20.3210 · Motion · 2020-05-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung des CO2-Gesetzes dahingehend zu ergänzen ändern, dass für Fahrzeuge von Klein- und Nischenherstellern dieselben CO2-Zielvorgaben gelten wie für die übrigen Fahrzeugmarken.
Begründung
Während für Importe von grossen Fahrzeugmarken die Emissionsabgaben einheitliche Regeln gelten, sind die CO2-Abgaben für Klein- und Nischenmarken* separat definiert. Damit folgt die Schweiz den EU-Regeln. Der Bericht "Auswirkungen der CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen 2012-2018" des UVEK zeigt, dass die CO2-Emissionen von Fahrzeugen in den vergangenen Jahren gestiegen sind: 2018 erhöhten sich die Emissionen um 2,8 Prozent g CO2/km gegenüber 2017. Der festgelegte Zielwert von 130 g CO2/km wird seit Inkrafttreten der Vorschriften 2012 nicht erreicht. Gleichzeitig müssen immer mehr Importeure Sanktionen bezahlen. Die verhängten Sanktionen für die Nicht-Einhaltung der CO2-Emissionsvorschriften sind massiv gestiegen: 2018 betrugen die Sanktionsbeiträge bereits 31,7 Millionen Schweizer Franken (im Vergleich: 2015 waren es 12,5 Mio. CHF).
Die geltende Praxis für die Schweiz ist aus mehreren Gründen stossend: Erstens haben in der Schweiz diverse Marken von Klein- und Nischenherstellern deutlich höhere Marktanteile als in der EU (zwischen 2012 und 2018 fallen in der Schweiz 5-8 Prozent aller abgerechneten Personenwagen in diese Kategorie). Zweitens sind auch die CO2-Emissionen pro Kilometer höher als die der gemischt abgerechneten Fahrzeuge. Drittens - und in Anbetracht der deutlichen Nichterreichung des CO2-Emissions-Reduktionsziel - sind geeignete Massnahmen zu treffen, um die Zielerreichung zu ermöglichen. Es ist deshalb unverständlich und nicht länger sachgerecht, die für einen hohen CO2-Ausstoss sorgenden Klein- und Nischenmarken weiterhin gesondert zu behandeln. In der EU endet gemäss der geltenden Zielwertregulierung (Verordnung (EU) 2109/631) die Ausnahmemöglichkeit für Nischenhersteller nach dem Jahr 2028. Die Abschaffung der Schweizer Spezialziele würde das Verhältnis zur EU-Regelung vereinfachen. Der Bundesrat soll die geltende Verordnung entsprechend anpassen.
*2020 fallen 20 Marken in diese Kategorie: Subaru, Tata, Jaguar, Land Rover, Suzuki und Ssangyong, als Kleinhersteller Aston Martin, Ferrari, Mc Laren, Alpina, Maserati, Bentley, Lamborghini, Lotus, Noble, Mahindra, Cadillac, Chevrolet, GMC und Buick
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.