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20.3215 · Interpellation · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Coronakrise und ihre wirtschaftlichen Folgen werden unsere künftige Sozialpolitik stark beeinflussen. Die AHV als umlagefinanzierte Sozialversicherung wird von einer schweren Rezession besonders hart getroffen. Dabei fehlten der AHV bereits im letzten Jahr jeden Monat knapp hundert Millionen Franken, um die AHV-Renten zu bezahlen. Nur dank eines hervorragenden Börsenjahrs musste sie noch nicht auf die eisernen Reserven zurückgreifen. Schon bisher - also noch vor den Auswirkungen von Corona - war klar, dass sich das Ergebnis der AHV von Jahr zu Jahr immer mehr verschlechtern wird.

2030 wird der AHV-Fonds leer sein und die AHV wird ein jährliches Defizit von mehr als fünf Milliarden Franken schreiben. Nur fünf Jahre später wird das jährliche Defizit bereits über zehn Milliarden Franken betragen. Diese Prognosen basieren aber auf äusserst positiven Finanzperspektiven, etwa bezüglich Schlüsselparametern wie Wirtschafts- und Lohnwachstum, Erträgen der Mehrwertsteuer und positiver Beitrag der Nettozuwanderung. Die Realität nach Corona wird definitiv eine andere sein.

2019 gab die AHV gut 45 Milliarden Franken aus. Alleine 32 Milliarden Franken Beiträge stammten aus Lohnbeiträgen. Werden diese nun um mehrere Prozentpunkte einbrechen, wird die AHV umgehend Milliardendefizite schreiben, und die noch vorhandenen Reserven werden lange vor 2030 aufgebraucht sein. Im Jahre 2030 wird die AHV bereits knapp 85 Milliarden Franken brauchen, um die Renten zu bezahlen. In Anbetracht dieser alarmierenden Zahlen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Mit welchen Umlageergebnissen rechnet der Bundesrat in den kommenden Jahren (per 2022, 2025, 2030, 2035) aufgrund der jetzt zu aktualisierenden Finanzprojektionen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen von Corona?

2. Wann wird der AHV-Fonds infolge der Auswirkungen von Corona gemäss neuen Berechnungen leer sein?

3. Ist der Bundesrat in der Lage und bereit, alle erforderlichen aktualisierten Daten bis zum Start der Behandlung der AHV21 vorzulegen, damit die parlamentarische Beratung mit der nun erforderlichen Dringlichkeit vorangetrieben werden kann?

4. Erachtet der Bundesrat die Botschaft aufgrund der neusten Erkenntnisse noch als sinnvoll, angemessen und ausreichend? Insbesondere auch bezüglich des Verzichts auf eine Diskussion über eine schrittweise Anhebung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus?

Stellungnahme des Bundesrates

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 2. Juli 2020 die Finanzhaushalte der AHV, IV und EO veröffentlicht (Für die AHV siehe https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/finanzen-ahv.html). Es geht bei seiner Prognose davon aus, dass sich die Covid-19-Krise in erster Linie kurzfristig auf die wirtschaftliche Tätigkeit und die Sozialversicherungen auswirkt. Dabei wird von einem Zeithorizont von bis ca. 2025/2026 ausgegangen. Jedoch ist die Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung gross, Dauer und Form des Erholungsprozesses sind unbekannt. Darum beschränken sich die aktuellen Finanzperspektiven auf den Zeithorizont bis 2030.

1. - 2.

Im Szenario des BSV erfährt das Umlageergebnis der AHV auf Grund der Krise einen kurzfristigen, starken Einbruch um knapp 1 Milliarde Franken, gleicht sich über die Periode bis 2030 aber wieder an das prognostizierte Niveau ohne Covid-19-Krise an. Insgesamt gehen der AHV knapp 3 Milliarden Franken verloren: Der Bestand des AHV-Ausgleichsfonds dürfte bis 2030 um diese Summe tiefer zu liegen kommen als in einer Prognose ohne Covid-19-Krise.

3.

Der Bundesrat wird für die Debatten zur Vorlage AHV 21 die aktuellen Prognosen und Schätzungen als Grundlage zur Verfügung stellen. Gegebenenfalls wird das EDI die Prognose für die Finanzhaushalte der AHV, IV und EO gegen Ende 2020 erneut aktualisieren.

4.

In Anbetracht der Covid-19 Krise und des zu erwartenden wirtschaftlichen Abschwungs ist die Stabilisierung der AHV und die Sicherung der Renten wichtiger denn je. Dies ist das Ziel der vom Bundesrat am 28. August 2019 verabschiedeten Vorlage AHV 21 ( BBl 2019 6308) , die dementsprechend weiterhin nötig und aktuell bleibt. Für den Bundesrat ist es prioritär, dass für die aktuelle AHV-Reform ein mehrheitsfähiger Kompromiss über die notwendigen Massnahmen gefunden wird.

Antwort des Bundesrates.