brot- zu Futterweizen deklassiert werden. Beim Futtergetreide ist die Eigenversorgung gering, weil der Tierbestand deutlich höher ist als das inländische Potenzial für die Futtermittelproduktion. Der von Agroscope prognostizierte Rückgang in der Getreidefläche ist primär darauf zurückzuführen, dass im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises künftig mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche als Biodiversitätsförderflächen (BFF) bewirtschaftet werden müssen. Der gemäss Modellrechnungen zu erwartende Rückgang der Produktion ist insofern überschätzt, als in der AP22+ neben unproduktiven auch produktive BFF auf Ackerflächen (z.B. Getreideanbau in weiten Reihen) vorgesehen sind, die in den Berechnungen nicht berücksichtigt wurden. Ein leichter Rückgang der Getreideproduktion und mehr Ökoflächen im Ackerbaugebiet können zwar zu einer leicht geringeren Kalorienproduktion führen. Die AP22+ stärkt jedoch langfristig die Versorgungssicherheit, weil natürlichen Produktionsgrundlagen nachhaltiger genutzt und die Bestäuber, Nützlinge und Wildpflanzenarten, die sogenannte funktionale Biodiversität im Agrarökosystem, gezielter gefördert werden.
Zu Frage 3:
Die qualitative Verbesserung der Biodiversität war bereits ein wichtiges Ziel der Agrarpolitik 2014-2017, und sie bleibt es auch mit der AP22+. Der Anteil der Flächen mit der Qualitätsstufe 2 an der gesamten BFF konnte in den letzten Jahren auf über 40 Prozent gesteigert werden. Handlungsbedarf besteht aber nach wie vor im Ackerbaugebiet. Mit der AP22+ soll deshalb die funktionale Biodiversität auf Ackerflächen mit einem minimalen Anteil von 3,5 Prozent BFF und neuen Produktionssystembeiträgen gefördert werden. Damit werden weniger Pflanzenschutzmittel benötigt und die Versorgungssicherheit wird langfristig gestärkt.
Antwort des Bundesrates.