20.321 · Standesinitiative · 2020-07-01
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf, Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe g und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c StHG so zu ändern, dass der Unterhaltsbeitrag an ein erwachsenes Kind bis zu dessen 25. Altersjahr steuerpflichtig bzw. abzugsfähig bleibt, sofern es sich noch in Ausbildung befindet (wie in anderen Bestimmungen).
Begründung
Der Grosse Rat des Kantons Genf reicht diese Initiative ein in Anbetracht dessen, dass
- sich die Gesellschaft verändert und Kinder aufgrund ihrer Ausbildungen immer länger die Unterstützung ihrer Eltern benötigen;
- Unterhaltsbeiträge derzeit nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes steuerpflichtig bzw. abzugsfähig sind;
- die Kosten für ein Kind zwischen 18 und 25 Jahren nicht geringer, sondern vielleicht sogar höher sind;
- es eine besondere Belastung darstellt, für in Ausbildung befindliche Personen bis zu deren 25. Altersjahr sorgen zu müssen;
- viele betroffene Eltern diese Situation womöglich als ungerecht empfinden.